60 Jahre Rachel Carsons Stummer Frühling. Heute startet Pestizid-Aktionsmonat

Am 27. September 1962 veröffentlichte Rachel Carson ihr berühmtes Buch „Silent Spring“. Das Buch, in dem die Biologin die schädlichen Auswirkungen der Pestizidanwendung beschrieb, gilt als wegweisend für die Umweltbewegung und als eines der einflussreichsten Sachbücher unserer Zeit. Rachel Carson gab der Welt eine wichtige Warnung mit auf den Weg. Leider wurde zu wenig darauf gehört.

„Der Stumme Frühling“ hat dazu beigetragen, dass DDT und andere hochgefährliche Pestizide in der Landwirtschaft verboten wurden. Doch den „anderen Weg“ eingeschlagen, wie die Autorin im letzten Kapitel ihres Buches beschreibt, haben wir nicht. Die FAO-Statistiken zur Pestizidverwendung zeigen deutlich, dass die Welt seit Jahr(zehnt)en mehr und mehr Pestizide einsetzt. Von echter Pestizidreduktion ist die Welt insgesamt weit entfernt, selbst in Europa, wo viele hochgefährliche Pestizide verboten wurden.

Wo bleibt ein konsequentes Umdenken und Handeln angesichts massiver Pestizid-Vergiftungen, ubiquitärer Wasserkontamination und fortschreitenden Biodiversitätsverlust? Den Rachel Carson Pestizid-Aktionsmonat begehen PAN Europe und zahlreiche Mitgliedsgruppen und Verbände mit einer Reihe von Aktivitäten und Berichten. Sie machen kritisch auf den ungesunden Einfluss der Pestizid-Industrie auf unser heutiges Landwirtschafts- und Ernährungssystem aufmerksam und hören nicht auf, deutlich zu machen: Es gibt bessere Alternativen!

Zukünftige Historiker werden sich vielleicht über unser verzerrtes Augenmaß wundern. Wie können intelligente Wesen versuchen, einige wenige unerwünschte Arten mit einer Methode zu kontrollieren, die die gesamte Umwelt verseucht und die Gefahr von Krankheit und Tod sogar für ihre eigene Art mit sich bringt? Und doch ist es genau das, was wir getan haben.“ (Rachel Carson, Der Stumme Frühling)

Der Rachel Carson Aktionsmonat gegen Pestizide wird vom PAN Europe Netzwerk mit Mitgliedsorganisationen in vielen Ländern organisiert, zusammen mit BeeLife, Birdlife, Corporate Europe Observatory, Compassion in World Farming, dem European Environmental Bureau, Friends of the Earth Europe und Good Food Good Farming. Mehr Informationen gibt es unter www.pan-europe.info, im Veranstaltungskalender und unter #SilentSpring in den sozialen Medien




Unsere Position zum Kommissionsentwurf zur neuen EU-Pestizidverordnung (SUR)

Die EU hat einen Vorschlag für eine neue Verordnung zur Reduzierung und nachhaltigen Verwendung von Pestiziden (Sustainable Use Regulation – SUR) vorgelegt. Dieses EU-Gesetz wird den Umgang mit Pestiziden in allen EU-Mitgliedsländern für viele Jahre regeln und kann ein echter Wendepunkt sein.

Gestern, am 19.09.22, endete die öffentliche Konsultation, an der sich alle EU-Bürger*innen beteiligen konnten. Wir bedanken uns bei allen, die sich an der Konsultation beteiligt und sich für mehr Umweltschutz und klare Pestizidreduktionsziele eingesetzt haben. Die  EUKommission wird nun die Eingaben auswerten und bei der weiteren Ausarbeitung des Verordnungsentwurfs berücksichtigen.

Auch PAN Germany hat sich an der Konsultation beteiligt und sich mit seiner Position klar für eine Pestizid-Reduktion und für eine Transformation in der Landwirtschaft stark gemacht, mehr Transparenz und mehr Klarheit beim Integrierten Pflanzenschutz sowie mehr Förderung von Agrarökologie und ökologischem Landbau eingefordert.

PAN Germany wird sich weiter im Gesetzgebungsprozess engagieren und für eine gesunde Welt für alle streiten.

Die ausführliche PAN Germany Position ist hier zu lesen.




EILIG – Beteiligung an Konsultation zu neuer EU-Pestizidverordnung nur noch bis 19.09.2022 möglich

Helfen Sie mit, eine Landwirtschaft zu schaffen, die nicht von chemisch-synthetischen Pestiziden dominiert wird, die die Gesundheit besser schützt, die biologische Vielfalt unterstützt und mit der Natur arbeitet, anstatt gegen sie.

Die EU hat einen Vorschlag für eine neue Verordnung zur Reduzierung und Verwendung von Pestiziden vorgelegt. Dieses Gesetz wird den Umgang mit Pestiziden für viele Jahre regeln und kann ein echter Wendepunkt sein, bedarf aus unserer Sicht aber noch einiger Verbesserungen.

In der laufenden öffentlichen Konsultation dominieren aktuell die Pestizid-Befürworter die Kommentare. Dabei stehen viele Menschen in Deutschland hinter dem Ziel einer Pestizidreduktion in der Landwirtschaft. Die Beteiligung von mehr Menschen, die sich gegen den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden und für mehr agrarökologische Verfahren und Bioanbau aussprechen, ist deshalb dringend erforderlich.

Unterstützen Sie unser Anliegen und machen Sie bis zum 19. September 2022 mit!
Als EU-Bürgerin und -Bürger können Sie Ihre Meinung in der öffentlichen Konsultation kundtun.

PAN Europe hat ein Tool entwickelt, das Ihnen die Teilnahme erleichtert und Argumentationshilfen in deutscher Sprache bietet. Die Registrierung ist einfach, erfolgt sicher und direkt auf der EU-Konsultations-Website und es gibt die Möglichkeit anonym teilzunehmen.

Beteiligen Sie sich an der öffentlichen Konsultation zur neuen EU-Pestizidverordnung noch bis 19. September 2022!

 




Rechtsgutachten zur Umsetzung eines deutschen Exportverbots für bestimmte Pestizide

Nachdem SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt haben, den Export von bestimmten Pestiziden, die in der EU nicht zugelassen sind, aus Deutschland zu verbieten, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angekündigt, bis Ende 2022 einen Referentenentwurf für eine entsprechende Verordnung zu erarbeiten, die ab Frühjahr 2023 gelten soll. Ein Rechtsgutachten von Mirka Fries und Ida Westphal im Auftrag des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung zeigt, wie ein solcher Exportstopp möglichst umfassend zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt rechtssicher von der Bundesregierung umgesetzt werden kann.

Die zentralen Ergebnisse des Gutachtens sind:

  1. Die umfassendste und beständigste Lösung zur Umsetzung eines Exportverbots für bestimmte Pestizide aus Deutschland ist die Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes, sodass nicht nur der Export von fertigen Pestizidprodukten, sondern auch von reinen Pestizidwirkstoffen reguliert werden kann. Das BMEL, in dessen Kompetenzbereich das Gesetz fällt, ist aufgerufen, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Dies sollte zusätzlich zur angekündigten Verordnung erfolgen (die Verordnungsermächtigung ist im §25 Absatz 3 Nr. 2 des Pflanzenschutzgesetzes geregelt).
  2. Besonders umfassend begegnet ein deutsches Exportverbot den Doppelstandards dann, wenn Pestizidwirkstoffe und Pestizidprodukte nur exportiert werden dürfen, wenn deren Gefährlichkeit und Risiken für Mensch und Umwelt im Rahmen des EU Genehmigungs- und Zulassungsverfahrens geprüft und eine Genehmigung beziehungsweise Zulassung erteilt wurde. Auf diese Weise würden für die in Drittstaaten ausgeführten Pestizide die gleichen Standards angesetzt wie in Deutschland und der EU.

Lesen Sie hier die Zusammenfassung des Rechtsgutachtens „Umsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte, gefährliche Pestizide aus Deutschland“.

Das gesamte Gutachten finden Sie hier.

Mit einem Ausfuhrverbot für bestimmte Pestizide wird ein Beitrag zum Abbau von Doppelstandards im Pestizidhandel geleistet. Doppelstandards entstehen unter anderem dadurch, dass Pestizide, die aus Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes zwar im eigenen Land nicht eingesetzt werden dürfen, deren Verkauf in andere Länder dennoch legal ist. So werden Pestizidprodukte und -wirkstoffe, die in der EU nicht zugelassen beziehungsweise genehmigt sind, trotzdem aus Deutschland in das außereuropäische Ausland exportiert. Gerade im globalen Süden stellt der Einsatz dieser teils hochgefährlichen Pestizide eine große Gefahr für Bauern und Bäuerinnen, Landarbeiter*innen und die ländliche Bevölkerung dar.

Weitere Infos zum Thema:

  • INKOTA / PAN Germany (2022): Doppelstandards im Pestizidhandel. Warum sie ein großes Problem sind, wie Bayer und BASF sie verharmlosen und wie sie beendet werden können. https://webshop.inkota.de/node/1676
  • BUND / Heinrich-Böll-Stiftung / PAN Germany / Le Monde diplomatique (2022): Pestizidatlas. Daten und Fakten zu Giften in der Landwirtschaft. https://www.boell.de/de/pestizidatlas
  • INKOTA / PAN Germany / Rosa-Luxemburg-Stiftung (2021): Doppelstandards und Ackergifte von Bayer und BASF. Ein Blick hinter die Kulissen des internationalen Handels mit Pestizidwirkstoffen. https://webshop.inkota.de/node/1644



Pestizidexportverbot: Rechtsgutachten zeigt Weg für umfassende Regulierung

Berlin / Hamburg, 12.9.2022. Pressemitteilung.
Ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten zeigt, wie ein gestern von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir angekündigtes Exportverbot für bestimmte, gefährliche Pestizide besonders umfassend umgesetzt werden kann. Die Gutachterinnen plädieren für eine Reform des Pflanzenschutzgesetzes, damit neben Pestizidprodukten auch der Export von reinen Pestizidwirkstoffen rechtssicher reguliert werden kann. Für die Auswahl der zu regulierenden Stoffe empfiehlt das Gutachten eine Anknüpfung an den Genehmigungsstatus auf EU-Ebene, sodass nur in der EU genehmigte Wirkstoffe oder Produkte mit diesen Wirkstoffen ausgeführt werden dürfen. Das Gutachten wurde von Mirka Fries und Ida Westphal im Auftrag des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung erstellt.

Das ECCHR, das entwicklungspolitische INKOTA-netzwerk und PAN Germany sehen bei der Umsetzung des Exportverbotes für bestimmte Pestizide das Bundeslandwirtschaftsministerium in der Pflicht. „Wir begrüßen den Vorschlag von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, bis zum nächsten Frühjahr per Verordnung ein Exportverbot für bestimmte Pestizide einzuführen. Das Ministerium muss aber gleichzeitig ein Verfahren zur Reform des Pflanzenschutzgesetzes einleiten, sodass sichergestellt wird, dass das Exportverbot sowohl den Export von Pestizidprodukten als auch den der Pestizidwirkstoffe umfasst. Das ist notwendig, um Schutzlücken von Vornherein zu verhindern“, sagt Dr. Christian Schliemann Radbruch vom ECCHR. Im Jahr 2019 wurden zum Beispiel gar keine verbrauchsfertigen Pestizidprodukte exportiert, die den Wirkstoff Chlorfenapyr enthalten. Im gleichen Jahr lag der Export von reinem Chlorfenapyr als Wirkstoff aus Deutschland aber bei mehr als 28 Tonnen. Chlorfenapyr ist in der EU im Pflanzenschutz nicht genehmigt und gilt als giftig für Bienen und sehr giftig für Wasserorganismen.

„Gerade mit Blick auf die dramatische Biodiversitätskrise und zunehmende chemische Belastung der Umwelt muss das Landwirtschaftsministerium im anstehenden Referentenentwurf unbedingt auch jene Pestizidwirkstoffe berücksichtigen, die zum Schutz der Umwelt in der EU keine Genehmigung haben. Diese müssen genauso vom Exportverbot erfasst werden wie die gesundheitsschädigenden Wirkstoffe“, sagt Susan Haffmans von PAN Germany.

Ein deutsches Exportverbot ist den Gutachterinnen zufolge nur dann besonders umfassend, wenn Exportgenehmigungen für Pestizide davon abhängig gemacht werden, dass deren Gefährlichkeit und Risiken für Mensch und Umwelt im Rahmen des EU Genehmigungs- und Zulassungsverfahrens geprüft und eine Genehmigung beziehungsweise Zulassung erteilt wurde. Dr. Silke Bollmohr vom INKOTA-netzwerk kommentiert: „Wir sind es den Menschen im globalen Süden schuldig, sie vor giftigen Pestizidexporten aus unserem Land zu bewahren. Ein Weg dorthin ist, wenn Pestizidfirmen in der EU wie Bayer und BASF nur noch Pestizide exportieren dürfen, die auch in der EU genehmigt sind.“

Link zum Rechtsgutachten „Umsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte, gefährliche Pestizide aus Deutschland“

Link zur Zusammenfassung des Rechtsgutachtens

Pressekontakte:

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Wie kann die Bundesregierung das Exportverbot für Pestizide realisieren?

Online-Vorstellung eines Rechtsgutachtens zur Umsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte, gefährliche Pestizide aus Deutschland

In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen angekündigt, den Export von bestimmten Pestiziden, die in der EU nicht zugelassen sind, aus Deutschland zu verbieten. Seit dem Antritt der Regierung im Dezember 2021 wurde kein konkreter Vorschlag zur Umsetzung veröffentlicht.

Ein Rechtsgutachten von Mirka Fries (LL.M.) und Ida Westphal (Ass. iur.) im Auftrag des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung zeigt, wie ein solcher Exportstopp möglichst umfassend zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt rechtssicher von der Bundesregierung umgesetzt werden kann. Das Gutachten fokussiert auf Pestizidprodukte und reine Wirkstoffe im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes.

Mit einem Ausfuhrverbot für bestimmte Pestizide soll ein Beitrag zum Abbau von Doppelstandards im Pestizidhandel geleistet werden. Doppelstandards entstehen unter anderem dadurch, dass Pestizide, die aus Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes zwar im eigenen Land nicht eingesetzt werden dürfen, deren Verkauf in andere Länder dennoch legal ist. So werden Pestizidprodukte und -wirkstoffe, die in der EU nicht zugelassen beziehungsweise genehmigt sind, trotzdem aus Deutschland in das außereuropäische Ausland exportiert. Gerade im globalen Süden stellt der Einsatz dieser teils hochgefährlichen Pestizide eine große Gefahr für Bauern und Bäuerinnen, Landarbeiter*innen und die ländliche Bevölkerung dar.

In der Online-Veranstaltung werden die Gutachterinnen Mirka Fries und Ida Westphal zentrale Ergebnisse ihrer juristischen Bewertungen zur Umsetzung eines Pestizidexportverbots vorstellen. Darüber hinaus werden Christian Schliemann Radbruch (ECCHR), Silke Bollmohr (INKOTA-netzwerk) und Susan Haffmans (PAN Germany) das Thema politisch einordnen und konkrete Forderungen an die Bundesregierung formulieren. Im Anschluss besteht die Möglichkeit für Fragen und Diskussion.

Zur Teilnahme bitte registrieren unter: https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_EhIGZJB2TDKRwC8VL2VYkQ

Eine gemeinsame Veranstaltung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung.




Ihre Meinung zählt – jetzt an der Konsultation zur neuen EU-Pestizidverordnung teilnehmen!

Die EU hat einen Vorschlag für eine neue Verordnung zur Reduzierung und Verwendung von Pestiziden vorgelegt. Dieses Gesetz wird den Umgang mit Pestiziden für viele Jahre regeln und kann ein echter Wendepunkt sein. Der aktuelle Entwurf ist jedoch nicht ehrgeizig genug. Und er wird bereits von der chemischen Industrie und der industriellen Landwirtschaft angegriffen. Als EU-Bürgerin und Bürger können Sie Ihre Meinung in der öffentlichen Konsultation kundtun. PAN Europe hat ein Tool entwickelt, das Ihnen dies erleichtert (externer Link)

Eine mächtige Chemielobby bestimmt zunehmend, wie Landwirtschaft betrieben wird. Die großen Pestizidunternehmen machen ihre Profite mit einem giftigen Landwirtschaftsmodell, das die Gesellschaft sehr viel kostet. Gleichzeitig behaupten sie, dass wir die Welt ohne Pestizide nicht ernähren können. In jedem Land der Welt gibt es jedoch Landwirt*innen und Wissenschaftler*innen, die zeigen und beweisen, dass dies nicht wahr ist. Eine respektvolle Landwirtschaft kann den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden um 80 % reduzieren! Der ökologische Landbau kommt ganz ohne chemisch-synthetische Pestizide aus. Der integrierte Pflanzenschutz (IPM) nutzt ein Set an anbautechnischen Methoden, um Schädlingen vorzubeugen, und setzt – wenn er richtig umgesetzt wird – synthetische Chemikalien nur als allerletztes Mittel ein.

Um von der chemieintensiven Landwirtschaft wegzukommen, braucht es eine wirkliche Transformation. Die Ressourcen sind vorhanden, aber wir müssen sicherstellen, dass die öffentlichen Gelder und die Forschung richtig eingesetzt werden. Die Welt wäre in der Tat viel gesünder und biodiverser, wenn:

  • die Subventionen für die Landwirtschaft (1/3 des gesamten EU-Haushalts) richtig eingesetzt werden würden,
  • die giftigsten Pestizide sofort verboten würden,
  • die im Verkehr befindlichen Pestizide angemessen besteuert und schrittweise aus dem Verkehr gezogen bzw. durch nicht-chemische Alternativen ersetzt würden,
  • der Verursacher und nicht die Gesellschaft den Preis zahlt für die Pestizid-Folgekosten wie die Schädigung von Ökosystemen, Gewässerbelastungen oder Gesundheitsschäden.

Wir brauchen heute kluge politische Entscheidungen, um dies zu erreichen. Wir dürfen nicht zulassen, dass die chemische Agrarindustrie diesen Bereich dominiert. Ihre Stimme zählt! Gemeinsam können wir diesen Wandel herbeiführen. Für uns, unsere Kinder und die kommenden Generationen.

Beteiligen Sie sich an dieser EU-Konsultation und lassen Sie Ihre Stimme hören. Helfen Sie mit, eine Landwirtschaft zu schaffen, die nicht von chemisch-synthetischen Pestiziden dominiert wird, die die Gesundheit besser schützt und die biologische Vielfalt unterstützt und mit der Natur arbeitet, anstatt gegen sie.

Gemeinsam haben wir die Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ zu einem Erfolg gemacht. Unsere Stimmen sollen wieder gehört werden. Dank der PAN Europe Mitgliedsorganisation Générations Futures steht eine Aktions-Website bereit, die Ihnen Ihre Beteiligung an der öffentlichen Konsultation leichter macht. Die Konsultation läuft noch bis zum 19. September 2022 – also am besten jetzt gleich aktiv werden!

HIER teilnehmen!

Die Aktions-Website ist auch in anderen Sprachen verfügbar:

 




Internationales NGO-Statement nach Treffen mit FAO-Leitungsebene

Nach einem hochrangigen Treffen mit Vertreter*innen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), fordern Organisationen der Zivilgesellschaft und indigener Völker die UN-Organisation erneut auf, ihr bestehendes Abkommen mit CropLife International (CLI) zu beenden, die Art ihrer Verbindungen zur Pestizidindustrie öffentlich zu klären und diese Verbindungen einer größeren Transparenz und Rechenschaftspflicht zu unterwerfen.
Das Treffen mit der FAO kam erst nach wiederholtem Nachfragen der Verbände und auf Druck der internationalen Kampagne #stoptoxicalliance zustande und fand am 25. Juli 2022 mit Verteter*innen von PAN International, FIAN, IITC und IPEN statt.

Lesen Sie auf der PAN International Website das gemeinsame Statement der Verbände vom 15. August 2022 in:




Gute Nachricht: UN-Resolution erkennt das Recht auf eine gesunde Umwelt als Menschenrecht an

Mit 161 Ja-Stimmen und acht Enthaltungen hat die UN-Vollversammlung am Donnerstag den 28. Juli 2022 eine historische Resolution verabschiedet, die den Zugang zu einer sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt zu einem allgemeinen Menschenrecht erklärt.

Regierungen wird es dadurch erschwert, ihr Nicht-Handeln zu rechtfertigen. Sie werden sich anstrengen müssen um sicherzustellen, dass wir und nachkommende Generationen in einer Welt mit einem sicheren und stabilen Klima, einer giftfreien Umwelt, mit sauberer Luft, Zugang zu sauberem Wasser und angemessenen sanitären Einrichtungen, gesunden und nachhaltig produzierten Lebensmitteln und einer vitalen biologischen Vielfalt und Ökosystemen leben.

Die Erreichung des neu anerkannten Menschenrechts wird von entscheidender Bedeutung für die Bewältigung der dreifachen planetarischen Krise sein, mit denen die Menschheit derzeit konfrontiert ist: dem Klimawandel, der Umweltverschmutzung und dem Verlust der biologischen Vielfalt.

Der ursprünglich von Costa Rica, den Malediven, Marokko, Slowenien und der Schweiz vorgelegte und schließlich von mehr als 100 Ländern mitgetragene Text stellt fest, dass das Recht auf eine gesunde Umwelt mit dem bestehenden internationalen Recht verknüpft ist, und dass seine Verwirklichung die vollständige Umsetzung der multilateralen Umweltabkommen erfordert. Die Auswirkungen des Klimawandels, die nicht nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung natürlicher Ressourcen, die Verschmutzung von Luft, Boden und Wasser, die unsachgemäße Handhabung von Chemikalien und Abfällen und der daraus resultierende Verlust an biologischer Vielfalt beeinträchtigen das Recht auf eine gesunde Umwelt.

PAN Germany ist eine der über 1000 Zivilgesellschaftlichen Organisationen, die im Vorfeld der Entscheidung den Aufruf zur weltweiten Anerkennung des Rechts auf eine gesunde Umwelt unterstützt haben. Im Rahmen des internationalen Chemikalienmanagement SAICM engagiert sich PAN für ein Ende der Verwendung von hochgefährlichen Pestiziden (HHPs) und deren Ersatz durch nicht-chemische, agrarökologische Verfahren – zum Wohl der Umwelt, der Gesundheit und des Klimas. Hochgefährliche Pestizide untergraben die Nachhaltigkeit der Produktion von Nahrungsmitteln. Überall auf der Welt wirken sich HHPs schädigend auf die Umwelt und die biologische Vielfalt aus.




Verbot gefährlicher Pestizide längst überfällig

Hamburg, 30.06.2022. Pressemitteilung. In Deutschland werden noch immer 35 Pestizide in rund 310 Mitteln vermarktet, die offiziell als besonders gefährlich eingestuft werden und eigentlich längst durch weniger problematische Methoden oder Mittel hätten ersetzt werden sollen, kritisiert das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany).

EU-Mitgliedstaaten sind bereits seit 2011 gesetzlich verpflichtet, diese als „Substitutionskandidaten“ (CfS) bezeichneten besonders problematischen Pestizide schrittweise vom Markt zu nehmen. Da dies faktisch nicht umgesetzt wurde, hat nun die EU-Kommission in ihrem gerade veröffentlichten Entwurf für eine Pestizidreduktions-Verordnung [1] ein klares Zeitziel vorgegeben: Bis 2030 muss der Einsatz dieser besonders gefährlichen Pestizide um mindestens 50 Prozent reduziert werden.

„Wir begrüßen, dass die EU endlich Druck macht und verbindlich einfordert, was eigentlich nach geltendem Recht schon seit 10 Jahren erfolgen sollte. Die Bundesregierung sollte jetzt vorangehen, und unverzüglich damit anfangen, diese für die Gesundheit der Menschen und für die Umwelt besonders problematischen Pestizide zügig vom Markt zu nehmen. Dieser Schritt ist auch zentral, um die im Koalitionsvertrag angekündigte Pestizidreduktion und ökologische Transformation der Landwirtschaft voranzubringen“ sagt Susanne Smolka, Pestizidexpertin bei PAN Germany.

Momentan sind 55 Pestizidwirkstoffe als Substitutionskandidaten in der EU gelistet. 35 dieser 55 Wirkstoffe sind derzeit in Deutschland in zugelassenen Spritzmitteln auf dem Markt. PAN Europe hat 12 der 55 Substitutionskandidaten als besonders gefährlich identifiziert. 11 von ihnen sind in Deutschland im Einsatz, darunter beispielsweise das reproduktionstoxische Fungizid Ipconazole, das giftige und umweltgefährliche Insektizid Lambda-Cyhalothrin oder das Herbizid Chlortoluron, das nicht nur umweltgefährlich, sondern auch wahrscheinlich hormonschädlich ist, und dennoch sogar in Mitteln für Laien im Haus-und Kleingarten erlaubt ist. Die Anzahl an Rückständen dieser besonders gefährlichen Pestizidwirkstoffe in Obst und Gemüse hat in den letzten zehn Jahren dramatisch zugenommen [2].

Susanne Smolka, Pestizidexpertin bei PAN Germany sagt: „Es ist unverantwortlich, wie wenig Engagement bislang besteht, zumindest die gefährlichsten Pestizide zum Schutz der Landwirt*innen und Verbraucher*innen sowie für den Schutz der Biodiversität aus dem Verkehr zu ziehen. Alternativen gibt es! Was wir brauchen ist mehr Prävention im Pflanzenbau und mehr Engagement für einen echten integrierten Pflanzenschutz und einen beschleunigten Ausbau des Ökolandbaus.“

PAN Germany fordert mit weiteren Mitgliedsorganisationen von PAN Europe in der Kampagne „Toxic12“ ein direktes Verbot der 12 giftigsten Substitutionskandidaten und einen vollständigen Ausstieg aus der Verwendung aller gelisteten 55 Pestizide bis 2030 [3].

Am 22. Juni 2022 legte die EU-Kommission den Entwurf einer Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – die „Sustainable Use Regulation“ vor. Diese legt die Ziele der Farm-to-Fork-

Strategie und Maßnahmen zu deren Umsetzung verbindlich fest. Demnach soll der Einsatz und das Risiko von Pestiziden bis 2030 halbiert werden, ebenso die Verwendung von besonders gefährlichen Pestiziden, den Substitutionskandidaten. Die Verhandlungen im EU-Rat und im Europaparlament haben jetzt begonnen. PAN Germany und andere NGOs sehen Nachbesserungsbedarf und erwarten hier klare Positionen und Engagement von der Bundesregierung.

 

[1] Presseerklärung der EU Kommission v. 22.06.2022 und Proposal for a
REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCILon the sustainable use of plant protection products and amending Regulation (EU) 2021/2115

[2] PAN-Europe Bericht „Forbidden Fruit“

[3] PAN-Kampagne: www.toxic12.eu

 

Kontakt:

Susanne Smolka
Susanne.smolka@pan-germany.org
Tele.: +49 1767 85 87 727