Urteil gegen Bayer: Europäischer Gerichtshof bestätigt EU-Entscheidung zum Verbot von Neonikotinoiden

Am 6. Mai 2021 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Berufungsverfahren gegen die Bayer CropScience AG. Das Gericht stelle ganz deutlich klar: Die Europäische Kommission war 2013 berechtigt, den Einsatz von Neonikotinoiden auf bienenattraktiven Kulturen zu verbieten. Damit stärkte das Gericht die Anwendung des Vorsorgeprinzips und bestätigte, dass die Europäische Kommission auch im Falle von Unklarheiten berechtigt ist, derartige Einschränkungen vorzunehmen.

PAN Europe und andere NGOs hatten gegen das von Bayer angestrengte Verfahren gegen die von der Europäischen Kommission 2013 verhängten Anwendungsverbote für die hoch bienengefährlichen Bayer-Neonikotinoide Imidacloprid und Clothianidin interveniert – mit Erfolg!

Bayer verlor bereits in einem ersten Urteil im Jahr 2018. Der Europäische Gerichtshof bestätigte nun das Urteil: Die Europäische Kommission hatte Recht, ein Verbot der Verwendung von Neonikotinoiden auf bienenattraktiven Nutzpflanzen zu verhängen.

Wir freuen uns sehr über dieses EuGH-Urteil und bedanken uns bei unseren Kolleginnen und Kollegen von PAN Europe für ihr beständiges Engagement zum Schutz von Bienen und anderen Bestäubern vor Pestiziden.

Weitere Informationen finden Sie in der PAN Europe Presseinformation

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