Umweltschäden durch Rattengifte werden endlich ernst genommen

Bei Rattengiften gibt es neue Regelungen

2026 sind strengere Verkaufs- und Anwendungsregelungen für den Einsatz von Rattengiften in Kraft getreten. Damit reagieren die zuständigen Behörden auf die vielen Hinweise von erheblichen Umweltschäden durch sogenannte Rodentizide. Sie stören die Blutgerinnung, aber eben nicht nur von Schädlingen wie Ratten oder Mäusen, sondern wirken auch auf viele andere Säugetiere, Vögel und Fische. Besonders betroffen sind Tiere, die in der Nahrungskette weit oben stehen. Sie werden vergiftet, wenn sie durch das Gift geschwächte Tiere fressen oder wenn sie, wie es bei Singvögeln vorkommt, sich direkt an den „lecker“ riechenden Giftködern zu schaffen machen. Auch Fische werden durch die Giftstoffe geschädigt, indem die Rodentizide durch die Kanalisation in die Gewässer gespült werden.

Antikoagulante, also blutgerinnungshemmende Rodentizide, insbesondere die der 2. Generation, sind so hoch giftig, langlebig und bioakkumulativ, dass sie eigentlich schon längst hätten verboten werden müssen. Nur wegen des Mangels an Alternativen, blieben sie mit verkürzter Zulassungsdauer als Biozidprodukte für den Gesundheitsschutz weiter auf dem Markt. Die Wirkstoffe fallen in die Kategorie der sogenannten „Substitutionskandidaten“ und dürfen nur unter strengen und verbindlichen Auflagen eingesetzt werden.

Das ändert sich für Privatleute und die professionelle Anwendung:

Seit Mai diesen Jahres gilt bereits ein generelles Verkaufsverbot an Privatpersonen. Wer noch Mittel auf Vorrat hat, darf diese nur noch bis Oktober aufbrauchen. Auch für professionelle Anwender – Schädlingsbekämpfungsfirmen und Kommunen – ändern sich die Vorgaben. Ab 1. Juli 2026 werden die letzten Ausnahmen für eine „befallsunabhängige Dauerbeköderung“ aufgehoben. Ab sofort gilt demnach: keine Anwendung von Antikoagulanzien ohne zuvor festgestellten Befall. Damit rückt das Befallsmonitoring stärker in den Fokus, der prophylaktische Gifteinsatz wird untersagt. Für die professionelle Anwendung von Rodentiziden benötigen u.a. Landwirte künftig eine spezielle Sachkunde. Die Pflanzenschutzsachkunde reicht nicht mehr aus. Allerdings wurde die Übergangsfrist, bis wann die neue Rodendizid-Sachkunde erworben werden muss vom Bundesrat deutlich ausgeweitet, vom Stichtag 28. Juli 2027 auf den 28. Juli 2030.

Risikominderungsmaßnahmen für die aquatische Umwelt werden ebenfalls weiter konkretisiert. Dies ist ein wichtiger Schritt, denn je intensiver in den letzten Jahren untersucht wurde, desto deutlicher wurden die Umweltrisiken, die insbesondere durch  die kommunale Rattenbekämpfung in der Kanalisation verursacht werden. Aktuelle Untersuchungen im Auftrag des Umweltbundesamtes belegen negative Effekte bei umweltrelevanten Konzentrationen von Rodentiziden der 2. Generation auf die Blutgerinnung von Regenbogenforellen, eine weiträumige Exposition von Fischottern und die Anreicherung über die Nahrungskette u.a. von Kormoranen. In früheren Untersuchungen zeigten sich Rodentizidbelastungen in 100 % der untersuchten Fische.

Die bisherigen Empfehlungen wurden in den Kommunen bislang nur zum Teil umgesetzt. Bei einer Umfrage in den Kommunen 2022 zeigte sich, dass nur knapp 50% der teilgenommenen Kommunen Köderschutzstationen verwendeten, die die Köder vor (Ab-)Wasserkontakt schützen und nur rund 5% giftfreie mechanische Fallen einsetzten.  Deshalb wird jetzt  für folgende Anwendungen die Verwendung von Köderschutzstationen verpflichtend, damit während der gesamten Bekämpfungsmaßnahme der Kontakt zum Wasser sicher verhindert wird:

Für Anwendungen

  • in der Kanalisation
  • innerhalb eines Abstandes von fünf Metern zum Rand von oberirdischen Gewässern (z. B. Flüssen, Seen, Kanälen, Be- und Entwässerungsgräben) sowie Küsten- und Meeresgewässern sowie
  • innerhalb eines Abstandes von fünf Metern zu Wasserableitungssystemen im Außenbereich (z. B. Entwässerungsrinnen, Versickerungsschächte, Boden- und Straßenabläufe).

Die beschriebenen notwendigen Anpassungen von Sachkunde, Anwendungsauflagen, Vermarktungsregeln und Risikominderungsmaßnahmen bedeuten für die Betroffenen eine Umstellung ihrer Gewohnheiten. Dass dies als zusätzliche Belastung empfunden wird, ist nachvollziehbar. Dass Gegner der neuen Regelungen nun versuchen, Angst zu schüren und Schreckensszenarien drohender Rattenplagen an die Wand malen, ist unschön und verdreht die Tatsachen.

Fakt ist, dass Nagetierbekämpfung mit Giftködern weder effektiv noch nachhaltig ist. Untersuchungen zeigen, dass spätestens nach sechs Monaten nach dem Gifteinsatz die Populationen wieder so groß sind wie zuvor. Eine nachhaltige Bekämpfung, verbunden mit einem reduzierten Einsatz der umweltgefährlichen Rodentizide, gelingt nur mit einem modernen „Rattenmanagement“. Dabei ist die Veränderung des Lebensumfelds für die Schädlingspopulationen von entscheidender Bedeutung. Hierzu zählen bauliche Maßnahmen sowie das Entfernen von Futterquellen und Nistmöglichkeiten. Eine behördenübergreifende Zusammenarbeit in den Kommunen ist dabei genauso wichtig wie die Aufklärung der Bevölkerung über Befallsursachen und -vermeidung.

Das Umweltbundesamt hat eine Kampagne für ein nachhaltiges Ratten-Management (KaRMa) „Don’t feed rats“ ins Leben gerufen und stellt den Kommunen Informationsmaterial zur Verfügung.

Bild/Quelle: HOCHZWEI – Büro für visuelle Kommunikation GmbH & Co. KG