Kenia gewährt Sammelklage gegen HHPs für von Pestizidexposition Betroffene

In Kenia hat der Oberste Gerichtshof einer Sammel-Umweltklage gegen den Einsatz hochgefährlicher Pestizide (HHPs) stattgegeben und damit den Weg für Einzelpersonen und Gemeinden, die von Pestizid-Exposition betroffen sind, geebnet, sich der Klage anzuschließen und Entschädigungen zu fordern.

In einer Entscheidung vom letzten Monat gab Richterin Grace Kemei dem Antrag des African Center for Corrective and Preventive Action (ACCPA) statt, die Petition E048 von 2022 zu einer Sammelklage auszuweiten. Die Petition, die vom ACCP durch seinen Direktor James Mwangi Macharia zusammen mit dem Aktivisten Kelvin Mugambi Kubai eingereicht wurde, zielt nach Angaben des Business & Human Rights Resource Centre darauf ab, den Einsatz gefährlicher Pestizide in Kenia zu verbieten und sowohl die Regierung als auch Agrochemieunternehmen für das, was sie als Versagen beim Schutz der Bürger*innen vor pestizidbedingten Schäden bezeichnen, zur Verantwortung zu ziehen. Die Beschwerdeführenden reichten die Klage im Namen von Gemeinden ein, die nach ihren Angaben durch die Exposition gegenüber gefährlichen Pestiziden wie Glyphosat, Paraquat und Chlorpyrifos geschädigt wurden.

Die Antragstellenden haben eine Vielzahl von Unternehmen verklagt, darunter die multinationalen Agrochemiekonzerne Monsanto Kenya, Syngenta East Africa, Bayer East Africa, BASF East Africa und Twiga Chemicals sowie Aufsichts- und staatliche Stellen wie die Pest Control Products Board, das Landwirtschaftsministerium, das Gesundheitsministerium, den Council of Governors und den Generalstaatsanwalt. Sie argumentieren, dass die fortgesetzte Exposition gegen Artikel 42 der Verfassung verstößt, der jedem Kenianer das Recht auf eine saubere und gesunde Umwelt garantiert. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Forderung nach einer gerichtlichen Anordnung zum Verbot bestimmter Pestizide, darunter Glyphosat, Paraquat, Imidacloprid, Chlorpyrifos, Fipronil und Thiamethoxam. Diese Chemikalien, so heißt es in der Petition, seien in anderen Ländern verboten oder stark eingeschränkt, werden in Kenia jedoch weiterhin in großem Umfang bei wichtigen Nutzpflanzen eingesetzt.

Die Petitionsparteien verweisen darauf, dass eine längere Exposition gegenüber solchen Chemikalien mit ernsthaften Gesundheitsrisiken verbunden ist, darunter Krebs, Lungenschäden und Fortpflanzungsschäden. Gemeinden, die in landwirtschaftlichen Gebieten lägen, in denen Sprühungen am häufigsten vorkommen, seien unverhältnismäßig stark betroffen. „Die Wissenschaft ist eindeutig, und die Risiken sind real“, heißt es in der Petition. „Landwirte, Arbeiter und Verbraucher sind täglich Chemikalien ausgesetzt, die ihre Gesundheit gefährden und die Umwelt schädigen.“ Die Petition wirft der Regierung außerdem vor, keine angemessenen Vorschriften durchzusetzen und keine Schutzmaßnahmen für die am stärksten exponierten Personen zu ergreifen. Sie verweist auf mangelnde Transparenz und begrenzte öffentliche Konsultationen bei Entscheidungen über die Zulassung von Pestiziden, wodurch in der Landwirtschaft Beschäftigte nur wenig über die Gefahren informiert seien, denen sie ausgesetzt sind.

Ein weiteres zentrales Argument der Petition ist die als „Doppelmoral“ bezeichnete gängige Praxis, dass die Produkte, die in Märkten wie der Europäischen Union verboten sind, in Kenia weiterhin vermarktet und verwendet werden. „Diese Praxis behandelt das Leben der Kenianer als weniger wertvoll und setzt die Bevölkerung vermeidbaren Risiken aus“, heißt es in der Klage. Als Teil der Abhilfe fordert die Petition nicht nur ein Verbot der genannten Pestizide, sondern auch eine Entschädigung für bereits geschädigte Personen und Gemeinschaften. Der Fall soll am 23. Oktober verhandelt werden.

Der Beitrag ist eine Übertragung es englischen Artikels des  Business & Human Rights Resource Centre vom 4. Oktober 2025