Pestizidabgabe – Einpreisen von Umweltkosten dringend gefordert

Um endlich eine spürbare Pestizidreduktion zu erwirken, wie jetzt auch von der Europäischen Kommission im Green Deal gefordert, braucht es ein Set an Maßnahmen. Eine klug gestaltete Pestizidabgabe kann als finanzielles Lenkungsinstrument wesentlich zur Pestizidreduktion beitragen.

Eine heute veröffentlichte neue Studie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und des Pestizidexperten Lars Neumeister hat hierzu verschiedene Modelle analysiert und zeigt, wie sich eine effiziente Pestizidabgabe in Deutschland erreichen lässt. Mehr als ein Dutzend NGOs – darunter PAN Germany – unterstützen im Bündnis mit der GLS Bank diese Studie. In der gemeinsamen Pressekonferenz bekräftigten die Verbände ihre Forderung nach einer Pestizid-Abgabe als einen wichtigen Impuls für eine Agrarwende.

Je nach Abgabe-Modell ließe sich langfristig – so die Berechnungen in der Studie – der Absatz bei Pestiziden um bis zu rund 50% reduzieren, bei den aus ökologischer Sicht hoch problematischen Herbiziden wäre sogar eine Reduktion von bis zu 78% möglich. Das Ziel der EU Kommission in der Farm-to-Fork-Strategie des Green Deals, die eingesetzte Pestizidmenge bis 2030 um 50% zu senken, würde damit in greifbarer Nähe rücken.

Die Studie vergleicht vier Abgabe-Modelle und deren Wirksamkeit hinsichtlich ihrer jeweiligen Lenkungs- und Finanzierungsfunktion. PAN Germany favorisiert das von den Autoren vorgestellte „modifiziertes UFZ-Modell“ einer risikobasierten Abgabe, denn damit würden insbesondere auch nachteilige Auswirkungen auf Artenvielfalt und Ökosysteme mit eingepreist. Die Internalisierung sogenannter externer Kosten ist eine wichtige, längst überfällige politische Maßnahme (Stichwort „Verursacherprinzip“). Momentan zahlt jede/jeder von uns den Preis, für Jahrzehnte des chemie-intensiven Anbaus u.a. in Form von Steuern, Wasserpreisen und Krankenkassenbeiträgen.

Die neue Studie zeigt: eine gut gemachte Pestizidabgabe hat eine positive Lenkungs- und Finanzierungsfunktion: Sie führt dazu, dass sich besonders gefährliche Pestizide verteuern, weniger nachgefragt werden und so die Umwelt entlastet wird. Und sie erwirtschaftet Gelder, die für die Förderungen und Unterstützung nachhaltiger, nicht-chemischer Anbauverfahren ausgegeben werden können. So kann eine Entlohnung und Honorierung solcher landwirtschaftlichen Betriebe erfolgen, die sich in besonderer Weise für die Umwelt und Gesundheit engagieren und weiter gehen auf dem Weg hin zu pestizid-freien Anbauverfahren.

Das europäische Pestizidrecht von 2009 sieht die Mitgliedsstaaten in der Verpflichtung, Maßnahmen wie solche finanziellen Lenkungsinstrumente zu etablieren, um die Abhängigkeit der Landwirtschaft vom chemischen Pflanzenschutz zu verringern. PAN Germany erwartet von der nächsten Bundesregierung, hier aktiv zu werden und eine entsprechende risikobasierte Pestizidabgabe einzuführen.

Mehr dazu:

Gemeinsame Pressemitteilung vom 23. März 2021

Link zur Studie „Wirkung verschiedener Abgabenkonzepte zur Reduktion des Pestizideinsatzes in Deutschland – eine Simulationsanalyse“




Einladung zur gemeinsamen Pressekonferenz „Mit EU-Zielen ernst machen: Vorstellung der Studie zur Pestizid-Abgabe“

Wann: 23. März 2021 um 10:30 Uhr

Wo: Livestream digital

Podium: Thomas Jorberg, Vorstandssprecher der GLS Bank

Stefan Möckel, Leiter und Mitautor der Studie, Jurist am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ)

Lars Neumeister, Mitautor der Studie und Pestizidexperte

Christiane Huxdorff, Landwirtschaftsexpertin bei Greenpeace

Die EU will den Einsatz von Pestiziden bis 2030 halbieren. Eine neue Studie im Auftrag eines breiten Bündnisses zeigt nun, dass eine Pestizid-Abgabe ein wirkungsvolles Instrument ist, um auch in Deutschland dieses Ziel zu erreichen.

Die Autoren haben unterschiedliche Konzepte für eine Abgabe auf Pestizide in Deutschland untersucht. Mit einem entwickelten Datenbankmodell haben sie die Effekte auf Preise, Absatzmengen und die behandelbare Fläche simuliert sowie das Aufkommen abgeschätzt.

Die Ergebnisse der Studie und welche politischen Forderungen die beteiligten Verbände daraus ableiten, möchten wir Ihnen gerne in einer Online-Pressekonferenz vorstellen.

Anmeldungen unter presse@gls.de oder 0234 5797 5340. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten.

Die Untersuchung wurde beauftragt von: GLS Bank, GLS Bank Stiftung, Greenpeace e.V., WWF Deutschland, Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V., Foodwatch e.V., Soil & More Impacts GmbH, Zukunftsstiftung Landwirtschaft, Aurelia Stiftung, Deutsche Umwelthilfe e.V., Bioland e.V., BioBoden Genossenschaft eG, Pestizid Aktions‐Netzwerk e.V. (PAN Germany).




Einladung zur Pressekonferenz: Mit EU-Zielen ernst machen: Vorstellung der Studie zur Pestizid-Abgabe

Einladung zur gemeinsamen Pressekonferenz

Mit EU-Zielen ernst machen: Vorstellung der Studie zur Pestizid-Abgabe

Wann: 23. März 2021
Wo: Livestream digital




Exportverbot für Hochgefährliche Pestizide (HHPs): UN-Sonderberichterstatter drängt die deutsche Regierung

In einem fünfseitigen Brief[1] an die deutsche Regierung erläuterte Dr. Marcos Orellana, UN-Sonderberichterstatter für die Auswirkungen giftiger Substanzen und Abfälle auf die Menschenrechte, die Notwendigkeit und die Möglichkeiten eines Exportverbots für HHPs.[2]

PAN Germany Pestizid-Brief 1 – 2021

Die Forderung nach einem Exportverbot für HHPs, die in der EU aus Umwelt- oder Gesundheitsgründen keine Genehmigung haben bzw. bereits verboten sind, fällt nicht vom Himmel. Wie bereits berichtet[3], ging Frankreich mit gutem Beispiel voran: Dort verbietet das Gesetz Nr. 2018-938 ab dem 01.01.2022 Produktion, Lagerung und Export von Pestiziden mit Wirkstoffen, die zum Schutz der Gesundheit bzw. der Umwelt in der EU nicht genehmigt sind.[4]

Auf internationaler Ebene gibt es den International Code of Conduct on Pesticide Management als globale Leitlinie für den Umgang mit Pestiziden. In dessen 2016 veröffentlichten Richtlinien zu den HHPs wird darauf hingewiesen, dass die „effektivste Möglichkeit“ zur Einschränkung der von HHPs ausgehenden Risiken „oftmals die Beendigung ihrer Nutzung durch gesetzliche Regelungen“ darstellt.[5] Das Problem ist, dass dieser Code of Conduct keine „Regulierung“ darstellt, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seiner Website suggeriert,[6] sondern nur Empfehlungen. Das ist der Grund, warum Dr. Marcos Orellana in seinem Brief die aktuellen Bemühungen in Deutschland begrüßt, die Empfehlungen des International Code of Conduct verbindlich zu machen und ein Exportverbot für verbotene Pestizide gesetzlich umzusetzen. Konkret handelt es sich bei diesen Bemühungen um den gemeinsam von den Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und Die Linke im November 2020 eingebrachten Antrag „Gefährliche Pestizidexporte stoppen – Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken”.[7] Orellana unterstützt in seinem Brief die dort formulierten Vorschläge für die Bundesregierung, nämlich

  • „eine verbindliche Regelung zu erlassen, die den Export von Pestizidwirkstoffen, Zwischenprodukten und Pestizidformulierungen verbietet, die in der EU und/oder in Deutschland aus Umwelt- bzw. Gesundheitsgründen keine Zulassung oder Genehmigung haben;
  • ähnliche Maßnahmen auf EU-Ebene zu unterstützen;
  • eine strengere Regulierung auf globaler Ebene anzustreben, z. B. ein internationales Abkommen über das Lebenszyklusmanagement von Pestiziden;
  • die freiwilligen Verpflichtungen des International Code of Conduct on Pesticide Management in verbindliche Regulierungen umzuwandeln;
  • sich auf internationaler Ebene und im Rahmen einschlägiger internationaler Gremien für eine wirksame verbindliche Regulierung des Pestizidhandels einzusetzen, u.a. mit dem Ziel, ein unabhängiges Überwachungssystem über den Einsatz von Pestiziden und die daraus resultierenden negativen Gesundheits- und Umweltfolgen in Ländern des Globalen Südens zu etablieren.“

Orellana verweist auf die Berichte anderer Expert*innen bzw. Gremien der Vereinten Nationen, die ebenfalls auf die von Pestiziden ausgehenden Gefahren hinwiesen, so wie die Sonderberichterstatterin für das Recht auf Nahrung im Januar 2017,[8] und das Komitee für das Recht des Kindes.[9]

Während der Brief verschiedene internationale Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich des Umweltschutzes lobt, wird sie zugleich aufgefordert, im eigenen Land aktiv zu werden, um „die verabscheuungswürdige Doppelmoral zu beenden, die aus dem Export von verbotenen hochgefährlichen Pestiziden resultiert“. Die Doppelstandards werden derzeit auf globaler Ebene durch den Export von Pestiziden oder anderen toxischen Substanzen praktiziert, wenn diese auf nationaler Ebene verboten sind. Sie verschärfen die Umweltungerechtigkeit und stellen diskriminierende Praktiken dar, die laut Orellana „gegen internationale Menschenrechte und Umweltstandards verstoßen. Solche Praktiken verhindern den vollen und gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte eines jeden Menschen.“

In diesem Zusammenhang verweist der UN-Sonderberichterstatter darauf, dass einige europäische Länder diesem „alarmierenden Tatbestand“ bereits Rechnung getragen haben, und zwar mit der Begründung, dass eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit gerechtfertigt ist, wenn es Schäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt betrifft.

Solche Maßnahmen sind mit der Gesetzeslage in der EU kompatibel, was durch den Entwurf der EU-Kommission einer „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit”[10] noch einmal unterstrichen wird. Dort steht unter den in Punkt 2.5.2. aufgelisteten, geplanten Maßnahmen der EU: „Vorangehen mit gutem Beispiel und im Einklang mit internationalen Verpflichtungen Gewährleistung, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht für den Export hergestellt werden, erforderlichenfalls auch durch Änderung einschlägiger Rechtsvorschriften.“

Am Ende seines Schreibens drängt Marcos Orellana die Bundesregierung, die in dem Antrag der Grünen und Linken gemachten Vorschläge zu implementieren und ihn über Fortschritte in dieser Angelegenheit zu informieren.

Da sich in der Plenardebatte des Bundestags am 11.02.2021 auch Abgeordnete der Regierungsparteien für ein solches Exportverbot ausgesprochen haben,[11] sollte man hoffen, dass ein solches Gesetz in greifbarer Nähe ist.

(Dr. Peter Clausing)

[1] https://www.ohchr.org/Documents/Issues/ToxicWaste/Communications/OL-DEU-09-02-21.pdf

[2] Anm.: Wörtliche Zitate aus englischen Quellen sind eigene Übersetzungen

[3] https://pan-germany.org/download/kurzinformation-zu-hhps-und-doppelstandards-im-pestizidhandel/?ind=1613046461302&filename=FS_pestizidhandel_DE_210201_web.pdf&wpdmdl=2636&refresh=602df867caaf01613625447

[4] https://www.legif­rance.gouv.fr/dossierlegislatif/JORFDOLE000036562265/

[5] http://www.fao.org/3/i5566e/i5566e.pdf, Seite 14

[6]https://www.bvl.bund.de/EN/Tasks/04_Plant_protection_products/03_Applicants/13_LegalRegulations/03_InternationalAgreements/01_CodeOfConduct/ppp_intern_agreements_CoC_En_node.html

[7] https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923988.pdf

[8] https://undocs.org/en/A/HRC/34/48

[9] http://daccess-ods.un.org/access.nsf/Get?Open&DS=CRC/C/MEX/CO/4-5&Lang=E

[10] https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:f815479a-0f01-11eb-bc07-01aa75ed71a1.0002.02/DOC_1&format=PDF

[11] Konkret waren es Peter Stein/CDU (https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7502170#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mod536668)
und Sascha Raabe/SPD (https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7502172#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mod536668)

Hintergrundinformationen:




Bundestagsdebatte über Antrag „Gefährliche Pestizidexporte stoppen“

Deutschland darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen. PAN Germany Kommentar zur Debatte im Bundestag am 11.2.21

Heute debattierte der Bundestag über den Export verbotener Pestizide. Grundlage der Debatte war der gemeinsame Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Die Grünen „Gefährliche Pestizidexporte stoppen – Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken“. Zu Beginn und zum Ende der Debatte legten die Antragsteller*innen noch einmal die Argumente für eine solche gesetzliche Regelung dar: Die Gefährdung von Menschen und die Belastung der Umwelt in den Drittstaaten, die besondere Verletzlichkeit der Menschen in ländlichen Gebieten des Globalen Südens und die mit dem Export der hochgefährlichen Pestizide verbundenen Menschenrechtsverletzungen. Natürlich fehlte in den Gegenreden nicht das alte und falsche Mantra „ein Verzicht auf Pestizide bedeute Hunger“. Von Seiten der Redner*innen von CDU und SPD wurde das Problem der Doppelstandards anerkannt und der Vorschlag für ein Exportverbot erhielt einige Zustimmung. Der Antrag geht nun zurück in die Ausschüsse zur weiteren Befassung.

Dass die Bunderegierung, trotz Aufforderung durch die Zivilgesellschaft, trotz Durchsetzung eines entsprechenden Gesetzes in Frankreich und trotz Bestätigung der Machbarkeit durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bislang keine Veranlassung sah, zu handeln, ist ein bitteres Armutszeugnis. Sie entzieht sich damit ihrer Verantwortung. Der Menschenrechtsrat hat in seiner Resolution A/HRC/RES/42/21 im Oktober 2019 anerkannt, dass Staaten die Pflicht und die entsprechende Verantwortung haben, die Exposition von Arbeitern gegenüber gefährlichen Substanzen, einschließlich Pestiziden, zu verhindern.

Menschenrechte enden nicht an Landesgrenzen. Deutschland ist aufgerufen, endlich dem Export hochgefährlicher Pestizide gesetzlich zu verbieten, die bei uns längst nicht mehr angewendet werden dürfen, weil sie zu gefährlich sind oder das Risiko für die Menschen und die Umwelt zu groß sind. Der Antrag wird nun an die Ausschüsse verwiesen. Auch wenn die Chancen, dass es unter der derzeitigen Regierung noch eine entspreche Verordnung oder ein Gesetz geben wird schlecht stehen – PAN wird sich weiter dafür einsetzen, um Leid von den Menschen in den Anbaugebieten abzuwenden. Eine solche gesetzliche Regelung wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem globalen Verbot der gefährlichsten Pestizide, den so genannten hochgefährlichen Pestiziden (HHPs).

Mit seiner Auswertung deutscher Pestizid-Exportdaten 2019 hat PAN bei vielen Verbänden und Entscheidungsträgern den Anstoß gegeben, sich näher mit der Thematik zu befassen. Die Forderung nach einem Export-Stopp für verbotene Pestizide wird heute von zahlreichen Verbänden in Deutschland mitgetragen und die Zustimmung zu einer gesetzlichen Regelung ist auch in der Bevölkerung groß.

Zusammen mit dem Inkota Netzwerk hat PAN den Appel „Giftexporte-Stoppen“ gestartet, der bei PAN, bei INKOTA und WeAct unterzeichnet werden kann. Wer sich weiter informieren möchte, dem empfiehlt PAN die Kurzinformation zum Thema HHPs und Doppelstandards.

Auch der UNO-Sonderberichterstatter zu Auswirkungen von Umweltverschmutzung auf die Menschenrechte fordert die deutsche Regierung zum Handeln auf. Eine ausführliche Information zu dem Schreiben des Sonderberichterstatters erfolgt in der kommenden Woche in einem PAN Pestizidbrief.




Insektenschutzpaket vom Bundeskabinett beschlossen

PAN Germany Kommentar: „Das wirkliche Problem wird nicht angefasst“

Die Umsetzung des von der Bundesregierung vereinbarten Aktionsprogramms Insektenschutz (APIS) hätte ein Erfolg für mehr Insektenschutz und ein erster Schritt auf dem Weg zu einer wirklichen Agrarwende sein können. Diese Chance wurde mit der gestrigen Entscheidung im Bundeskabinett vertan. Als Lichtblick bleiben verstreute Maßnahmen, die hoffentlich zumindest in einigen Bereichen zu einem besseren Schutz von Insekten beitragen.

Die am 10. Februar 2021 im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwürfe zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (vormals „Insektenschutzgesetz“) und zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) bieten zwar einige sinnvolle Maßnahmen, grundsätzlich greifen sie aus Sicht von PAN Germany zu kurz.  Infolge des Disputs zwischen dem Landwirtschafts- und dem Umweltministerium kam letztlich ein Kleinklein an Maßnahmen heraus, das den großen Versprechungen des Koalitionsvertrags von 2018 und des Aktionsprogramms Insektenschutz vom September 2019 nicht gerecht wird.

Besonders deutlich wird dies insbesondere im Entwurf des BMEL zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV). Die eigentlich guten vorgeschlagenen Anwendungsbeschränkungen von glyphosathaltigen Mitteln, die Vorgaben für pestizidfreie Gewässerrandstreifen und die Anwendungsverbote für Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide in Naturschutzgebieten werden sofort wieder durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen relativiert. Nicht weiter definierte Gründe zu „wirtschaftlichen Schäden“ reichen aus, um die neuen Beschränkungen nicht umsetzen zu müssen. Anstatt den Landwirt*innen eine angemessene finanzielle Entschädigung für ihren gesellschaftlichen Beitrag zum Insektenschutz zuzugestehen, sollen Landwirte bei wirtschaftlichen Einbußen nach dem Willen des Landwirtschaftsministeriums einfach weitermachen wie bisher. So werden weiterhin Umweltschutzinteressen gegen Agrarinteressen ausgespielt.

Zudem sind nach dem Kabinettsbeschluss die bereits mit zahlreichen Ausnahmeregelungen versehenen Anwendungsverbote für Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide nur in einem geringen Anteil von Naturschutzgebieten umzusetzen. Auf den für den Artenschutz wichtigen Flächen der FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat), die nicht zu den deutschen Naturschutzgebieten und Naturschutzdenkmälern zählen, dürfen weiterhin Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide beim Anbau von Gartenbaukulturen, Obst-und Weinbau, Hopfen, Saatgut, bei der Pflanzgutvermehrung und in sonstigen Sonderkulturen eingesetzt werden. Für den Ackerbau werden innerhalb dieser Gebiete Anwendungsverbote nur „angestrebt“. Mögliche Maßnahmen bleiben freiwillig und sollen vom BMEL evaluiert und ein Bericht bis zum 30. Juni 2024 dem Bundeskabinett vorgelegt werden, das dann über mögliche weitere Maßnahmen entscheiden soll.

Das festgeschriebene Anwendungsverbot glyphosathaltiger Mittel ab Januar 2024 wird von PAN Germany ausdrücklich begrüßt. Doch wie sicher ist dieser Ausstieg? Bereits jetzt läuft auf EU-Ebene ein Antrag auf Wiedergenehmigung von Glyphosat nach 2023. Zu befürchten ist, dass so schnell wie jetzt im Änderungsantrag Neonicotinoide von der Liste mit Anwendungsbeschränkungen gestrichen wurden, dies dann auch mit glyphosathaltigen Mitteln und deren Streichung von der Verbotsliste in der PflSchAnwV geschehen kann. Da bleibt nur die Hoffnung auf eine zukünftig andere Landwirtschaftspolitik. Grundsätzlich positiv ist das zukünftige Verbot glyphosathaltiger Mittel im Haus- und Kleingarten und auf öffentlichen Flächen wie Parks zu bewerten. PAN ist allerdings der Auffassung, dass synthetische Pestizide grundsätzlich nicht in Laienhand gehören und auf diesen Flächen höchstens nicht-synthetische Pestizide mit „geringem Risiko“ eingesetzt werden sollten. Dies entspräche auch den Zielen und Empfehlungen des europäischen Pestizidrechts.

Eine große Chance des APIS lag in der Umsetzung des Refugialflächenansatzes. Dieser sieht eine Kompensation negativer Auswirkungen des Einsatzes von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Pestiziden direkt auf bzw. an den Agrarflächen vor. Doch diese im APIS vereinbarte Maßnahme wurde komplett aus dem Gesetzespaket gestrichen. Dies ist nicht nur eine schlechte Nachricht für den Biodiversitätsschutz, sondern auch ein Schlag gegen den Europäischen Green Deal und dessen Ziel, den Einsatz synthetischer Pestizide um 50% innerhalb der nächsten 10 Jahre zu reduzieren.

Um tatsächlich dem Problem des dramatischen Insektenschwunds entschieden entgegenzutreten, reichen die jetzt beschlossenen Maßnahmen nicht aus. Nur eine Pestizidreduktion in der breiten Fläche wäre effektiv, auch um wichtige landwirtschaftliche Ressourcen wie Bestäuber, Nützlinge, sauberes Wasser und Bodenfruchtbarkeit zu bewahren. Selbstverständlich müssen Förderungen und finanzielle Anreize für die Landwirtschaft damit einhergehen.

Positiv ist ein Kompromiss in letzter Minute hinsichtlich der Definition von „biodiversitätsschädigend“ zu bewerten. Statt nur bienengefährliche Insektizide der Klasse B1 zu berücksichtigen wie im BMEL-Entwurf, sollen nun alle Bienengefährdungsklassen (B1 – B3) sowie Mittel, die gefährlich für Bestäuberinsekten (NN 410) sind, bei Anwendungsbeschränkungen in Schutzgebieten berücksichtigt werden.  Aus PAN-Sicht gehören neben den Bestäubern auch andere Insekten – auch die ohne anthropogenen Nutzen – zum Biodiversitätsschutz. Außerdem können andere Pestizidgruppen wie beispielsweise Fungizide ebenfalls schädliche Effekte auf Insekten- und Wildtierpopulationen haben, bleiben aber von Anwendungsbeschränkungen und -verboten ausgeschlossen

Was also bleibt? Positiv ist, dass auch Gewässer mit einem Einzugsgebiet unter 10 km2 nun einen pestizidfreien Randstreifen haben müssen. Obgleich es aus PAN-Sicht notwendig gewesen wäre, einen begrünten Randstreifen von mindestens 10 Metern festzulegen, anstatt auf 5 Meter zu begrenzen.  Zu begrüßen ist ebenfalls, dass der gesetzliche Biotopschutz auf „artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern“ durch die Änderungen des Naturschutzgesetzes im Insektenschutzgesetz ausgeweitet wird.

Positiv ist ebenfalls, dass, wie im APIS vereinbart, Biozide in die Maßnahmen zum Insektenschutzes in Schutzgebieten eingebunden werden. Mit Änderung des Naturschutzgesetzes ist der Einsatz im Freien von Holzschutzmitteln durch Spritzen und Sprühen sowie der flächige Einsatz von Insektiziden/Akariziden nicht mehr in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern sowie in gesetzlich geschützten Biotopen erlaubt (auch hier sind Ausnahmen möglich). PAN Germany hätte es begrüßt, wenn Anwendungsbeschränkungen auch für andere umweltrelevante Biozidanwendungen festgelegt worden wären wie beispielsweise für den Einsatz von Antifouling- und Fassadenschutzanstrichen.
In einem weiteren Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte“ (ChemBiozidDV) werden außerdem Regelungen für den (Online-)Handel mit Biozidprodukten festgeschrieben. Damit wird eine große Regulierungs-Lücke geschlossen. PAN Germany hat hierzu ebenfalls eine umfassende Stellungnahme vorgelegt.

Als nächsten Schritt müssen Bundesrat und Bundestag die Gesetzesvorlagen debatieren. Eine Beschlussfassung muss noch vor der Sommerpause erfolgen, damit die Gesetze noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten können.

PAN Germany Stellungnahmen – siehe Links im Website-Artikel vom 09.02.2021

Gesetzesentwürfe in der Kabinettbeschlussfassung:

des BMU zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes („Insektenschutzgesetz“)

des BMEL zur Änderung  der PflSchAnwV




Neue Studie: Öffentliche Plätze ganzjährig durch Pestizid-Abdrift belastet

In Südtirol wurden 32 verschiedene Agrargifte auf öffentlichen Plätzen nachgewiesen, viele davon mit hormoneller Wirkung.
An der von einem internationalen Team erarbeiteten Studie war auch PAN Germany beteiligt.

Die Ergebnisse bestätigen eine frühere Studie der Autor*innen, bei der Pestizidrückstände auf Kinderspielplätzen in Südtirol gefunden wurden. Darüber hinaus zeigt die aktuelle Studie, dass manche Pestizide ganzjährig vorhanden sind. Laut Peter Clausing von PAN Germany lassen „die untersuchten Grasproben den Rückschluss zu, „dass Pestizidrückstände auch in Obst und Gemüse aus den Hausgärten dieser Region auftreten können, wobei dann die von der EU zugelassenen Grenzwerte deutlich überschritten würden“.

Die Presseinformation zur aktuellen Studie erhalten Sie hier.

Studie: „Year‑round pesticide contamination of public sites near intensively managed agricultural areas in South Tyrol“




PAN Germany Stellungnahme zum Änderungsentwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 05.02.2021

PAN Germany Stellungnahme vom 5.2.21 zum Änderungsentwurf der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Um die Ziele eines besseren Insekten- und Biodiversitätsschutzes zu erreichen, müssen aus PAN-Sicht die vorgeschlagenen Regelungen des BMEL ergänzt und deutlich verbessert werden. Dies beinhaltet u.a. strengere Einschränkungen der Pestizid-Anwendungen und spezifische Anwendungsverbote in Schutzgebieten und an Gewässerufern. PAN fordert, die bereits vereinbarten Maßnahmen des Aktionsprogramm Insektenschutz (APIS) in der PflSchAnwV adequat umzusetzen. Hierzu zählt auch ein klarer Fahrplan hin zur verbindlichen Beendigung aller Anwendungen glyphosathaltiger Mittel bis zum 31. Dezember 2023.




Repräsentative Umfrage zeigt: Große Mehrheit für Exportverbot von giftigen Pestiziden

Die gemeinsame Kampagne „Giftexporte stoppen“ von PAN Germany und dem INKOTA Netzwerk, die sich gegen existierende Doppelstandards im Pestizidhandel und für ein Ende des Exports verbotener Pestizide einsetzt, erhält breite Zustimmung aus der Bevölkerung:

Eine von INKOTA in Auftrag gegebene FORSA-Umfrage, bei der 1.040 Personen befragt wurden, bestätigt, dass eine deutliche Mehrheit von

  • 80 % der Befragten einem deutschen Exportverbot von giftigen Pestiziden zustimmen und
  • 89 % der Befragten es befürworten, den Einsatz von giftigen Pestiziden auch außerhalb der EU zu reduzieren.

Deutschland steht als Pestizidexporteur weltweit an zweiter Stelle und deutsche Unternehmen profitieren von dem Geschäft mit Pestiziden, die in der EU längst verboten sind, weil sie als zu gefährlich für die Umwelt oder die Gesundheit der Menschen gelten. Zusammen mit INKOTA kämpft PAN Germany für ein Verbot des Exports dieser verbotenen Pestizide.

Unterstützen auch Sie unseren Appell an die Bundesministerin für Landwirtschaft und Ernährung Klöckner und Bundeswirtschaftsminister Altmaier endlich ein entsprechendes Exportverbot in Deutschland zu erlassen!

Weitere Informationen zur Umfrage finden Sie hier.




Erschreckende Studie zur Pestizidbelastung von vietnamesischen Schulkindern

Eine von PAN Asia Pacific (PANAP) in Kooperation mit Partnerorganisationen veröffentlichte Studie zeigt erschreckende Zahlen, die belegen, dass Schulkinder in ländlichen Gebieten Vietnams regelmäßig hochgiftigen Pestiziden ausgesetzt sind.

Die Studie wurde von PANAP, dem Research Centre For Gender, Family and Environment In Development (CGFED) und der Organisation Sustainable Rural Development (SRD) in drei Distrikten von Vietnam durchgeführt. In den Bezirken Hai Hau und Nghia Hung (Provinz Nam Dinh) nahmen insgesamt 140 Mittelschüler teil und 80 Schüler und 20 Lehrer nahmen an der vom SRD durchgeführten Studie im Phu Luong District in der Provinz Thai Nguyen im Nordosten Vietnams teil.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick

In den Bezirken Hai Hau und Nghia Hung:

  • 98,6 % der Schüler gaben an, dass sie in ihrer unmittelbaren Umgebung zuhause und in der Schule Pestiziden ausgesetzt waren. Dabei kamen sie auf verschiedene Weise mit Pestiziden in Berührung, z.B. beim Spielen auf frisch mit Pestiziden besprühten Feldern (66 %), beim Kauf und Verkauf von Pestiziden (48,6 %), und beim Waschen von Pestizid-Sprühbehältern oder -Geräten (33 %).
  • Die Schüler berichteten in der Folge von Müdigkeit (91,4 %), Schwindel (57,9 %), Erbrechen oder Übelkeit (80,7 %), Kopfschmerzen (76,4 %) und Atembeschwerden (57,1 %).
  • Nur 24,4 % der Schüler suchten nach dem Auftreten von Symptomen einen Arzt auf.

Im Bezirk Phu Luong:

  • 32,5 % der Schulkinder gaben an, frisch gesprühte Felder betreten zu haben, um ihren Eltern bei verschiedenen landwirtschaftlichen Arbeiten zu helfen, z. B. beim Pflücken von Teeblättern und der Gemüseernte. 11,2 % gaben an, Pestizide mit bloßen Händen zu mischen, während 12,5 % ihren Eltern beim Einkauf von Pestiziden halfen.
  • Eine überwältigende Mehrheit (97,5 %) der Kinder berichtete, dass sie mit Augen und Haut mit Pestiziden in Kontakt gekommen sind.
  • Mehr als ein Drittel der Schüler (36,2 %) erbrachen sich nach Kontakt mit Pestiziden, die sie als „schrecklich riechend“ beschrieben.

CGFED, SRD and PANAP (2020): Schoolchildren’s Exposure to Pesticides in Vietnam: A Study in Three Districts