„Blauer Engel“ für biozidfreie Antifoulings

Das neue Umweltzeichen „Blauer Engel“ für Antifoulings sendet ein klares Signal an Verbraucher*innen, bei der Pflege ihrer Sportboote umweltverträgliche Produkte zu wählen und einzusetzen.

Es ist immer noch die Regel, dass Bootseigner im Frühjahr die Beschichtungen ihrer Bootsrümpfe mit biozidhaltigen Antifoulinganstrichen erneuern, um dem Bewuchs mit Wasserorganismen wie Algen, Seepocken oder Muscheln in der Saison vorzubeugen. Das Problem: Die Anstriche enthalten giftige Biozide. Damit sie wirken können, werden die giftigen Biozidwirkstoffe kontinuierlich aus den Farben freigesetzt, also bioverfügbar gemacht. Die Konsequenz ist eine ständige Gewässerbelastung, durch die auch Wasserlebewesen Schaden nehmen können. Da die Wirkstoffe sich schnell in die Gewässer „auswaschen“, wird im darauffolgenden oder spätestens übernächstem Jahr wieder nachgestrichen und so gelangen die Chemikalien erneut in die Gewässer.

Seit langem weist PAN Germany auf diese Problematik der beabsichtigten und zumeist vermeidbaren Gewässerverschmutzung hin (s. Informationen unter „Antifoulings“). Viele Expert*innen sind der Auffassung, dass in den meisten Gewässern biozidhaltige Beschichtungen bzw. Anstriche gar nicht notwendig sind und umweltschonendere Alternativen ihren Zweck erfüllen. In zahlreichen Gesprächen mit Sportbootseignern und den Verbänden zeigte sich allerdings immer wieder eine große Skepsis gegenüber biozidfreien Bewuchsschutz-Alternativen. Als häufigster Grund wurde die unklare Wirksamkeit der nicht-chemischen Verfahren genannt.

Dieses Argument ist hoffentlich bald keins mehr. Denn Anfang Dezember 2021 hat die Jury für Umweltzeichen die Einführung eines Umweltsiegels für Unterwasserbeschichtungen und andere Bewuchsschutzsysteme (DE-UZ 221) beschlossen, wie das Umweltbundesamt am 21. März 2022 in einer Mitteilung bekannt gab. Entscheidend ist dabei, dass zur Vergabe des „Blauen Engels“ die so gekennzeichneten Produkte nicht nur schadstoffarm und umweltverträglich sein müssen, sondern auch nachweislich vor Bewuchs schützen müssen.

PAN Germany hatte sich bei den Fachgesprächen zur Ausarbeitung der Vergabekriterien eingebracht und begrüßt ausdrücklich das neue Umweltzeichen. Mit dessen Einführung stehen für Verbraucher*innen hoffentlich bald umweltschonende Bewuchsschutzverfahren zur Verfügung, die als solche klar zu erkennen und deren wirksamer Schutz, aber auch deren bessere Umweltverträglichkeit zertifiziert sind. Mögliche Verfahren reichen von reinigungsfähige Hartbeschichtungen und mobilen oder stationären Reinigungsanlagen bis hin zu Unterwasserplanen und Boothebeanlagen.

Die Vergabekriterien und die Antragformulare für die Erteilung des DE-UZ 221 sind nun auf der Blaue Engel Website zu finden. Anträge können über die Online-Beantragung eingereicht werden.

Eine englische Fassung der Dokumente wird voraussichtlich Anfang April bereitgestellt.




Mittagstalk: Biozide im Alltag – Aufzeichnung und Dokumentation

Am 11. Januar 2022 fand der virtuelle Mittagstalk zum Thema „Biozide im Alltag –  erkennen und vermeiden“ statt. Das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) informierte in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW darüber, wie biozidhaltige Produkte im Alltag zu erkennen und möglichst zu vermeiden sind.

Susanne Smolka (PAN Germany) lieferte wichtigen Input zu der Frage, wie der Verbraucherschutz und das Recht auf Information bei Bioziden geregelt ist. Dr. Kerstin Effers und Philip Heldt führten an praktischen Beispielen aus ihrem Beratungsalltag in der Verbraucherzentrale NRW aus, wo Verbraucher:innen im Alltag und Zuhause mit Bioziden in Kontakt kommen können. Die Moderation übernahm Petra Niesbach von der VZ NRW.

Die Aufzeichnung der Veranstaltung: Video zum Mittagstalk Biozide im Alltag ist jetzt online verfügbar. Die beiden Präsentationen sind als PDF-Downloads abrufbar:

Zum Hintergrund: Biozide – klingen zwar BIO – sind sie aber nicht. Biozide gehören zu den Pestiziden, sollen aber keine Pflanzen, sondern die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie diverse Materialien vor schädlichen Lebewesen schützen. Ihre Anwendungsbreite ist immens – vom Mottenschutzmittel und Rattengift, über Holzschutzmittel, Schutzanstriche für Fassaden bis hin zu Hygienespülern und zur Ausrüstung von Kleidung mit antimikrobiellem „Geruchsstopp“. Auch zur Konservierung von Farben, Waschmitteln und Kosmetikprodukten werden sie eingesetzt.

In Deutschland werden rund 40.000 Biozidprodukte vermarktet. Eine große Anzahl von Alltagsprodukten sind mit Bioziden behandelt. Es gibt also viele Möglichkeiten, als Verbraucher:in mit Bioziden in Kontakt zu kommen –  beabsichtigt und unbeabsichtigt.

Aufgrund ihres Zwecks, lebende Organismen abzutöten, sind Biozide potenziell gefährlich für die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier. Sie sollten deshalb nur dann verwendet werden, wenn sie wirklich notwendig sind und wenn es keine anderen Möglichkeiten mehr gibt, sich vor Schädlingen und gefährlichen Mikroorganismen zu schützen.

In der Veranstaltung wurde informiert

  • über Regelungen zum Verbraucherschutz bei Bioziden,
  • welches Recht auf Information Verbraucher:innen haben,
  • zu typischen Beispielen, wo Biozide im Alltag vorkommen und woran man sie erkennt, und
  • wie unnötige oder gar gefährliche Verwendungen vermieden werden können.



Stellungnahme zur dritten Bewirtschaftungsplanung der FGG Elbe im Zeitraum 2021-27

Diese Stellungnahme wird vom Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) im Rahmen der 3. Anhörungsphase zur 3. Bewirtschaftungsplanung der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe für den Zeitraum 2021-2027 vorgelegt. Die Anmerkungen betreffen die von der FGG Elbe vorgelegten Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms.




Flusseinzugsgebiete in Europa – Weiterhin im schlechten Zustand

Nach einer Analyse von Umweltverbänden zeigen die Zustände europäischer Flusseinzugsgebiete und die Entwürfe von Managementplänen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) ein ernüchterndes Bild. Mit Ausnahme von zwei Flusseinzugsgebieten in Finnland werden die übrigen 11 untersuchten Einzugsgebiete selbst bis 2027 keinen guten Zustand erreichen, sollte nicht bei den Managementplänen deutlich nachgearbeitet werden. Zu diesem Ergebnis gelangt der Bericht [1], der von der Living Rivers Europe Coalition und dem WWF unter Beteiligung zahlreicher Umweltverbände heute veröffentlicht wurde.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass die meisten EU-Länder weiterhin das rechtlich bindende Ziel der WRRL verfehlen werden, Europas verschmutzte Oberflächengewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen. Dieses Ziel hätte bereits 2015 erfüllt sein müssen. Firstverlängerungen waren nur in begründeten Ausnahmefällen bis 2027 vorgesehen. Die Mitgliedstaaten haben nur noch sechs Monate Zeit, um ihre Flussgebietsmanagementpläne für die nächsten sechs Jahre fertigzustellen, wie es das EU-Recht verlangt.

Empfehlungen von PAN Germany für Maßnahmen gegen die Belastungen von Pestizid- und Biozideinträgen in das Flussgebiet der Elbe flossen in den Bericht ein. Eine entsprechende Stellungnahme [2] hatte PAN bereits in der vorherigen Anhörungsrunde der Flussgebietsgemeinschaft Elbe übermittelt. Besorgniserregend ist aus Sicht von PAN die sehr lückenhafte Beachtung von Biozideinträgen und generell der Mangel an Vorsorgemaßnahmen in den Managementplänen, um gegen punktuelle und diffuse Einträge von Pestiziden und Bioziden vorzugehen, diese zu überwachen und die Eintragsursachen zu beseitigen.

Christian Schweer, Mitglied der PAN Germany Arbeitsgruppe Wasser kritisiert: „Das europäische Wasserrecht hat bereits vor 20 Jahren allen EU-Mitgliedstaaten als Mindestanforderung vorgegeben, bis 2012 auch umweltgefährliche Biozide in Fassadenschutzmitteln, Bootsanstrichen oder Einträge von Schädlingsbekämpfungsmitteln anzugehen, wenn sie in die Gewässer gelangen und dort Tiere und Pflanzen schädigen. Statt diese schädlichen Stoffe von Gewässern fernzuhalten, kommen sie selbst in besonders streng geschützten Natura 2000 und in Wasserschutzgebieten unvermindert zum Einsatz. Dass diese relevanten und alltäglichen Verunreinigungen mit den aktuell vorgeschlagenen Maßnahmen nicht eingedämmt werden, zeigt das eklatante Missmanagement im Gewässerschutz auf. Geld- und Personalmangel in den Umweltbehörden ist ein Grund, ein weiterer ist das zu geringe Engagement von Behörden und Anwender*innen von Bioziden und Pestiziden, den Einsatz dieser chemischen Mittel strenger zu regulieren und durch gewässerverträglichere nicht-chemische Alternativen zu ersetzen“.

Noch bis zum 22. Juni 2021 haben Gewässer-interessierte Bürger*innen und Verbände die Möglichkeit, bei den zuständigen Umweltbehörden der Bundesländer ihre Meinung zu den vorgeschlagenen Gewässerschutz-Maßnahmen im Einzugsgebiet der Elbe und zu weiteren Flussgebieten in Deutschland abzugeben. Weil die Öffentlichkeit in nahezu allen Bundesländern bisher nur unzureichend über die Anhörung informiert wurde und die relevanten Informationen zur Situation und den Vorhaben vor Ort wegen der unübersichtlichen Dokumente faktisch nicht auffindbar sind, erwartet PAN Germany von den zuständigen Stellen umgehend eine bessere Aufklärungs- und Informationsarbeit zur aktuell laufenden Anhörung.

[1] The Final Sprint for European´s Rivers – An NGO Analysis of 2022-2027 Draft River Basin Management Plans. Living Rivers Europe, June 2021

[2] Stellungnahme: zur Anhörung der Wasserbewirtschaftungsfragen für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans WRRL für den dritten Bewirtschaftungszeitraum in der FGG Elbe

 




Bundesregierung beschließt strengere Regelungen für den Verkauf von Biozidprodukten

PAN Germany Statement zum heutigen Kabinettsbeschluss der Biozid-Durchführungsverordnung

Hamburg, 12. Mai 2021: Mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Biozid-Durchführungsverordnung (Biozid-DV) sind aus Sicht von PAN Germany wichtige Schritte hin zu einem besseren Schutz für Verbraucher*innen und zu mehr Transparenz beim Handel mit Biozidprodukten angestoßen worden. Die heutige Pressemitteilung des BMU beschreibt kurz Kernpunkte der neuen Regelung. Hierzu zählen ein Verbot der Selbstbedienung und eine verpflichtende Fachberatung vor dem Verkauf bestimmter Biozidproduktgruppen wie Insekten- und Nagetierbekämpfungsmittel. Diese gilt ebenfalls für biozidhaltige Schutzanstriche für Schiffsrümpfe, für Baustoffe und für Holz. Der Online- und Versandhandel wird hierbei explizit mit einbezogen. Die Abgabe von Desinfektionsmitteln, die eine relevante Gruppe unter den Bioziden darstellen, wird jedoch nicht entsprechend reguliert.

Des Weiteren werden Hersteller und Händler von Biozidprodukten verpflichtet, Daten über den Absatz von Biozid-Produkten zu melden. Damit ist ein lang überfälliger Schritt in Richtung mehr Transparenz gemacht worden, für den sich PAN Germany lange eingesetzt hat. Erstmals überhaupt werden hierdurch systematisch Daten zum Biozidmarkt in Deutschland erhoben. PAN Germany beteiligte sich im Vorfeld an der Konsultation des BMU-Entwurfs.

PAN Germany begrüßt grundsätzlich die neuen Regelungen, zumal diese eine längst überfällige Angleichung an die Vorschriften im Pestizidrecht darstellen. Dort gelten bereits seit Jahrzehnten ein Selbstbedienungsverbot, eine Beratungspflicht des Handels und jährlich werden Daten zum Inlandsabsatz und zum Export von Pestiziden und zu den Ergebnissen der Länderkontrollen zur Einhaltung der Verkaufs- und Verwendungsvorschriften veröffentlicht.

„Da hat das Biozidrecht im Vergleich zum Pestizidrecht noch einiges mehr aufzuholen als jetzt beschlossen“, betont PAN-Biozidexpertin Susanne Smolka und kritisiert, dass im Vergleich zum ersten Entwurf der Biozid-Durchführungsverordnung deutliche Verwässerungen festzustellen sind. So sollen die Regelungen für den Verkauf anstatt Anfang 2022 jetzt erst ab 1. Januar 2025 gelten und aus dem strikten Selbstbedienungsverbot für biozidhaltige Schutzmittel wurden schwammige „organisatorische Maßnahmen“ des Handels, um Abgabegespräche sicherzustellen.

„Wir kritisieren diese relevanten Abschwächungen. Längst überfällige Maßnahmen aufzuweichen und auf die lange Bank zu schieben, hat Strategie und geht auf Kosten der Verbraucher*innen und des Umweltschutzes“, so Susanne Smolka. „Wir hoffen, dass sich der Handel entschließt – voran die Baumärkte – diesen kundenfreundlichen Service bereits vor 2025 einzuführen und wir erwarten von den Behörden die jährliche Veröffentlichung einer Kilogrammgenauen Übersicht der Inlandsabsätze bei den Bioziden, so wie es bei Pestiziden nun endlich erfolgt. Nur so lässt sich der Erfolg oder Misserfolg notwendiger Minderungsmaßnahmen beim Biozideinsatz überprüfen“.

 

BMU Pressemitteilung Nr. 100/21: Bundesregierung beschließt strengere Regeln für die Abgabe von Chemikalien zur Schädlingsbekämpfung, 12. Mai 2021

Entwurf der Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte

PAN Germany Stellungnahme zum BMU-Entwurf zur Biozid-DV, 12. Oktober 2020

Stakeholder Contribution: PAN Germany – Ordinance on the reorganisation of secondary national legislation on biocidal products, TRIS Notification 2021/42/D (Germany), 28 April 2021

 




Dokumentation – PAN Germany Fachgespräch: Gewässerschutzmaßnahmen zur Reduzierung biozidhaltiger Antifouling-An-striche bei Sportbooten in Binnengewässern

Mit dem Ziel aktuelle Informationen zur Regulierung biozidhaltiger Antifoulinganstriche und zu umweltschonenden Alternativen für den Bewuchsschutz bei Sportbooten auszu-tauschen und eine Diskussion über Optionen und Hemmnisse für gebietsbezogene und bundesweite Maßnahmen für eine „Anti-Antifoulingstrategie“ und der Förderung gewäs-serschonender Alternativen anzuregen, hat PAN Germany am 10. April 2019 zu einem eintägigen Fachgespräch eingeladen. Die Veranstaltung fand in Kooperation mit der Hamburger Behörde für Umwelt und Energie (BUE) statt. PAN Germany bedankt sich herzlich für die Unterstützung durch die BUE, in deren Räumlichkeiten in Hamburg-Wil-helmsburg sich 26 Teilnehmer*innen für einen regen Austausch über den Einsatz bio-zidhaltiger Antifouling-Anstriche an Sportbooten und den Möglichkeiten für einen ver-besserten Gewässerschutz trafen.




Schluss mit giftigen Bioziden im Wassersport!

Hamburg, 30.04.2019. Pressemitteilung.

Die Umweltorganisation PAN Germany fordert von der Bundesregierung und den Bundesländern ein härteres Vorgehen gegenüber vermeidbaren Gewässerbelastungen durch die deutsche Sportschifffahrt. Diese setze noch immer weitestgehend auf giftige Chemie, um ihre Segel- und Motorboote vom Bewuchs mit Wasserlebewesen freizuhalten. Dies muss endlich gestoppt werden, so die Nichtregierungsorganisation. Eine heute veröffentlichte Stellungnahme von PAN Germany gibt hierzu Auskunft.

„Die Konsequenzen und Kosten dieser verantwortungslosen umwelt- und gesundheitsgefährlichen Biozidanwendung trägt bislang die Gesellschaft, obwohl umweltschonendere Verfahren zur Verfügung stehen. Das ist nicht länger zu akzeptieren, kritisiert die Biologin Susanne Smolka, Referentin für Biozide & Pestizide bei PAN Germany. „Antifoulings verunreinigen unsere Gewässer und tragen zum Schwund der Artenvielfalt in unseren Gewässern bei. Die deutsche Politik muss hier gegenwirken und endlich im Sinne des Gewässerschutzes aktiv werden.“

Biozidhaltige Anstriche, sogenannte Antifoulings, werden eingesetzt, um Bootsrümpfe vor Bewuchs mit Algen oder Muscheln zu schützen. Im Gegensatz zu anderen Biozid- oder Pestizidverwendungen ist hierbei die Freisetzung der toxischen Wirkstoffe aus dem Anstrich direkt in die Gewässer beabsichtigt und erfolgt permanent. Die Biozide schädigen dabei nicht nur die eigentlichen Zielorganismen, sondern auch andere im Gewässer lebende Organismen.

In Deutschland werden pro Boot rund viermal so viel kupferhaltige Antifoulings verstrichen wie in Schweden, 50% des gewässergefährlichen Kupfers gelangen jede Saison in die Gewässer, das sind geschätzte 70 Tonnen pro Jahr. Das Umweltbundesamt spricht von relevanten Stoffeinträgen in die Gewässer. Im Vergleich zu skandinavischen Ländern gibt es in Deutschland faktisch keine Verwendungsbeschränkungen, nicht einmal in Schutzgebieten.

PAN Germany hat in der Stellungnahme einen detaillierten Forderungskatalog ausgearbeitet und plädiert unter anderem dafür, zukünftig keine biozidhaltigen Antifouling-Anstriche für den Einsatz an Sportbooten in deutschen Binnengewässern zuzulassen und einen konkreten Ausstiegsplan für deutsche Süß- und Brackwasserregionen bis zum Jahr 2030 festzuschreiben.

Kontakt:
Susanne Smolka (Dipl.Biol.), Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany),
Tel. 040-3991910-24, E-Mail: susanne.smolka@pan-germany.org

PAN Germany Stellungnahme - Für einen wirksamen Schutz von Gewässern vor vermeidbaren Biozidbelastungen durch Antifouling-Anstriche an Sportbooten

PAN Germany Stellungnahme - Für einen wirksamen Schutz von Gewässern vor vermeidbaren Biozidbelastungen durch Antifouling-Anstriche an Sportbooten

Datum: 29. April 2019 463.08 KB

PAN Germany beleuchtet in der vorliegenden Stellungnahme die besondere Problematik der in Deutschland...
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PAN Germany Stellungnahme zu Antifoulings

PAN Germany beleuchtet in der vorliegenden Stellungnahme „Für einen wirksamen Schutz von Gewässern vor vermeidbaren Biozidbelastungen durch Antifouling-Anstriche an Sportbooten“ die besondere Problematik der in Deutschland weitgehend unregulierten Nutzung biozidhaltiger Antifoulingbeschichtungen („Antifoulings“) im Sportbootsektor. PAN Germany appelliert an die Bundesregierung und an die Bundesländer, konsequenter gegen Einträge von Bioziden in deutsche Gewässer vorzugehen, wirksame Risikominderungsmaßnahmen verbindlich festzulegen, insbesondere Schutzgebiete und ihre Artenviel-falt vor Biozidbelastungen zu schützen und den Einsatz von umweltschonenden, biozidfreien Alternativen aktiv zu fördern.

PAN Germany Stellungnahme - Für einen wirksamen Schutz von Gewässern vor vermeidbaren Biozidbelastungen durch Antifouling-Anstriche an Sportbooten

PAN Germany Stellungnahme - Für einen wirksamen Schutz von Gewässern vor vermeidbaren Biozidbelastungen durch Antifouling-Anstriche an Sportbooten

Datum: 29. April 2019 463.08 KB

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Häuserfassaden – ein Umweltrisiko

In einer aktuellen Presseinformation der Leuphana Universität, Lüneburg, warnen Wissenschaftler vor Gewässerbelastungen durch Fassadenanstriche mit Biozidwirkstoffen.

In einem dreijährigen Verbundforschungsprojekt zeigte sich, dass Biozide in Fassadenanstrichen im städtischen Bereich zu Belastungen der Gewässer beitragen. Bei Regenereignissen werden die umweltgefährlichen Substanzen, die einen Algen- und Pilzbewuchs an der Gebäudefassade verhindern sollen, ausgewaschen und gelangen über verschiedene Wege in Oberflächen- und Grundwässer. Insbesondere Versickerungsanlagen in städtischen Gebieten, die bei Starkregen vor Überflutungen schützen sollen, stellen ein Problem dar, so die Experten. Sammeln sich die ausgewaschenen Biozide in diesen Becken, können sie von dort aus unmittelbar ins Grundwasser gelangen. Untersucht wurden die – im Pflanzenschutz übrigens nicht mehr zugelassenen – Wirkstoffe Diuron, Terbutryn und Octhilinon sowie deren Transformationsprodukte. Die Forscher sprechen sich dafür aus, auf solche Biozide in Anstrichen ganz zu verzichten und Fassaden so zu gestalten, dass biozidhaltige Anstriche nicht mehr notwendig sind.

Das Verbundprojekt untersuchte neben den Transportwegen in die Gewässer außerdem die Abbauprozesse der Biozide und weiterer ausgewählter Pestizide in landwirtschaftlich genutzten Regionen. Sie konnten zahlreiche und sogar eine Reihe ganz neuer Transformationsprodukte identifizieren. Wenn diese im Monitoring mit berücksichtigt werden würden, stiege die Anzahl der notwendigen Analysen auf das Vierfache, außerdem fehle es an Grenzwerten und Umweltqualitätsstandards für diese Substanzen, so die Wissenschaftler.

Eine Kernbotschaft des Verbundforschungsprojekts MUTREWA ist die Vermeidung der Schadstoffeinträge direkt an der Quelle. Die aus dem Projekt abgeleiteten  Handlungsempfehlungen für die Praxis sind in dem Bericht „Maßnahmen zum nachhaltigeren Umgang mit Pestiziden und deren Transformationsprodukten im Regionalen Wassermanagement“ zusammengefasst.

Nach Auffassung von PAN Germany sind diese aktuellen Befunde ein weiterer Beleg dafür, dass die staatlichen Stellen die Gewässerüberwachung von Bioziden und von Abbau- bzw. Transformationsprodukten ausbauen und die Eintragspfade aus nicht-landwirtschaftlichen Verwendungen mehr ins Visier nehmen müssen. Vorrangig sind Regelungen und Maßnahmen zur Verringerung des Biozideinsatzes.

So gibt es bezüglich der bewuchshemmenden, biozidhaltigen Fassadenanstriche zahlreiche Alternativen und biozidfreie Vorsorgemaßnahmen für eine ansehnliche Hausfassade, ohne dass bei jedem Regen eine Giftbrühe in den Garten und die Gewässer gespült wird. Beispielsweise sind Wärmedämmverbundsysteme mit dem Blauen Engel Label auf dem Vormarsch. Für kommunale Bauträger, Häuslebauer, Architekten und Bauunternehmen, die eine Vermeidung von Biozidprodukten auf ihre Fahnen schreiben, stellt das Umweltbundesamt „Entscheidungshilfen zur Verringerung des Biozideinsatzes an Fassaden“ zur Verfügung.

Derzeit findet sich auf zahlreichen Etiketten von biozidhaltigen Fassadenanstrichen ein expliziter Hinweis der Hersteller, es handele sich nicht um ein Biozidprodukt, sondern nur um eine Farbe mit einer zusätzlichen bioziden Schutzfunktion. Das hat eine politische Dimension, denn so wird versucht, einer zukünftigen Zulassungspflicht zu entgehen. Dies hätte aber fatale Folgen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz und wäre auch nicht im Sinne des Biozidrechts. Vielmehr ist angezeigt, deutlich zwischen normaler Fassadenfarbe und diesen biozidhaltigen Schutzanstrichen zu unterscheiden und letztere grundsätzlich einer Zulassungsprüfung zu unterziehen, genauso wie andere biozidhaltige Schutzanstriche, z.B. Holzschutzmittel oder Antifoulingfarben für Boote und Schiffe. Der Gesetzgeber sollte hier endlich eine rechtlich klare Abgrenzung auch im Interesse der Verbraucher schaffen, denn die Anstriche dienen nicht primär der Farbgebung einer Fassade, sondern dem Fassadenschutz vor Algen- und Pilzbefall und dies unter Inkaufnahme von erheblichen Umweltbelastungen und möglichen Gesundheitsrisiken der Anwender.

Den Biozideinsatz zu mindern ist auch ein Ziel der Diskussionsvorschläge des BMU für Maßnahmen im Rahmen des „Aktionsprogramm Insektenschutz“. Die biozidbezogenen Maßnahmenvorschläge sind zu begrüßen und sollten zügig und wirksam umgesetzt werden. Beispielsweise die Festlegung verbindlicher Sachkunderegelungen, die Einschränkung der bislang unkontrollierten Abgabe bestimmter Biozide im Handel sowie Anwendungsverbote in ökologisch besonders schutzbedürftigen Bereichen, darunter Schutzgebiete im Sinne des Naturschutz- und Gewässerschutzrechts sowie Flächen angrenzend an Gewässer, Flächen mit Grundwasserkontakt und Überflutungsflächen. Zu diesen „bestimmten Bioziden“ zählen nach Auffassung von PAN Germany nicht nur Schädlingsbekämpfungsmittel oder Antifoulings, sondern auch die umweltbelastenden Schutzanstriche für Fassaden.




Erhebliche Kupferbelastungen durch Sportboote – UBA empfiehlt Gegenmaßnahmen

Deutsche Oberflächengewässer werden nach einer aktuellen Schätzung jährlich mit circa 70 Tonnen Kupfer aus Antifouling-Anstrichen an Sportbooten belastet, so das Umweltbundesamt (UBA) in seiner Pressemitteilung zum aktuellen Hintergrundpapier „Sind kupferhaltige Antifouling-Anstriche ein Problem für unsere Gewässer?“.

Die freigesetzte Kupfermenge entspricht damit rund 19 Prozent der gesamten Kupfereinträge in deutsche Oberflächengewässer. Das ist erheblich. Kupfer ist als Metall nicht abbaubar und wirkt ökotoxisch auf Bakterien, Algen, Flusskrebse und Fische. Umweltqualitätsnormen, die den guten, ökologischen Zustand von Oberflächengewässern beschreiben, werden für Kupfer an 11 Prozent der offiziellen Messstellen in Deutschland überschritten, so die Behörde.
Biozidhaltige Antifoulingfarben, die gegen einen Bewuchs der Bootsrümpfe noch immer von der Mehrzahl der Bootseigner verstrichen werden, sind nach Auffassung von Experten und des Umweltbundesamts in bewuchsarmen Binnengewässern gar nicht notwendig. Das Umweltbundesamt rät deshalb zu alternativen Hartbeschichtungen und mechanischer Reinigung mit zum Beispiel Unterwasserbürsten sowie geeigneten Anstrichen ohne Biozide.

Neu ist die Empfehlung der Behörde, über die Produktzulassung hinausgehend,  gebietsspezifische Regelungen zum  Einsatz von Biozid-haltigen Antifoulinganstrichen festzulegen. Diese sind beispielsweise in Schweden bereits realisiert. Dort sind biozidhaltige Antifoulings in Binnengewässern generell nicht erlaubt und in anderen Gebieten dürfen nur Produkte mit stark reduziertem Kupferanteil verwendet werden. In Deutschland gibt es erst eine kleine Region, die ein klares Verwendungsverbot für biozidhaltige Antifoulings ausspricht. In einem aktuellen PAN Germany Hintergrundpapier zur Wakenitz-Verordnung wird diese regionale Regelung genauer erläutert und als positive Option für viele andere Regionen empfohlen, die ihre Gewässer vor solchen unnötigen Einträgen gewässergefährdender Schadstoffe besser schützen wollen.  Mit der neuen Publikation unterstreicht das Umweltbundesamt diese politische Zielrichtung hin zu regionalen Schutzmaßnahmen. Nun sind die Bundesländer und Kommunen gefragt, endlich aktiv zu werden und Anti-Antifouling-Maßnahmen zu starten.

[1] Umweltbundesamt (Pressemitteilung Nr. 21, 08.08.2018): Bootsrumpf-Anstriche – ein Problem für unsere Gewässer. Kupfereintrag aus Antifouling-Anstrichen sollte reduziert werden.
[2] Umweltbundesamt (Hintergrundpapier, Juli 2018): Sind kupferhaltige Antifouling-Anstriche ein Problem für unsere Gewässer?
[3] PAN Germany (2018): Biozidbelastung stoppen und Gewässerschutz stärken: Die Wakenitz-Verordnung und das Antifoulingverbot für Sportboote.