Parkinson-Krankheit endlich als pestizidbedingte Berufskrankheit anerkannt
Darauf haben betroffene Landwirt*innen in Deutschland sehr lange warten müssen: Das „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ wurde vom zuständigen Sachverständigenbeirat als neue Berufskrankheit anerkannt. PAN Germany begrüßt diese Entscheidung. Mehr als zehn Jahre nachdem in Frankreich Parkinson-Erkrankungen als durch Pestizide verursachte Berufskrankheit von Landwirt*innen anerkannt wurde, können nun endlich auch in Deutschland Betroffene Anspruch auf Anerkennung und Hilfe geltend machen. PAN Germany möchte Betroffene ermutigen, nun entsprechende Anträge zu stellen.
Eine Anerkennung als Berufskrankheit, so das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in seiner Meldung vom 20. März 2024, kommt bei an Parkinson erkrankten Personen in Betracht, die Pestizide langjährig und häufig im beruflichen Kontext selbst angewendet haben. Das Ministerium geht daher davon aus, dass vor allem Landwirt*innen, deren mitarbeitende Familienangehörige sowie Beschäftigte in der Landwirtschaft zu den Betroffenen zählen.
Der ärztliche Sachverständigenbeirat des BMAS macht in seiner wissenschaftlichen Empfehlung sehr deutlich, dass die zur Entscheidung ausgewerteten wissenschaftlichen Studien einen eindeutigen Zusammenhang zwischen beruflicher Pestizidexposition und der Entstehung einer Parkinson-Erkrankung aufzeigen – und das hinsichtlich der Exposition mit allen Funktionsgruppen: Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden.
Das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V., das sich seit Jahren für eine entsprechende Anerkennung pestizidbedingter Parkinsonerkrankungen als Berufskrankheit eingesetzt und Betroffene mit Informationen unterstützt, ist erleichtert über die – wenn auch späte – Anerkennung. Auch wenn eine Anerkennung als Berufskrankheit die Erkrankung und das Leid der Betroffenen nicht ungeschehen machen kann, so ist sie doch mit erheblichen Vorteilen verbunden. Hierzu zählen eine umfassendere medizinische Versorgung und Möglichkeiten lebenslanger Rentenzahlung. Das besondere an der Berufskrankheit ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung für die hierfür notwendigen Leistungen aufkommt. Zu den Leistungen gehören auch Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation, der Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft.
Bereits vor Jahren hat PAN darauf hingewiesen, dass das Verfahren der Anerkennung von Berufskrankheiten erhebliche Defizite aufweist. Der Sachverständigenbeirat hatte es langjährig versäumt, eine Bewertung des Wissenstands um die Verursachung von Krankheiten durch Pestizide bei Landwirt*innen vorzunehmen. Dabei war der Zusammenhang so evident, dass Gerichte bereits vor 15 Jahren im Einzelfall Parkinson-Erkrankungen als „Wie eine Berufskrankheit“ anerkannt hatten, obwohl keine Empfehlung des Beirats vorlag (s. hierzu das PAN Informationsplatt zu Berufserkrankungen durch Pestizide).
Es ist völlig unverständlich, warum die Anerkennung des Parkinson-Syndroms durch Pestizide als Berufskrankheit um Jahre verschleppt wurde. Die überwiegende Anzahl der Publikationen, auf die sich der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten jetzt in seiner wissenschaftlichen Empfehlung bezieht, wurde vor 10-20 Jahren publiziert, einschließlich der so genannten Meta-Analysen, die den jeweils aktuellen Wissensstand zusammenfassen.
Es muss befürchtet werden, dass durch den langsamen Prozess und die späte Entscheidung des Beirates manche Rente und Behandlung nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Das zeigt wie dringlich es ist, die Prozesse zur Entscheidung über die Aufnahme von Berufskrankheiten zu überprüfen und deutlich zu verbessern.
Aktuell sind in der Liste der anerkennungsfähigen Berufskrankheiten 82 Berufskrankheiten aufgeführt. (Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung).
PAN Germany (2019): PAN Germany Informationsblatt zum Thema Pestizide & Berufskrankheiten.
Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen: Informationen zur Erkrankung
Selbsthilfe Vereinigung Deutsche Parkinson Vereinigung Bundesverband e.V.