Europäische Behörden verletzten ihre eigenen Regeln, um Glyphosat als nicht krebserregend einzustufen

Gemeinsame Presseinformation von PAN Germany, GLOBAL2000 und GMWatch

Berlin, London, Wien. 14. März 2018. Die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) konnten nur deshalb schlussfolgern, dass der Pestizidwirkstoff Glyphosat nicht krebserregend sei, weil sie die geltenden Regeln und Leitlinien für die Bewertung von Krebsstudien widersprüchlich angewendet oder direkt verletzt haben. Eine regelkonforme Auswertung und Gewichtung der Beweise hätte unweigerlich zu der Schlussfolgerung geführt, dass Glyphosat im Tierexperiment krebserregend ist und daher in der EU nicht zugelassen werden darf. Das ist das Ergebnis einer heute im Journal of Epidemiology and Community Health veröffentlichten Analyse des Toxikologen Peter Clausing und seiner Co-Autoren. Wie alle Publikationen in diesem Fachjournal unterlag das Manuskript einer externen wissenschaftlichen Prüfung (Peer-Review).(1)