Bundesregierung beschließt strengere Regelungen für den Verkauf von Biozidprodukten

PAN Germany Statement zum heutigen Kabinettsbeschluss der Biozid-Durchführungsverordnung

Hamburg, 12. Mai 2021: Mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Biozid-Durchführungsverordnung (Biozid-DV) sind aus Sicht von PAN Germany wichtige Schritte hin zu einem besseren Schutz für Verbraucher*innen und zu mehr Transparenz beim Handel mit Biozidprodukten angestoßen worden. Die heutige Pressemitteilung des BMU beschreibt kurz Kernpunkte der neuen Regelung. Hierzu zählen ein Verbot der Selbstbedienung und eine verpflichtende Fachberatung vor dem Verkauf bestimmter Biozidproduktgruppen wie Insekten- und Nagetierbekämpfungsmittel. Diese gilt ebenfalls für biozidhaltige Schutzanstriche für Schiffsrümpfe, für Baustoffe und für Holz. Der Online- und Versandhandel wird hierbei explizit mit einbezogen. Die Abgabe von Desinfektionsmitteln, die eine relevante Gruppe unter den Bioziden darstellen, wird jedoch nicht entsprechend reguliert.

Des Weiteren werden Hersteller und Händler von Biozidprodukten verpflichtet, Daten über den Absatz von Biozid-Produkten zu melden. Damit ist ein lang überfälliger Schritt in Richtung mehr Transparenz gemacht worden, für den sich PAN Germany lange eingesetzt hat. Erstmals überhaupt werden hierdurch systematisch Daten zum Biozidmarkt in Deutschland erhoben. PAN Germany beteiligte sich im Vorfeld an der Konsultation des BMU-Entwurfs.

PAN Germany begrüßt grundsätzlich die neuen Regelungen, zumal diese eine längst überfällige Angleichung an die Vorschriften im Pestizidrecht darstellen. Dort gelten bereits seit Jahrzehnten ein Selbstbedienungsverbot, eine Beratungspflicht des Handels und jährlich werden Daten zum Inlandsabsatz und zum Export von Pestiziden und zu den Ergebnissen der Länderkontrollen zur Einhaltung der Verkaufs- und Verwendungsvorschriften veröffentlicht.

„Da hat das Biozidrecht im Vergleich zum Pestizidrecht noch einiges mehr aufzuholen als jetzt beschlossen“, betont PAN-Biozidexpertin Susanne Smolka und kritisiert, dass im Vergleich zum ersten Entwurf der Biozid-Durchführungsverordnung deutliche Verwässerungen festzustellen sind. So sollen die Regelungen für den Verkauf anstatt Anfang 2022 jetzt erst ab 1. Januar 2025 gelten und aus dem strikten Selbstbedienungsverbot für biozidhaltige Schutzmittel wurden schwammige „organisatorische Maßnahmen“ des Handels, um Abgabegespräche sicherzustellen.

„Wir kritisieren diese relevanten Abschwächungen. Längst überfällige Maßnahmen aufzuweichen und auf die lange Bank zu schieben, hat Strategie und geht auf Kosten der Verbraucher*innen und des Umweltschutzes“, so Susanne Smolka. „Wir hoffen, dass sich der Handel entschließt – voran die Baumärkte – diesen kundenfreundlichen Service bereits vor 2025 einzuführen und wir erwarten von den Behörden die jährliche Veröffentlichung einer Kilogrammgenauen Übersicht der Inlandsabsätze bei den Bioziden, so wie es bei Pestiziden nun endlich erfolgt. Nur so lässt sich der Erfolg oder Misserfolg notwendiger Minderungsmaßnahmen beim Biozideinsatz überprüfen“.

 

BMU Pressemitteilung Nr. 100/21: Bundesregierung beschließt strengere Regeln für die Abgabe von Chemikalien zur Schädlingsbekämpfung, 12. Mai 2021

Entwurf der Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte

PAN Germany Stellungnahme zum BMU-Entwurf zur Biozid-DV, 12. Oktober 2020

Stakeholder Contribution: PAN Germany – Ordinance on the reorganisation of secondary national legislation on biocidal products, TRIS Notification 2021/42/D (Germany), 28 April 2021