Neue Erkenntnisse zur Kanzerogenität von Glyphosat

Die Kontroverse über die Kanzerogenität von Glyphosat und Herbiziden auf Basis von Glyphosat (Glyphosate-Based Herbicides – GBHs) hält an. Während die Krebsagentur der Weltgesundheitsagentur (IARC) 2015 Glyphosat/GBH als „wahrscheinlich krebserregend“ für Menschen einstufte[1], vertreten die meisten Regulierungsbehörden die Auffassung, dass dem Wirkstoff nur ein geringes oder gar kein Krebsrisiko innewohnt. Eine der Schlüsselfragen in diesem Zusammenhang ist, ob es einen Wirkungsmechanismus gibt, der die Verursachung von Krebs durch Glyphosat erklären kann. Der wichtigste generelle Mechanismus bei der Verursachung von Krebs durch Chemikalien ist eine Schädigung des Erbguts, wodurch es zu unkontrollierter Zellvermehrung und damit zur Entstehung von Tumoren kommen kann.

Eine in diesem Monat im Fachmagazin Agrochemicals veröffentlichte Studie überprüfte die seit 2016 erschienenen Publikationen zur Erbgutschädigung durch Glyphosat und GBHs. Die von Charles Benbrook, Robin Mesnage und William Sawyer durchgeführte Analyse zeigt, dass in 24 der 33 Studien mit Glyphosat und 56 der 61 Studien mit GBH eine Erbgutschädigung nachgewiesen wurde. Außerdem wurden in sieben epidemiologischen Studien (Untersuchung von Glyphosat-exponierten Menschen im Vergleich zu einer Kontrollpopulation) erbgutschädigende Effekte festgestellt. Die Autoren vertreten die Ansicht, dass die Schlussfolgerung der Behörden, Glyphosat und GBHs seien nicht erbgutschädigend, unhaltbar ist[2].

Hintergrund der Befassung ist die Entscheidung eines Bundesberufungsgerichts in den USA, das 2022 die Glyphosat-Bewertung der U.S.-Umweltbehörde (EPA) annullierte und die EPA aufforderte, die alten Daten zu überprüfen und neue Daten in ihre bevorstehende, möglicherweise endgültige Entscheidung über die erneute Zulassung von Glyphosat/GBH einzubeziehen.

Die US-Umweltbehörde EPA stufte Glyphosat 1991 als „nicht wahrscheinlich“ krebserregend ein[3]. Eine Entscheidung, die in Behördenberichten aus den Jahren 2017 und 2020 bekräftigt wurde. Die behördliche Anerkennung des Potenzials zur Erbgutschädigung durch Glyphosat hätte erhebliche Auswirkungen auf die Bewertung von Glyphosat als „nicht (bzw. nicht wahrscheinlich) krebserregend“.

Auch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) schlussfolgerte im Rahmen des laufenden Wiedergenehmigungsverfahren von Glyphosat im Juni 2022, dass weder Beweise für eine Erbgutschädigung noch für die Erzeugung von Krebs durch Glyphosat vorlägen. Eine von unabhängigen Wissenschaftler*innen durchgeführte Analyse der behördlichen Bewertung zeigte, dass erneut das gehäufte Auftreten von Krebs in sämtlichen Mäuse- und mehreren Rattenstudien, mit ähnlich verzerrten Argumenten begründet wurde, wie in der vorangegangenen Bewertung im Jahr 2017. Nachzulesen ist dies in dem gemeinsamen Bericht von HEAL und PAN Germany[4]. Die Behauptung, Glyphosat sei nicht erbgutschädigend, ist ein Grundpfeiler der behördlichen Argumentation. Insofern ist die Publikation von Charles Benbrook und seinen Kollegen ein wichtiger Beitrag zur korrekten Beurteilung der Situation. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass nach EU-Recht eine Einstufung als „wahrscheinlich erbgutschädigend beim Menschen“ ein Glyphosatverbot zur Folge haben müsste.

Quelle: Benbrook, C.; Mesnage, R.; Sawyer, W. Genotoxicity Assays Published since 2016 Shed New Light on the Oncogenic Potential of Glyphosate-Based Herbicides. Agrochemicals 2023, 2, 47–68. https://doi.org/10.3390/agrochemicals2010005

[1] https://www.iarc.who.int/featured-news/media-centre-iarc-news-glyphosate/

[2] https://www.mdpi.com/2813-3145/2/1/5

[3] https://www.iarc.who.int/featured-news/media-centre-iarc-news-glyphosate/

[4] https://pan-germany.org/download/heal-report-how-the-eu-risks-greenlighting-a-pesticide-linked-to-cancer/




Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ – Anhörung im EU Parlament

Die europäische Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten!“ wurde gestern Nachmittag in einer vierstündigen Anhörung in Brüssel offiziell dem Petitions-, Umwelt- und dem Landwirtschaftsausschuss des EU Parlaments vorgestellt. Diese EBI ist erst die  siebte erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative und nach „Stop Glyphosat“ bereits die zweite, die sich für Pestizidreduktion in der Landwirtschaft einsetzt.

Die Europäische Kommission erläuterte, dass die EBI „Bienen und Bauern retten!“, zusammen mit der früheren Pestizid-Bürgerinitiative „Stop Glyphosat“ sie dazu inspiriert hat, Europas erste rechtsverbindliche Pestizidreduktion um 50 % bis 2030 vorzuschlagen (Farm-to-Fork-Strategie). Darüber hinaus hat die EU Kommission ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur vorgelegt. Beide Vorschläge werden von konservativen Kräften und Interessen der Agrarwirtschaft ernsthaft bedroht, warnten die Organisator*innen der EBI gestern bei der Anhörung.

Dem entgegen steht die Forderung von mehr als einer Million EU Bürger*innen, die die Bürgerinitiative unterstützt haben und ein Ende des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pestiziden in der EU bis 2035 fordern, sowie Maßnahmen zur Erholung der Artenvielfalt und die Unterstützung der Landwirt*innen, um die Transformation zu einer nachhaltigen, agrarökologischen Landwirtschaft zu schaffen.

Mit-Initiator der EBI „Bienen und Bauern retten!“ Martin Dermine vom europäischen Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Europe) sagte beim Hearing im EU-Parlament: „Pestizide sind Giftstoffe, die Bienen, Schmetterlinge und andere Bestäuber ebenso töten wie Pflanzen und Mikroorganismen. Pestizide gefährden unsere Gesundheit, allen voran die Gesundheit der Bäuer:innen. Pestizide sind auch ein wesentlicher Faktor für das weltweite Artensterben. Wir müssen jetzt beginnen, mit der Natur und nicht gegen die Natur zu arbeiten! Es ist die Aufgabe der Politik, die Gesundheit der Bürger:innen zu schützen, anstatt der Agrarindustrie den Vorrang zu geben.”

EBI-Mitorganisator Dr. Helmut Burtscher-Schaden von GLOBAL 2000 appellierte: „Wenn wir die Welt, wie wir sie kennen, erhalten wollen, müssen wir die Art und Weise ändern, wie wir mit ihr umgehen. Wenn wir die Ernährungssicherheit langfristig absichern wollen, gibt es keine Alternative zur Pestizidreduktion. Überprüfen Sie Ihre politischen Entscheidungen, hören Sie auf die Wissenschaft und nicht auf die Industrie!“.

Besorgt zeigt sich ebenfalls die Wissenschaft. Jeroen Candel, Assistenzprofessor für Lebensmittel- und Agrarpolitik repräsentierte mehr als 700 Wissenschaftler*innen aus verschiedenen europäischen Mitgliedsstaaten und wissenschaftlichen Disziplinen, die in einem Appell ihre tiefe Besorgnis über die jüngste politische Wende in Bezug auf die Verordnung zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden (SUR) zum Ausdruck brachten.

Der französische Getreidebauer Jean-Bernard Lozier, der den Pestizideinsatz in seinem Betrieb um 80 % reduzieren konnte, betonte, dass trotz dieser erheblichen Reduzierung
keine nennenswerten Ertragseinbußen zu verzeichnen sind, sich aber der Arbeitsaufwand verringert habe. „Ich bin ein glücklicher Landwirt, und die Rentabilität meines Betriebs ist mit der meiner Nachbarn vergleichbar“, so Lozier.

Synthetische Pestizide stellen laut EU-Offiziellen erhebliche Risiken für die Gesundheit der Bürger dar und verursachen akute und langfristige Gesundheitsschäden, insbesondere bei Kindern und vor allem auch bei Landwirt*innen. Aufgrund des Artensterbens habe bereits die Hälfte aller europäischen Landwirtschaftsbetriebe mit Bestäubungsproblemen zu kämpfen. Synthetische Pestizide sollten „nur als letztes Mittel“ eingesetzt werden, sonst riskieren wir eine „düstere“ Zukunft, so die Beamten.

124 verschiedene Pestizide sind im Hausstaub von europäischen Landwirt*innen zu finden. Dies geht aus der ersten umfassenden Erhebung über die Pestizidkontamination in Europa hervor (SPRINT), die Violette Geissen, Professorin an der Universität Wageningen, bei der Anhörung vorstellte. Bis zu 85 verschiedene Pestizide werden im Hausstaub von Nicht-Landwirt*innen gefunden, wenn auch in niedrigeren Konzentrationen, sagte sie.

Professor Geissen zeigte auf, dass Pestizidrückstände in Ökosystemen und beim Menschen allgegenwärtig sind, die meisten von ihnen gefährlich seien, aber niemand sagen könnte, wie hoch das tatsächliche Risiko ist, wenn man Mischungen mit einer hohen Anzahl von Pestiziden ausgesetzt wäre. Sie betonte in ihrem Beitrag, dass es Rechtsvorschriften bedürfe, die das Vorsorgeprinzip anwenden und den Einsatz und die Reduzierung von Pestiziden regeln.

Die EU hat sich bereits 1993 verpflichtet, Pestizide zu reduzieren. Doch trotz Zielvorgaben und Gesetzen ist sie weitgehend gescheitert, vor allem wegen des Widerstands der Mitgliedsstaaten. Die Klima- und Biodiversitätskrise erlaubt keine „Business as usual“-Politik, so die Initaitor*innen der EBI.

Kritische Mitgliedsstaaten und europäische Abgeordnete sollten aufhören, sich den Entwürfen für Pestizid- und Naturschutzgesetze zu widersetzen, und die bestehenden Befugnisse sollten besser durchgesetzt werden, so die EBI-Initiator*innen.
Letzte Woche hat der Europäische Gerichtshof die Regierungen aufgefordert, die häufige Praxis einzustellen, Landwirt*innen den weiteren Einsatz von verbotenen Pestiziden im Rahmen so genannter Notfallzulassungen zu erlauben. Laut einer im Januar veröffentlichten Analyse offizieller Daten haben die Regierungen in den letzten Jahren in Hunderten von Fällen „Ausnahmeregelungen für Notfälle“ in Anspruch genommen. Die 12 giftigsten Pestizide sollten schnellstens verboten werden, so die NGOs.

Es wird erwartet, dass die Verhandlungen über die von der Kommission vorgeschlagenen Reduzierungen von Pestiziden nur langsam vorankommen werden.

 




„Bienen und Bauern retten!“ – Anhörung zur EBI im EU-Parlament am 24. Januar 2023

Mehr als 1,1 Millionen EU Bürger*innen haben erfolgreich mit ihrer Unterschrift die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten!“ unterstützt. Die EBI fordert ein Ende des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pestiziden in der EU bis 2035, Maßnahmen zur Erholung der Artenvielfalt sowie Unterstützung der Landwirte, um die Transformation zu einer nachhaltigen, agrarökologischen Landwirtschaft zu schaffen.

Am Dienstag, 24. Januar 2023 von 14:30 bis 18:30 Uhr, findet eine Anhörung im EU Parlament dazu statt, bei der die Forderungen und Vorschläge der Bürgerinitiative vorgestellt und anschließend mit den Abgeordneten diskutiert werden. Die Anhörung kann im Livestream verfolgt werden.

Den Link zum Livestream und das Programm zur Anhörung finden Sie bei PAN Europe unter: https://www.pan-europe.info/save-bees-and-farmers-hearing#

Unter anderem gibt es Beiträge von:

  • Assistenzprofessor Jeroen Candel, Initiator eines von 739 Wissenschaftlern aus ganz Europa unterzeichneten Appells für eine ehrgeizige und nicht weiter zu verzögernde Pestizidreduktions-Gesetzgebung in der EU).
  • Der französische Landwirt Jean-Bernard Lozier zeigt, wie er den Pestizideinsatz auf seinem 80 Hektar großen Ackerbaubetrieb um 80 % reduziert hat – ohne Ertragseinbußen und bei gleichzeitiger Gewinnsteigerung und geringerer Arbeitsbelastung.
  • Die Bodenwissenschaftlerin Professorin Violette Geissen gibt Einblicke in die neuesten Studienergebnisse zu Pestizidrückständen und erläutert die Kombinationswirkungen von Pestizidgemischen auf unsere Gesundheit und Umwelt.

Die Anhörung im EU Parlament findet zu einem wichtigen Zeitpunkt statt. Der Vorschlag der EU-Kommission, den Einsatz von Pestiziden bis 2030 um 50 % zu reduzieren, stößt bei der Agrarindustrie auf heftige Kritik. Vor dem Hintergrund der russischen Aggression in der Ukraine und aus Angst vor möglichen Produktionsverlusten und Nahrungsmittelengpässen stimmten 19 Mitgliedsländer im EU-Rat dafür, von der EU Kommission eine neue Folgenabschätzung für die derzeit verhandelte Pestizidreduktions-Verordnung (SUR) zu fordern. Diese erneute Verzögerung könnte die Umsetzung des „EU Green Deal“ ernsthaft gefährden. PAN Germany berichtete darüber.

Sowohl die Verordnung zur Pestizidreduktion (SUR) als auch ein neuer Gesetzesvorschlag zur Wiederherstellung der Natur sind Teil des „EU Green Deal“ und der „Farm to Fork“-Strategie deren Entwürfe derzeit im EU-Rat und im Parlament erörtert und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden sollen.




Europäische Chemikalien Strategie ohne Abstriche verabschieden!

Neue Publikation kritisiert Angriff auf den Entwurf der EU-Kommission

PAN Germany Pestizid-Brief 1 – 2023

Vor mehr als zwei Jahren, im Oktober 2020 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Entwurf einer Chemikalienstrategie, kurz CSS (für Chemicals Strategy for Sustainability), die dem Leitbild einer giftfreien Umwelt folgt und bestrebt ist, „die Umwelt und die menschliche Gesundheit, insbesondere die von gefährdeten Gruppen“ besser zu schützen. Dieser fortschrittliche Entwurf, der unter anderem ein Exportverbot für in der EU verbotene Chemikalien und einen besseren Schutz vor hormonschädlichen Substanzen vorsieht, wartet nach wie vor auf seine Umsetzung in geltendes EU-Recht.

Stattdessen häufen sich die Angriffe auf den CSS-Entwurf, der auch eine Stärkung des „gefahrenbasierten“ Ansatzes enthält, also ein Verbot von Substanzen aufgrund ihrer Stoffeigenschaften, ohne die Möglichkeit, diese mittels unangemessener Risikobewertung zu verharmlosen. Der gefahrenbasierte Ansatz ist bereits Teil der EU-Pestizidzulassungsverordnung (EC 1107/2009)[1], wird allerdings auch dort immer wieder nur halbherzig angewendet.[2] Dieser Ansatz ist eine Einschätzung der Stoffeigenschaften einer Chemikalie. Wenn das Gefahrenpotenzial zu groß ist, zum Beispiel wenn der Stoff als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft wird, würde ein Verbot erfolgen. Die Gegner dieses Ansatzes möchten den Stoff über eine Risikobewertung dann ggf. trotzdem genehmigen können.

Eine der Attacken auf die CSS kam vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Diese Behörde, gegen die – daran sei erinnert – im Zuge des damaligen Wiedergenehmigungsverfahrens für Glyphosat im März 2016 Strafanzeige wegen wissenschaftlichen Betrugs erstattet wurde,[3] stellte die Wissenschaftlichkeit des CSS-Ansatzes in Frage. In einem Gastkommentar in der Fachzeitschrift Archives of Toxicology erhoben Mitarbeiter des BfR schwere Anschuldigungen gegen die EU-Kommission.[4] In Ihrer Schlussfolgerung mahnen die Autoren des Beitrags, dass der „wissenschaftliche Diskussionsprozess nicht allein auf der Grundlage von Behauptungen funktionieren“ könne, und beschuldigen die EU-Kommission, ungerechtfertigte Ansichten und Ängste zu schüren, was zur „Erosion der wissenschaftlichen Glaubwürdigkeit der Behörden“ führen würde. Dabei übergeht das BfR geflissentlich seinen eigenen Beitrag zur Erosion der wissenschaftlichen Glaubwürdigkeit der Behörden in Form der Verbreitung falscher Argumente, die nur allzu durchschaubar waren.[5]

In einer im Januar 2023 veröffentlichten Analyse[6] unterzogen Prof. Erik Millstone (Universität Sussex, UK) und Dr. Peter Clausing (PAN Germany) den Gastkommentar der BfR-Mitarbeiter einer kritischen Analyse. Ihre Analyse kommt zu dem Schluss, dass sich das BfR auf „Wissenschaftlichkeit“ beruft und sich zugleich mit seinen eigenen Argumenten weit von der selbst eingeforderten Wissenschaftlichkeit entfernt. Eine wesentliche Kritik von Millstone & Clausing ist, dass die BfR-Autoren wertebasierte Urteile als objektive wissenschaftliche „Wahrheiten“ präsentieren, statt deutlich zu machen, dass sich die von ihnen vertretenen Ansichten im Grenzbereich von Politik und Wissenschaft befinden und mithin eine starke subjektive Komponente enthalten. Diese Art der Vernebelung durch das BfR ist nicht neu. So hat das BfR im Jahr 2016, im Zuge der damaligen Glyphosat-Diskussion, durch eine Vermischung von Risiko (Risk) und Gefahr (Hazard) in der Öffentlichkeit Verwirrung gestiftet. Der Einladung sich auf die „mehrfach von ihm selbst eingeforderte sachliche, wissenschaftsbasierte Diskussion“ einzulassen, ist die Behörde nicht gefolgt.[7]

Die Analyse von Millstone & Clausing unterzieht zudem die vom BfR aufgestellten Behauptungen einer kritischen Prüfung, dass in den Bereichen der regulatorischen Stoffbewertung zur Hormonschädigung, Reproduktionstoxizität und Chemikalien-Cocktails alles in bester Ordnung sei. So demonstriert zum Beispiel ein Blick in die EU-Statistik zum Auftreten von Organmissbildungen bei Neugeborenen, dass die Behauptung der BfR-Autoren falsch ist, dass sich an der Häufigkeit solcher Fälle in den letzten 40 Jahren nichts geändert hätte.[8] Tatsächlich sind solche Missbildungen häufiger geworden. Ganz unberücksichtigt lässt das BfR die Frage, ob ein besseres Chemikalien- bzw. Pestizidmanagement im Verlauf von vier Jahrzehnten die Zahl von 200 Fällen pro 10.000 Neugeborenen nicht sogar hätte verringern müssen. Wenn es stimmt, dass „… Institutionen, wie das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), eine jahrzehntelange Erfahrung in der praktischen Anwendung und Weiterentwicklung der Prinzipien und Methoden der Wissenschaft der regulatorischen Risikobewertung für den Gesundheitsschutzes in der EU (haben)“[9], sollte man eine solche Reduktion eigentlich erwarten können.

Der Angriff durch das BfR ist nicht die einzige Attacke gegen die CSS. Auch die Industrie selbst macht mobil, wie ein vor wenigen Wochen durchgeführtes Webinar mit dem Thema „Two Years Later: How Has the Chemicals Strategy for Sustainability Changed REACH and CLP Regulations?” deutlich macht.[10] Es gibt also gute Gründe, die weitere Entwicklung wachsam zu verfolgen und sich dafür einzusetzen, dass der CSS-Entwurf einerseits nicht verwässert und andererseits möglichst bald in geltendes Recht überführt wird.

Die Publikation ist auch in englischer Sprache erhältlich.

(Dr. Peter Clausing)

[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009R1107&from=de

[2] https://pan-germany.org/pestizide/neuer-bericht-zeigt-bewertung-von-krebseffekten-bei-4-von-10-pestiziden-fehlerhaft/

[3] https://www.global2000.at/news/glyphosat-zulassungsbeh%C3%B6rde-informierte-falsch

[4] https://doi.org/10.1007/s00204-021-03091-3

[5] vgl. Clausing, P. (2017): Krebsgefahr durch Glyphosat: Der „Weight of Evidence Approach“ des BfR.   Umwelt – Hygiene – Arbeitsmedizin 22 (1): 27 – 34.

[6] https://doi.org/10.1017/err.2022.41

[7] https://archiv.pan-germany.org/pan-germany.org_180405/www.pan-germany.org/download/The_Carcinogenic_Hazard_of_Glyphosate.pdf

[8] https://eu-rd-platform.jrc.ec.europa.eu/eurocat/eurocat-data/prevalence_en, zusammengefasst in Tabelle 1 von https://doi.org/10.1017/err.2022.41

[9] https://doi.org/10.1007/s00204-021-03091-3, Seite 259 (eigene Übersetzung)

[10] https://www.reachblog.com/2022/12/register-now-webinar-two-years-later-how-has-the-chemicals-strategy-for-sustainability-changed-reach-and-clp-regulations/




Gemeinsam für die Agrarwende

Nach zwei Jahren mit „angezogener Handbremse“ geht es dieses Jahr wieder rund auf der „Wir-haben-es-satt“-Demo am 21. Januar 2023 in Berlin. Mit lauter Stimme und hoffentlich vielen Menschen auf der Straße folgt die diesjährige Demonstration zum Start der Grünen Woche dem Motto „Gutes Essen für Alle statt Profite für Wenige“ (#WHES23).

PAN Germany unterstützt diese wichtige Veranstaltung und ist mit einem PAN-Infostand vertreten (Standnummer 12 rechterhand vom Brandenburger Tor). Wir freuen uns auf Gespräche, den Austausch und auch über ein kurzes Hallo am Stand. Mehr zum Programm, zum Ablauf und Mitmach-Aktionen rund um die Demonstration stehen unter: https://wir-haben-es-satt.de/.




Vergiftete Profite – Schwerpunkt Pestizide im FUE-Rundbrief

Das falsche Mantra „Pesticides feed the World“ hält sich hartnäckig in den Köpfen vieler Entscheidungsträger*innen. Agrar- und Chemiekonzerne werden nicht müde, Pestizide und chemische Düngemittel als Lösung gegen den Welthunger zu präsentieren. Doch dem weltweit steigenden Pestizideinsatz zum Trotz steigt die Zahl der Hungernden. Der Blick auf die weltweiten Pestizidvergiftungen, die ubiquitäre Belastung natürlicher Ressourcen mit umweltschädlichen Pestiziden, die Gefährdung ökologischer Schlüsselfunktionen und Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit großflächigen Pestizidanwendungen zeigen, dass die industrielle Landwirtschaft zugleich Treiber und Leidtragende der ökologischen, aber auch wirtschaftlichen Krisen unserer Zeit ist. Dennoch wird weltweit wenig investiert, um die Landwirtschaft resilienter und ökologischer zu gestalten und den in der Landwirtschaft Beschäftigten zukunftsfähige Perspektiven zu bieten. „Follow the Money“ – wie in jedem Krimi lohnt es auch hier den Blick zu schärfen, wer von dem System profitiert.

Die Autorinnen und Autoren der einzelnen Artikel des Rundbriefs „Vergiftete Profite“ vom Forum für Umwelt & Entwicklung beleuchten nicht nur die Schattenseiten, sondern zeigen auch, wie es anders geht. Hier eine Auswahl aus dem Rundbrief:

Den gesamten Rundbrief lesen




Der Notwendigkeit entgegen: EU verzögert Pestizidreduktion

Es grenzt schon an Realsatire. Während die Weltgemeinschaft in Montreal auf dem UN-Gipfel für biologische Vielfalt (COP 15) eine Halbierung der Pestizidrisiken beschließt, verzögert fast zeitgleich der EU-Rat, diese Pestizidreduktion in der EU rasch und verbindlich auf den Weg zu bringen.

Bis zur letzten Sekunde appellierten die Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ (EBI) sowie 718 Wissenschaftler*innen an die Entscheidungsträger*innen in der EU, eine Verschleppung der Verhandlungen zur neuen Pestizidverordnung (Sustainable Use Regulation, SUR) noch abzuwenden. Doch nun gab der EU Rat am 19.12.22 dem Vorstoß zahlreicher EU-Mitgliedsstaaten (PAN Germany berichtete) statt, mit dem Hebel einer zusätzlichen Folgenabschätzung die Verhandlungen zum Verordnungsentwurf und damit ein harmonisiertes Vorgehen zur Pestizidreduktion in der EU zu verzögern.

Der Zusammenhang zwischen dem massiven Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft und dem Rückgang der Artenvielfalt sowie negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und auf die weltweite Ernährungssicherheit ist wissenschaftlich belegt. So wundert es auch nicht, dass die weltweite Reduzierung des Pestizideinsatzes eines der wichtigsten Verhandlungsergebnisse des am Montag zu Ende gegangenen Biodiversitätsgipfels der Vereinten Nationen in Montréal war. In der als „historisch“ bezeichneten Abschlusserklärung einigten sich die rund 200 Teilnehmerstaaten darauf, bis 2030 mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen unter Schutz stellen und die Risiken von Pestiziden für Mensch und Umwelt bis 2030 zu halbieren (vgl. BMUV-Pressemitteilung).

In Brüssel konnten sich dagegen die Stimmen durchsetzen, die eine rechtlich verbindliche Verankerung der Pestizidreduktionsziele der Farm-to-Fork Strategie und der Biodiversitätsstrategie in die SUR besonders kritisch gegenüberstehen. Zwar begrüßte der EU-Rat grundsätzlich das Ziel der Kommission, die nachteiligen Auswirkungen des Pestizideinsatzes auf die Umwelt zu verringern und nachhaltige alternative Pflanzenschutzmittel und -methoden zu fördern, dennoch stimmte der EU-Ministerrat am 19. Dezember für eine zusätzliche, bis zu 6 Monate dauernde Folgenabschätzung, bei der die EU-Kommission die vereinbarten Pestizidreduktionsziele noch einmal im Lichte des Russischen Angriffskriegs in der Ukraine betrachten und ergänzende Daten und Informationen generieren solle. Zwar besagt der Beschluss, dass während der Arbeit an der Folgenabschätzung die Verhandlungen am SUR-Entwurf fortgesetzt werden können, jedoch nur zu technischen Fragen und nur für solche Bereiche, die nicht von der Folgenabschätzung betroffen sind. Damit droht in dieser Zeit faktisch ein Stillstand in der fachlich-politischen Debatte um die SUR.

Für PAN Germany zeigen die Forderung nach der Erhebung weiterer Daten und die Auflistung der zu beantwortenden Fragen eindrücklich die eindimensionale Sichtweise auf die Aufgaben und Risiken landwirtschaftlicher Produktion. PAN Germany appelliert nun an die EU-Kommission, schnell, also deutlich vor den sechs Monaten, die Folgenabschätzung vorzulegen und dabei auch die vielen positiven Auswirkungen von Pestizidreduktion zu berücksichtigen. Hierzu zählt auch in der Analyse zu berücksichtigen, wie sich die Reduktion des Pestizideinsatzes bei gleichzeitiger Ausdehnung agrarökologischer Verfahren auf die Resilienz landwirtschaftlicher Systeme und somit auch auf die Stabilität von Erträgen angesichts sich verschärfender klimatischer Extreme auswirkt, welche positiven Effekte die Förderung der biologischen Vielfalt auf notwendige Ökosystemfunktionen, Bodenfruchtbarkeit und Wasserqualität haben und welchen positiven Einfluss der Ausbau alternativer Pflanzenschutzverfahren auf eine größere Unabhängigkeit der europäischen Landwirtschaft von erdölbasierten Rohstoffen hat.

Die Bundesregierung sprach sich in den vergangenen Wochen – anders als die meisten anderen EU-Regierungen – deutlich gegen Verzögerungen bei den Verhandlungen der SUR aus. PAN Germany begrüßt die Position Deutschlands, auch wenn sie sich am Ende leider nicht durchsetzen konnte. Dass die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten offenbar der Lobby der Pestizidhersteller gefolgt ist, ist bitter und behindert den dringend notwendigen Fortschritt hin zu einer ökosystembasierten nachhaltigen Landwirtschaft und Ernährungssicherheit. Im neuen Jahr wird es aus Sicht von PAN Germany darum gehen müssen, den SUR-Entwurf konstruktiv zu verbessern und das Gesetzgebungsverfahren in dieser Amtszeit von EU-Kommission und EU-Parlament abzuschließen. Die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten!“, die von 1,1 Millionen Bürgerinnen und Bürger getragen wird, sind in die Debatten einzubeziehen.

Die Organisator*innen der EBI werden am 24. Januar 2023, von 14.30 bis 18.30 Uhr (mit Live Stream) im Europaparlament den Abgeordneten und der Europäischen Kommission ihre Forderungen zur Pestizidreduktion, zur Wiederherstellung der Biodiversität und zur angemessenen Förderung der Landwirte für diese Maßnahmen vorstellen.




Von Frankreich lernen: Frankreich räumt Schwachpunkte im Pestizidexportgesetz ein und kündigt Nachbesserung an

Die französische Regierung wird die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Verbot der Ausfuhr von in der EU verbotenen Pestiziden verschärfen. Dies erklärte der Minister für ökologische Transformation Christophe Béchu am Dienstag in der Nationalversammlung. Gemeinsam sei er zusammen mit Landwirtschaftsminister Marc Fesneau dabei, „das Durchführungsdekret fertigzustellen“, um „diese Schlupflöcher zu schließen“ – so zitiert in einem Artikel in LeFigaro vom 13.12.22. Damit zeigen die jüngsten Recherchen der Schweizer NGO Public Eye und der Greenpeace-Organisation Unearthed aus Großbritannien zum Export verbotener Pestizide aus Frankreich ganz offenbar Wirkung.

Ende November hatten die beiden Organisationen neue Daten zum Export von in der EU verbotenen Pestiziden aus Frankreich veröffentlicht und konnten belegen, dass das französische Exportgesetz EGALim, das diese Exporte eigentlich grundsätzlich verbietet, gravierende Lücken aufweist. So genehmigten den Recherchen zufolge französische Behörden in den ersten acht Monaten nach Inkrafttreten des neuen französischen Exportgesetztes die Ausfuhr von 7475 Tonnen Wirkstoffe und Pestizidprodukte mit insgesamt 14 verschiedenen Wirkstoffen, die in der EU aufgrund ihrer schädlichen Umwelt- oder Gesundheitswirkung verboten sind. Darunter waren große Mengen des Fungizids Picoxystrobin, das bereits 2017 aufgrund seines erbgutverändernden Potenzials und der hohen Risiken für Wasserorganismen verboten wurde sowie hochbienengefährliche Insektizide, deren Anwendung im Freiland in der EU zum Schutz von Bestäubern verboten sind.

Eine wesentliche Schwachstelle der Regelungen zum Exportverbot im französischen Gesetz ist, dass nur formulierte Pestizidprodukte umfasst sind. Die Hersteller können also weiter legal verbotene Wirkstoffe in Drittländer exportieren, die dann im Zielland zu «gebrauchsfertigen» Produkten verarbeitet werden. Zudem sind offenbar die Kriterien uneindeutig, die definieren, welche Pestizide von dem Gesetz erfasst werden. Obgleich das Gesetz auf den ersten Blick eindeutig erscheint, wurden in der Umsetzung solche Wirkstoffe ausgenommen, die nicht formell aufgrund ihrer Gesundheits- oder Umweltwirkung durch EU-Behörden verboten wurden, selbst wenn sie nachweislich Risiken für die Gesundheit oder die Umwelt mit sich bringen. Hersteller haben dadurch die Möglichkeit, sich beispielsweise einem Exportverbot zu entziehen, indem sie Genehmigungsverfahren frühzeitig zurückziehen oder Genehmigungen auslaufen lassen.

Am Beispiel Frankreich sehen wir, was Deutschland von Beginn an besser machen kann und muss: Den Export reiner Wirkstoffe, die in der EU verboten sind, und Pestizidprodukte mit diesen Wirkstoffen in ein Exportverbot einbeziehen sowie die Auswahl der Wirkstoffe eindeutig und so umfassend wie möglich vorgeben. Wie dies rechtssicher möglich ist, zeigt ein im September veröffentlichtes Rechtsgutachten. Eine gemeinsame Studie von PAN Germany und anderen von Anfang Dezember konnte zudem aufzeigen, dass schon heute mehr verbotene Pestizide in Form reiner Wirkstoffe das Land verlassen als in formulierten Produkten. Der Handlungsbedarf ist somit deutlich. Noch liegt der deutsche Referentenentwurf für das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im September 2022 angekündigte Exportverbot nicht vor. Die Regierungsparteien haben die Möglichkeit und Verantwortung, aus den Fehlern Frankreichs zu lernen und ein deutsches Exportverbot so zu gestalten, dass es tatsächlich effektiv zu einem Abbau von Doppelstandards im Pestizidhandel und zu einem besseren Schutz der Menschen und ihrer Umwelt in den Drittstaaten beiträgt.




Studie: Deutschland exportiert mehr in der EU verbotene Pestizide in Form reiner Wirkstoffe als in fertigen Produkten. Pestizidexportverbot muss Wirkstoffe einbeziehen.

Berlin / Hamburg, 7. Dezember 2022. Pressemitteilung. In den vergangenen zwei Jahren hat die Exportmenge von in der EU verbotenen, reinen Pestizidwirkstoffen aus Deutschland die Exportmenge von verbotenen Wirkstoffen, die in Pestizidprodukten enthalten sind, um das 2,5- und das 4,5-Fache überstiegen. Das zeigt eine heute veröffentlichte Studie der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Der Export von reinen Wirkstoffen würde laut Ankündigung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom September 2022 zu einem Exportverbot von gesundheitsschädlichen Pestiziden nicht erfasst werden. Die an der Analyse beteiligten Organisationen sehen die dringende Notwendigkeit, diese Lücke so umgehend wie möglich mit einer Reform des Pflanzenschutzgesetzes zu schließen.

In den Jahren 2020 und 2021 wurden 8.260 Tonnen beziehungsweise 8.499 Tonnen verbotene Pestizidwirkstoffe in fertigen Produkten aus Deutschland exportiert. Gleichzeitig wurde 2020 eine Menge von 20.298 Tonnen und 2021 sogar 37.525 Tonnen verbotene Pestizide als reine Wirkstoffe exportiert. „Unsere Analyse zeigt, dass die Menge der verbotenen reinen Wirkstoffexporte die Exportmenge für formulierte Pestizidwirkstoffe aus Deutschland in den letzten zwei Jahren um das rund 2,5- und das 4,5-Fache überstiegen hat. Das ist enorm und hat unsere Vermutungen sogar übertroffen“, sagt Lena Luig, Referentin für Internationale Agrarpolitik bei der Heinrich-Böll-Stiftung.

Es handelt sich dabei um Wirkstoffe, die in der EU nicht genehmigt sind, weil sie entweder explizit gesundheits- oder umweltschädlich sind oder weil den für die Genehmigung zuständigen Behörden keine ausreichenden Informationen zu deren Risikobewertung vorlagen. „Exportschlager“ unter den exportierten Wirkstoffen in formulierten Produkten waren das Herbizid Cyanamid und das Fungizid Propineb. Cyanamid gilt als krebserregend und fruchtbarkeitsschädigend und Propineb als hormonschädigend und fruchtbarkeitsschädigend. Beim Export von reinen Wirkstoffen führt Glufosinat die Liste an. „Es ist verantwortungslos, dass im Jahr 2021 die gigantische Menge von 11.000 Tonnen Glufosinat-Wirkstoff aus Deutschland exportiert wurde, obwohl dieser als wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen eingestuft ist und in der EU schon vor vier Jahren seine Genehmigung verloren hat“, sagt Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany. „Deutsche Unternehmen profitieren enorm vom Handel mit gefährlichen Pestizidwirkstoffen, vor allem in ihrer Reinform“, so Clausing.

Im September 2022 hatte das Landwirtschaftsministerium angekündigt, einen Vorschlag für ein Exportverbot für bestimmte gesundheitsschädliche Pestizide zu erarbeiten. Dafür sollte bis Ende 2022 ein Verordnungsentwurf vorgelegt werden. Per Verordnung kann aber der Export reiner Pestizidwirkstoffe nicht rechtssicher reguliert werden. „Das ist eine gefährliche Lücke. Damit die Doppelstandards im internationalen Handel mit Pestiziden beendet werden, fordern wir die Bundesregierung auf dringend nachzubessern. Dies würde am umfassendsten und rechtssichersten über eine Reform des Pflanzenschutzgesetzes sichergestellt werden“, sagt Jan Urhahn, Programmleiter für Ernährungssouveränität der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Auf diese Möglichkeit hatten die an der Analyse beteiligten Organisationen bereits in einem im September veröffentlichten Rechtsgutachten hingewiesen.

Analyse „Export von hochgefährlichen Pestizidwirkstoffen aus Deutschland“

Pressekontakte:

  • Dr. Silke Bollmohr, INKOTA-netzwerk, E-Mail: bollmohr@inkota.de, Mobil: +49 (0)174 56 20 10 7
  • Dr. Peter Clausing, Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany), E-Mail: peter.clausing@pan-germany.org, Mobil: +49 (0)176 43 79 59 32
  • Lena Luig, Heinrich-Böll-Stiftung, E-Mail: luig@boell.de, Telefon: +49 (0)30 28 53 43 12
  • Jan Urhahn, Rosa-Luxemburg-Stiftung, E-Mail: jan.urhahn@rosalux.org, Mobil (Whatsapp): +27 (0)79 63 89 97 6 oder (Signal und Telegram): +49 (0)176 70 61 03 81

 

 




Studie: Export von hochgefährlichen Pestizidwirkstoffen aus Deutschland

Die Studie Export von hochgefährlichen Pestizidwirkstoffen aus Deutschland der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung weist nach, dass in den vergangenen zwei Jahren aus Deutschland mehr gefährliche Pestizide in Form reiner Wirkstoffe exportiert wurden als in fertigen Produkten. Die Exportmenge von reinen Wirkstoffen, die in der EU verboten sind, lag 2020 um das 2,5-Fache und 2021 sogar um das 4,5-Fache über der exportierten Menge an Wirkstoffen in fertigen Pestizidprodukten. Diese Daten sind besonders bedeutsam vor dem Hintergrund, dass das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im September 2022 angekündigte Exportverbot für gesundheitsschädliche Pestizide aus Deutschland wohl lediglich den Export formulierter Produkte erfassen wird und somit eine große Schutzlücke offenlässt.