Glyphosat – noch knapp drei Wochen öffentliche Konsultation

In der EU ist die Genehmigung von Pestizid-Wirkstoffen zeitlich begrenzt und muss in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Für Glyphosat ist es wieder so weit. Anders als im letzten Wiedergenehmigungsverfahren, als Deutschland sogenannter „Rapporteur Member State“ war, ist dieses Mal ein Zusammenschluss aus vier Ländern für die Bewertung der eingereichten Unterlagen zuständig. Diese „Assessment Group on Glyphosate“ (AGG) – bestehend aus den zuständigen Behörden der Niederlande, Frankreichs, Ungarns und Schwedens – wurde bereits am 10. Mai 2019 mit der Bewertung der Unterlagen im Rahmen des aktuell laufenden Wiedergenehmigungsverfahrens beauftragt.

Nach rund zwei Jahren, am 15. Juni 2021, veröffentlichte die AGG eine neunseitige Mitteilung (https://ec.europa.eu/food/document/download/ba487ec2-3e60-4db2-8bc8-e095cf6e792e_en), in der – ohne Angabe von Details – vorab mitgeteilt wurde, dass diese Bewertungsgruppe Glyphosat weder als erbgutschädigend, noch als krebserregend, noch als reproduktionstoxisch betrachtet.

Insbesondere die Information, dass Glyphosat auch in der Wiederbewertung, also von der AGG, als nicht krebserregend, also nicht einmal „möglicherweise“ krebserregend eingestuft wird, steht in starkem Kontrast zur Einstufung seitens der International Agency for Research on Cancer (IARC), der Krebsagentur der WHO. Insofern wurde der nun öffentlich zugängliche Entwurf des Bewertungsberichts mit Spannung erwartet.

Dieser 10.000-seitige Entwurf wurde am 23. September 2021 veröffentlicht und kann im Rahmen einer öffentlichen Konsultation nun bis zum 22. November kommentiert werden. In der parallel laufenden Konsultation sammeln die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Rückmeldungen zur Risikobewertung und die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Rückmeldungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Glyphosat. Kommentierungen können (und sollten) somit sowohl gegenüber der EFSA als auch gegenüber der ECHA erfolgen.

PAN beteiligt sich mit seiner Pestizid-Expertise an diesem Konsultationsverfahren.

Kommentierung zum Entwurf des Bewertungsberichts der EFSA

Kommentierung zum Entwurf der Einstufung und Kennzeichnung durch die ECHA