Gute Nachricht aus Genf: Weltweites Verbot von Methoxychlor

Auf der 11. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP) des Stockholmer Übereinkommens in der letzten Woche einigten sich in Genf mehr als 120 Länder auf ein weltweites Verbot des Pestizids Methoxychlor. Es wurde bestätigt, dass das Pestizid die Kriterien des Stockholmer Übereinkommens für persistente organische Schadstoffe (POPs) erfüllt, die für ein weltweites Verbot erforderlich sind.

Methoxychlor verlor bereits 2003 seine EU-Genehmigung für Pflanzenschutzzwecke. Es ist ein chlororganischer Wirkstoff, der weltweit als Insektizid gegen eine Vielzahl von Schädlingen eingesetzt wurde und wird, z. B. in Ackerkulturen, Gemüse, Obst und Zierpflanzen aber auch außerhalb der Landwirtschaft zur Bekämpfung von Parasiten bei Nutz- und Haustieren sowie gegen Mücken und Fliegen allgemein.

Methoxychlor lässt sich in Muttermilch, Blut und Fruchtwasser nachweisen und kommt auch in menschlichen Geweben sowie in der Umwelt weltweit vor – selbst in der Arktis, wo es keine Anwendung des Wirkstoffs gibt. Methoxychlor wird mit mehreren gesundheitsschädlichen Wirkungen in Verbindung gebracht, darunter Genotoxizität, Reproduktionstoxizität und Immuntoxizität.

Methoxychlor wurde in vielen Ländern der Welt bereits verboten. Praktikable Alternativen bestehen. Hervorzuheben sind aus Sicht von PAN insbesondere nicht-chemische Alternativen, umgesetzt im Rahmen von Integrierter Schädlingsbekämpfung (IPM), nachhaltigen agrarökologischen und ökologischen Anbaumethoden, biologischen Kontrollsystemen und unter Einbeziehung einiger pflanzlicher Präparate.

Der POP-Überprüfungsausschusses war im Vorfeld der Vertragsstaatenkonferenz zu dem Urteil gekommen. dass ein weltweites Verbot der Herstellung, Verwendung, Einfuhr und Ausfuhr von Methoxychlor die wirksamste Kontrollmaßnahme zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt darstellt. Es konnten keine kritischen Verwendungszwecke identifiziert werden, die Ausnahmen für ein weltweites Methoxychlor ermöglicht hätten. Daher wurde die Aufnahme des Wirkstoffs in Anhang A der Stockholm Konvention ohne Ausnahmen beschlossen.

Vertreterinnen von PAN waren vor Ort. Hier ein Auszug aus dem Statement von RAPAL (PAN) Uruguay .




Redebeitrag auf der Bayer-Hauptversammlung vom 28.04.2023

Rede von Dr. Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk, (PAN Germany), auf der Hauptversammlung der Bayer AG am 28.04.2023 

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

Mein Name ist Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerks e.V. und ich spreche als Bevollmächtigter der Coordination gegen Bayergefahren. Ich bin promovierter Toxikologe und mit den gesundheitsschädigenden Eigenschaften des Wirkstoffs, über den ich hier sprechen werde, gründlich vertraut. Bereits vor 2 Jahren haben wir kritisiert, dass bestimmte Wirkstoffe, die in der EU aus Gesundheits- oder Umweltgründen verboten sind, von Bayer Cropscience in anderen Teilen der Welt weiterhin vermarktet werden. Bayers damalige Erwiderung ist nach wie vor auf der Website des Unternehmens nachzulesen. Ich zitiere: „Wenn wir es für sinnvoll halten, nehmen wir Produkte freiwillig vom Markt.“ Das bezog sich damals auf Methiocarb- und Carbendazim-Produkte. Produkte mit anderen, in der EU verbotenen Wirkstoffen werden von Bayer CropScience weiterhin vertrieben. Dazu ein Beispiel.

Thiacloprid ist in der EU so, wie das vom Markt genommene Carbendazim, als „wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen“ eingestuft. Das heißt, dieser Wirkstoff ist fruchtbarkeitsschädigend und gefährdet das Kind im Mutterleib – eine Gefahreneinstufung, die mit einer Vermarktung in der Europäischen Union nicht kompatibel ist.

Meine Bitte an Herrn Baumann: Wiederholen Sie bitte nicht das Argument, dass in Ländern des globalen Südens andere klimatische Verhältnisse herrschen und deshalb andere oder sogar mehr Pestizide notwendig seien, denn Sie verschwiegen die andere Seite der Medaille: die deutlich höhere Exposition der Menschen im globalen Süden. Das betrifft einerseits schwächere Standards bzw. fehlendes Monitoring bei den Rückstandshöchstwerten in Lebensmitteln. Vor allem aber betrifft das die extrem höhere Exposition der in der Landwirtschaft Tätigen. Das wird durch die 385 Millionen unbeabsichtigten akuten Pestizidvergiftungen belegt, die sich einer wissenschaftlichen Studie zufolge alljährlich ereignen, denn über 90% dieser Vergiftungen ereignen sich im globalen Süden.

Thiacloprid ist wegen seiner Reproduktionstoxizität sowie aufgrund der Gefährdung des Grundwassers in der EU verboten. Global sind Thiacloprid-haltige Produkte aber weiterhin Teil von Bayers Portfolio, z.B. in Indien mit den Produkten Alanto und Belt Expert bzw. in Mexiko mit dem Produkt Calypso. Während Thiacloprid in der EU unter anderem wegen seiner Reproduktionstoxizität verboten ist, wird diese Gefahr im entsprechenden Abschnitt des mexikanischen Sicherheitsdatenblatts nicht einmal erwähnt. Somit ist die auf dem Sicherheitsdatenblatt erhobene Behauptung, dass die Klassifizierungen der mexikanischen Norm entsprechen, falsch, denn während andere, weniger gravierende Gefahrenmomente Erwähnung finden, wird die Klassifizierung als H360FD, zu Deutsch „kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und das Kind im Mutterleib schädigen“ verschwiegen.

Ich habe deshalb folgende Fragen:

  1. Welche Kriterien verwendet die Unternehmensleitung, um zu bestimmen, wann es für sinnvoll gehalten wird, gesundheitsgefährdende Produkte vom Markt zu nehmen?
  2. Welche Maßnahmen trifft das Unternehmen, um zu gewährleisten, dass die Sicherheitsdatenblätter in allen Ländern den notwendigen Standards entsprechen?
  3. Beabsichtigt die Unternehmensleitung, Thiacloprid enthaltende Produkte sowie Thiacloprid selbst, in absehbarer Zeit aus dem globalen Portfolio zu nehmen und so zumindest punktuell seiner Verantwortung für die menschliche Gesundheit gerecht zu werden?

Ich bitte daher die Aktionär*innen, stimmen Sie bei allen Anträgen mit der CBG ab gegen die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.




BAYER-Hauptversammlung 2023: Protestaktion in Leverkusen und Gegenanträge

Auch in diesem Jahr wird die BAYER-Hauptversammlung virtuell stattfinden und von realen Protesten vor Ort begleitet sein. Im Zentrum des Protests stehen das umstrittene Herbizid Glyphosat sowie Doppelstandards im Pestizidhandel. PAN Germany ist als Redner auf der Hauptversammlung dabei.

Ende 2023 wird EU-weit über eine mögliche Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat entschieden. BAYER, der Hauptproduzent von Glyphosat, wird weiter für seinen „Bestseller“ kämpfen, während mehr und mehr wissenschaftliche Studien die erheblichen negativen Auswirkungen des Wirkstoffs auf Mensch und Umwelt dokumentieren und die Praxis zeigt, dass ohne Glyphosat gewirtschaftet werden kann.

Der BAYER-Konzern vermarktet in den Ländern des globalen Südens viele Pestizide, die innerhalb der EU wegen ihrer Risiken und Nebenwirkungen längst verboten sind. Auch aus Deutschland exportiert Bayer solche Pestizide. Diese Doppelstandards im Pestizidhandel sind unethisch und gefährden Menschenrechte.

Die Kundgebung zur BAYER-HV findet am 28.4.2023 ab 9:30 Uhr an der BAYER-Konzernzentrale, Kaiser-Wilhelm-Allee 3, in Leverkusen statt.

Informationen zum Protestprogramm, zu den Redner*innen auf der Kundgebung vor Ort sowie den Gegenanträgen finden sich auf der Homepage der CBG (Coordination gegen BAYER-Gefahren).

Nachtrag zum Protestprogramm zur Bayer Hauptversammlung 2023:

Hier die CBG-Videos der Protestaktionen anschauen




BASF-Hauptversammlung 2023: Protestaktion und Gegenanträge

Anlässlich der BASF-Hauptversammlung heute prangern zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen negative Auswirkungen der BASF-Geschäfte auf Klima, Umwelt und Menschenrechte an.

Ein Kritikpunkt von PAN Germany:  BASF verkauft weltweit weiterhin Pestizidwirkstoffe, deren Einsatz in der EU verboten ist. Diese Doppelstandards gefährden die Menschen und ihre Umwelt und tragen zu erhablichen Verletzungen von Menschenrechten bei.

Zu den von BASF vermarkteten Wirkstoffen, deren Einsatz in der EU verboten ist, gehören Glufosinat und Epoxiconazol. Sie sind bei uns nicht mehr erlaubt, weil sie als „wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen“ (Kategorie 1B) eingestuft sind. Allein in Indien vermarktet BASF Pestizidprodukte mit vier Wirkstoffen, die in der EU aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen verboten sind: Neben Epoxiconazol und Glufosinat auch die Wirkstoffe Pymetrozin und Atrazin (im Handelsprodukt Vesnit), die wegen ihrer Grundwasserbelastung in der EU verboten sind.


Weitere Infromationen zur Protestaktion
Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre




EU-Kommission antwortet der Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“

Es ist noch lange nicht vorbei. Heute hat die Europäische Kommission ihre offizielle Antwort an die 1,1 Millionen Bürgerinnen und Bürger übermittelt, die die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten!“ unterzeichnet haben. Die Kommission begrüßt darin die Initiative als ein deutliches Zeichen für die breite Unterstützung der Öffentlichkeit für Maßnahmen zugunsten von Bestäubern, biologischer Vielfalt und nachhaltiger Landwirtschaft. Die Kommission fordert zudem das Europäische Parlament und den Rat auf, rasch eine ehrgeizige Einigung über die Legislativvorschläge zur Reduzierung von Pestiziden (SUR = Sustainable Use Regulation) und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt zu erzielen.

Die Organisator*innen der EBI betonen als Reaktion auf die Antwort der Kommission in einer gemeinsamen Pressemitteilung die Dringlichkeit und Bedeutung der Reduzierung von Pestiziden für den Schutz der Gesundheit der Europäischen Bürgerinnen und Bürger, für den Schutz der biologischen Vielfalt und für das Gelingen einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion. Dem schließt sich PAN Germany als EBI-Unterstützerorganisation an. Die EBI-Vertreter*innen verweisen auf eine stetig wachsende Zahl an wissenschaftlichen Belegen für die verbreiteten negativen Auswirkungen von synthetischen Pestiziden auf wichtige Schutzgüter. Die Organisator*innen der EBI erwarten vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten mehr Ehrgeiz beim Schutz vor Pestizidbelastungen und der Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe, die auf chemisch-synthetische Pestizide verzichten. Gemeinsam fordern sie von der Politik, stärker auf die Wissenschaft zu hören und dies auch entsprechend in Gesetzgebungsprozesse einzubeziehen, bis das Ziel „Bienen und Bauern retten!“ erreicht sein wird. Noch ist das Ziel nicht erreicht.




Frühstücken mit der EBI “Bienen und Bauern retten“

Die erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative EBI “Bienen und Bauern retten“ wurde heute bei einem parlamentarischen Frühstück im Paul-Löbe-Haus in Berlin interessierten Abgeordneten, Mitarbeitenden und Vertreterinnen und Vertretern aus Verbänden vorgestellt. Die Veranstaltung fand unter der Schirmherrschaft des Bundestagsabgeordneten Karl Bär, Bündnis 90/die Grünen statt und wurde initiiert von den EBI-Unterstützungsorganisationen BUND, Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL), Aurelia-Stiftung, Umweltinstitut München und PAN Germany.

Mehr als eine Millionen Europäer*innen einschließlich rund 600.000 deutsche Bürgerinnen und Bürger hatten mit ihrer Unterstützung der EBI den schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung chemisch-synthetischer Pestizide, den Schutz der Biodiversität in ländlichen Gebieten und die Unterstützung von Bäuerinnen und Bauern beim Übergang zu einer resilienten, naturverträglichen Landwirtschaft gefordert. Ein Appell, der bei der heutigen Vorstellung noch einmal in Richtung der deutschen Politik bekräftigt wurde.

Nachdem die beteiligten Verbände kurz und knapp die Forderungen der EBI vorgestellt hatten, brachten die eingeladenen Experten spannende und fundierte Hintergrundinformationen ein: Dr. Carsten Brühl vom Institut für Umweltwissenschaften der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität in Landau veranschaulichte das Problem der Auswirkungen von Pestiziden auf die terrestrische Umwelt, u.a. den dramatischen Schwund von Insektenpopulationen  und machte deutlich, dass es durch Pestizidabdrift selbst in Naturschutzgebieten zu  vielfältigen Pestizidbelastungen kommt. Jan Wittenberg berichtete als Agrarwissenschaftler und aktiver Bio-Landwirt über die Möglichkeit und Vorzüge eines pestizidfreien, pfluglosen Ackerbaus. Immer mehr Landwirte zeigten Interesse an den pestizidfreien Verfahren und wollten mehr erfahren, wie mit einer ökologisch wertvollen Fruchtfolge die Bodenfruchtbarkeit verbessert werden kann. Die Kaskade der Abhängigkeiten der Landwirte von Pestiziden und das „Wettrüsten gegen die Natur“ müsse endlich beendet werden, so sein Appell. Zum Abschluss erläuterte der Diplom-Agraringenieur Georg Stöckl das Betriebskonzept auf seinem Bio-Streuobsthof in Niederbayern. Er beschrieb den Teilnehmer*innen wie er Äpfel, Birnen, Kirschen und Zwetschgen ohne den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide anbaut und regional vermarktet.

Wie geht es mit der EBI weiter? Nach der im Januar stattgefundenen Anhörung vor Abgeordneten der Umwelt- und Landwirtschaftsausschüssen des Europäischen Parlaments, fand eine Aussprache zur EBI in der Plenarsitzung des EU-Parlaments am 16. März statt. Im April wird nun die Antwort der EU Kommission zu den EBI-Forderungen erwartet. Das EU-weite EBI-Bündnis aus über 250 Organisationen wird dies aufmerksam verfolgen und sich auch darüber hinaus weiter engagieren, um eine zukünftige Landwirtschaft ohne chemisch-synthetische Pestizide einzufordern.

Hintergrund: Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist ein durch den Vertrag von Lissabon beschlossenes Instrument der politischen Teilhabe von EU-Bürger*innen. EU-Bürger*innen können auf diese Wiese erzwingen, dass sich die Europäische Kommission mit einem bestimmten Thema auseinandersetzt und sich dazu verhält. Die EBI „Bienen und Bauern retten“ hatte die hierfür erforderliche Unterstützung von insgesamt mindestens eine Million gültiger Unterstützungsbekundungen in sieben EU-Mitgliedstaaten erreicht




Veranstaltungshinweis: Workshop Toxic trade and toxic legacies

Wann: 6. April 2023 / 13 -20 Uhr

Wo: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) Leipzig, Permoserstr. 15, Conference Centre KUBUS (Hall 1CD)

Hier geht es zum Programm und zur Anmeldung.

Der Workshop „Toxic trade and toxic legacies“ beleuchtet Auswirkungen des Einsatzes hochtoxischer Pestizide auf Mensch und Umwelt, den asymmetrischen weltweiten Handel mit Pestiziden, den Umgang mit kritischen Forschungsergebnissen und wirft einen genaueren Blick auf Brasilien, Vietnam und die EU. Dabei werden nachfolgende Fragen aufgeworfen:

  • Welchen Beitrag kann ein Forschungszentrum wie das UTZ zur wissenschaftlichen Freiheit leisten?
  • Ist der Einsatz gefährlicher Pestizide unvermeidlich, um die Ernährungssicherheit zu gewährleisten?
  • Welche Rolle spielt Deutschland als großer Pestizid-Exporteur?
  • Wie kann eine Kohärenz zwischen Handelspolitik und Gesundheits- sowie Umweltschutz erreicht werden?
  • Welche Lehren lassen sich aus den Auswirkungen des Einsatzes gefährlicher Pestizide in Vietnam ziehen?
  • Sind die derzeitigen Bemühungen zur Behebung der Schäden in Vietnam ausreichend?

Der Workshop bietet die Gelegenheit diese und weitere hochaktuelle Fragen mit Expert*innen am 6. April in Leipzig zu diskutieren. Eröffnet wird die Veranstaltung von Prof. Dr. Rolf Altenburger, Scientific Director, UFZ.

Hauptrednerin ist Prof. Dr. Larissa Mies Bombardi, die aufgrund ihrer kritischen wissenschaftlichen Arbeit zu gesundheits- und umweltschädlichen Auswirkungen des Pestizideinsatzes in Brasilien massiv bedroht wurde und am 6. April 2021 mit ihrer Familie aus Brasilien nach Europa floh.

Neben weiteren Referent*innen wird Susan Haffmans (PAN Germany) zum Thema „Doppelte Standards im Handel mit Pestiziden: aktuelle Entwicklungen auf dem Weg zu einem einheitlichen Schutzniveau“ referieren.

Das Programm zur Veranstaltung finden Sie hier.

Die Veranstaltung findet in Präsenz statt. Bitte melden Sie sich bis zum 1. April an unter www.ufz.de/pesticideworkshop.




Frauen, Landwirtschaft und Pestizide

PAN Germany Pestizid-Brief 4 – 2023

Frauen machen im Durchschnitt 43 Prozent der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte weltweit aus. In Deutschland liegt der Ausbildungsanteil von Frauen in der Landwirtshaft bei lediglich 20 Prozent und ihr Beschäftigungsanteil in der Landwirtschaft bei 38 Prozent. In anderen Regionen der Welt sieht dies anders aus. So arbeiten fast 70 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Südasien und mehr als 60 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Afrika südlich der Sahara in der Landwirtschaft.

Ob zur Selbstversorgung in der Subsistenzlandwirtschaft, in informellen oder formellen Arbeitsverhältnissen, Frauen sind routinemäßig giftigen Pestiziden ausgesetzt. Doch so schwierig es ist, in vielen Regionen den tatsächlichen Beitrag der Frauen in der Landwirtschaft zu messen, so schwierig ist es auch, die tatsächlichen Auswirkungen von Pestiziden auf Frauen zu erfassen.

In bestimmten Ländern und beim Anbau bestimmter Kulturen wird ein erheblicher Teil der Pestizide von Frauen ausgebracht, zum Beispiel auf Kaffee- und Obstfarmen in Südafrika, auf Bananenplantagen in Costa Rica oder in Malaysia, wo es allein im Plantagensektor schätzungsweise 300.000 Sprüherinnen gibt. Plantagenarbeiterinnen in Indonesien, Malaysia und auf den Philippinen sind durch das Mischen, Verladen und Versprühen von Pestiziden häufig hochgefährlichen Pestiziden ausgesetzt. Die Arbeitgeber stellen oft keine persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung, so dass die Frauen improvisieren, indem sie sich Schals um das Gesicht wickeln oder BH-Körbchen als Masken oder Atemschutzmasken verwenden. Wenn Pestizide verschüttet und versehentlich mit ihrem Körper in Kontakt kommen, ignorieren die Frauen dies oder waschen sich im Fluss und arbeiten danach in nasser Kleidung weiter.

Frauen können auch unwissentlich mit Pestiziden in Berührung kommen, wenn sie z. B. Unkraut jäten oder ernten, wofür keine PSA erforderlich scheint. Frauen in Blumenfarmen in Kenia, die mehr mit dem Jäten, Schneiden und Verpacken von Blumen beschäftigt sind als ihre männlichen Kollegen, zeigen häufiger Vergiftungssymptome als die Männer, die das eigentliche Sprühen übernehmen.

Jüngste Zahlen zu Pestizid-Vergiftungen gehen davon aus, dass es jährlich zu 385 Millionen unbeabsichtigter, nicht-tödlicher Pestizidvergiftungen kommt. Dies bedeutet, dass etwa 44 Prozent der in der Landwirtschaft tätigen Weltbevölkerung – 860 Millionen Landwirt*innen und Landarbeiter*innen – jedes Jahr mindestens eine Vergiftung erleiden. Es liegen jedoch keine ausreichenden Daten vor, um die Häufigkeit von Vergiftungen bei Frauen abzuschätzen, da es noch immer an nach Geschlechtern aufgeschlüsselten Daten und einer geschlechtsspezifischen Perspektive in der arbeitsmedizinischen Forschung mangelt. Dieser Mangel wurde auch von der Weltgesundheitsorganisation bestätigt.

Aufgrund traditioneller Geschlechterrollen sind Frauen durch Hausarbeiten wie dem Waschen von Spritzgeräten oder pestizidverunreinigter Kleidung der Männer, mit der Lagerung von Pestiziden oder der Entsorgung von Pestizidbehältern stark mit Pestiziden belastet. In Vietnam ergab eine Studie, dass mehr Mädchen als Jungen angaben, durch das Waschen von Sprühbehältern Pestiziden ausgesetzt zu sein. Studien in Bolivien, Südafrika und Tansania zeigen zudem, dass Frauen aufgrund ihres geringeren Bildungsniveaus und ihres eingeschränkten Zugangs zu Schulungen stärker von Pestiziden betroffen sind.

Auch die Auswirkungen von Pestiziden auf Frauen und Mädchen unterscheiden sich von den Auswirkungen auf Männer und Jungen. Juckreiz im Vaginalbereich, abnormale Menstruationsblutungen und eine hohe Zahl von Tot- und Fehlgeburten gehören zu den Auswirkungen auf die reproduktive Gesundheit, von denen Sprüherinnen in Indonesien und auf den Philippinen berichten. Viele Frauen arbeiten weiter in Arbeitsumgebungen, in denen sie Pestiziden ausgesetzt sind, wenn sie schwanger sind oder stillen. In Südindien ergab eine Studie, dass 68 Prozent der Arbeiterinnen auf Teeplantagen bis einschließlich zum sechsten Monate der Schwangerschaft arbeiten.

Frauen haben im Allgemeinen einen höheren Anteil an Körperfett und speichern daher eher Schadstoffe, die sich im Fettgewebe und in der Muttermilch anreichern können. Zudem haben Frauen einen höheren Anteil an hormonell empfindlichem Gewebe, was sie anfälliger insbesondere für hormonaktive oder das endokrine System schädigende Pestizide macht. Es besteht ein nachgewiesener Zusammenhang zwischen Brustkrebs und bestimmten Pestiziden, die als Brustkrebserreger und Tumorpromotoren wirken. Rückstände von chlororganischen Pestiziden, die sich nur langsam abbauen und in der Nahrungskette bioakkumulieren, darunter auch in der Landwirtschaft verbotene Pestizide wie DDT, wurden bei Brustkrebspatientinnen nachgewiesen. Pestizide werden auch mit Endometriose in Verbindung gebracht, einer schmerzhaften Erkrankung, die zu Unfruchtbarkeit führen und ein erhebliches Risiko für die reproduktive Gesundheit von Frauen und ihr ungeborenes Kind darstellen kann. Pestizide werden von der Mutter über den Mutterleib und das Stillen an das Kind weitergegeben und stehen in Verbindung mit Todesfällen bei Neugeborenen, Geburtsfehlern und geistigen Entwicklungsstörungen oder tiefgreifenden Entwicklungsproblemen bei Kindern. Studien auf dem Gebiet der Epigenetik zeigen zudem, dass die Exposition gegenüber Pestiziden die Genaktivität und die vererbten physiologischen Eigenschaften beeinflussen kann.

Nach Erkenntnissen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) investieren Frauen bis zu 90 Prozent ihres Einkommens wieder in ihre Haushalte. Das erwirtschaftete Geld wird von ihnen für Ernährung, Gesundheit, Schule und einkommensschaffende Aktivitäten ausgegeben. Studien der FAO belegen zudem: Wenn Bäuerinnen den gleichen Zugang zu Ressourcen hätten wie Männer, könnten die Ernteerträge um fast ein Drittel gesteigert werden. Frauen sind nicht nur Motor für Produktionssteigerungen, sondern auch für Veränderungen in der Landwirtschaft. In der Landwirtschaft tätige Frauen im globalen Süden spielen anerkanntermaßen eine Schlüsselrolle beim Übergang hin zu agrarökologischen Anbausystemen.

Dieser Artikel ist in weiten Teilen eine Übersetzung des Artikels „At the forefront of exposure“ von Ilang-Ilang Quiano, PAN Asia Pacific, erschienen im englischen Pesticide Atlas 2022.
Quellen sind dem Atlas zu entnehmen. Für den PAN Germany Pestizid Brief zum Weltfrauentag 2023 wurde der Artikel in Absprache mit der Autorin geringfügig bearbeitet und ergänzt.




EP-Berichterstatterin Sarah Wiener stellt Änderungsvorschläge zum SUR-Entwurf vor

Heute stellte die EU-Abgeordnete und Berichterstatterin Sarah Wiener ihren Berichtsentwurf zur Parlamentsposition zur Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) dem Umweltausschuss (ENVI) vor.

Im Vorfeld der Ausschusssitzung hatten 69 Organisationen der Zivilgesellschaft – darunter PAN Germany – in einem Offenen Brief an die Europaabgeordneten appelliert, die Änderungsvorschläge von Sarah Wiener für eine starke SUR zu unterstützen, um die biologische Vielfalt und die langfristige Ernährungssicherheit zu schützen und die negativen gesundheitlichen Auswirkungen beim Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden anzugehen.

Ein wichtiger Eckpunkt des Berichtsentwurfs ist eine Konkretisierung des Begriffs des Integrierten Pflanzenschutz Managements (IPM) im Verordnungstext. Kern des Vorschlags ist eine Hierarchisierung der IPM-Verfahren nach agrarökologischen Prinzipien, so dass der Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide stets nur die letzte Wahl in der zukünftigen landwirtschaftlichen Produktion darstellt. Zwar ist IPM im konventionellen Anbau lange rechtsverbindlich, aber die reale Umsetzung ist unzureichend. Die neue SUR muss dafür Sorge tragen, dass hier nachgebessert wird, denn bereits durch die Umsetzung von IPM wären erhebliche Einsparpotentiale beim Pestizideinsatz möglich. Gefördert werden muss, so die Berichterstatterin, auch die Schulung der Landwirt*innen sowie die unabhängige Beratung zur Umsetzung des IPM.

Der Berichtsentwurf von Sarah Wiener schlägt zudem einen Kompromissvorschlag für „sensible Gebiete“ vor. Das Totalverbot in allen Schutzgebieten im SUR-Entwurf der Kommission war im Vorfeld sehr stark kritisiert worden. Nun sollen bei Schutzgebieten, die weder dem Schutz der Artenvielfalt dienen, noch den Eintrag von Chemikalien in Gewässer verhindern sollen, der Einsatz von bestimmten Pestiziden weiter erlaubt werden.

Aus PAN-Sicht zu begrüßen, sind noch weitere Vorschläge im Berichtsentwurf, u.a. ein engagierteres Reduktionsziel bei besonders gefährlichen Pestiziden – den Substitutionskandidaten. PAN begrüßt auch, die Festlegung von Schutzzonen rund um Schutzgebiete und Bereiche, die dem Schutz sensibler Gruppen dienen (wie Krankenhäusern, Kitas etc.), auszuweiten sowie die Finanzierung von Maßnahmen durch eine risikobasierte Pestizidabgabe zu unterstützen.

Obwohl die Notwendigkeit zur Pestizidreduktion in der Anhörung des Umweltausschusses nicht zur Diskussion stand, stieß der Berichtsentwurf – wie zu erwarten – nicht nur auf Zustimmung. Gerade auf Seiten der konservativen Parteien wird das „wann“ und das „wie“ kritisiert. Als Argument wird oft die Ernährungssicherheit angeführt, die momentan durch den Krieg Russlands in der Ukraine gefährdet sei.

Sarah Wiener und andere Befürworter kontern, dass nur eine nachhaltige Landwirtschaft unsere Ernährung langfristig sichern kann, da Ressourcen- und Biodiversitätsschutz direkt damit verknüpft seien, dass Landwirt*innen jetzt Planungssicherheit bräuchten, und dass das Ziel der Pestizidreduktion mittlerweile nicht nur im Europäischen Green Deal, sondern seit dem UN-Biodiversitätsgipfel in Montreal im Dezember 2022 auch als globales Ziel bestätigt wurde.

Neben der inhaltlichen Kontroverse stand auch der Zeitplan zur Diskussion. Dieser wurde bereits deutlich nach hinten verschoben. Änderungsvorschläge zum Berichtsentwurf können bis Ende März eingereicht werden, die Abstimmung im Umweltausschuss soll im Juni und die Abstimmung im EP Plenum im September 2023 stattfinden. Der Landwirtschaftsausschuss möchte demgegenüber mit seiner Stellungnahme noch warten, da die zusätzliche Folgenabschätzung noch aussteht. Dies könnte die Abstimmung des EU Parlaments zur SUR verzögern. Ein Offener Brief vom 1. März der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauernretten“ appelliert deshalb an den Vorsitzenden des Landwirtschaftsausschusses Norbert Lins, diese Blockadehaltung endlich aufzugeben und einen Zeitplan für den Entscheidungsprozess im Landwirtschaftsausschuss vorzulegen, der eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Umweltausschuss und eine Abstimmung vor der Sommerpause ermöglicht.

Zum Abschluss der Anhörung plädierte Berichterstatterin Sarah Wiener eindringlich an ihre Kolleginnen und Kollegen, konstruktiv und gemeinsam mitzuhelfen, die SUR auf den Weg zu bringen.

Hier die Videoaufzeichnung der Debatte (Sprachauswahl rechts unten beim Notensymbol).




Legal opinion on the implementation of an export ban of certain hazardous pesticides from Germany

The German government has announced it will implement an export ban on certain hazardous pesticides. A draft of the implementation policy will be presented during the spring of 2023. The goal of the export ban is to eliminate double standards in the pesticide trade. Double standards arise when active ingredients and pesticide products that are not approved or authorised in the European Union (EU) because of their environmental and health hazards or risks are nevertheless exported from Germany to countries outside the EU.

A legal opinion written by Mirka Fries (LL.M.) and Ida Westphal (Ass. Iur.) and commissioned by the European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), the Heinrich Böll Stiftung, INKOTA netzwerk, the Pesticide Action Network Germany (PAN Germany), and the Rosa Luxemburg Stiftung examines the potential scope of such an export ban and if it could be compatible with the law of the European Union as well as the General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) of the World Trade organization (WTO).

A German export ban – but also national export bans by other EU member states – will be particularly effective in countering double standards in the pesticide trade as long as: 1) both active ingredients and pesticide products are covered; and 2) export rights are only granted for substances that were approved or authorised as a result of a thorough assessment of their hazard levels and risks to humans and the environment under current EU regulatory framework. In this way, the same standards of health and environmental protection applicable for marketing within the EU would apply to the export of such pesticides.

The legal opinion (english version) at hand is a shortened version of the original legal opinion written in German.

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