Gute Nachricht: USA verbieten alle Anwendungen von Chlorpyrifos in der Lebensmittelproduktion

Gestern, am 18. August 2021, hat die US Zulassungsbehörde EPA (Environmental Protection Agency) angekündigt, dass sie alle Verwendungen von Chlorpyrifos in der Lebensmittelproduktion einstellen wird.

Kristin Schafer, Geschäftsführerin des Pesticide Action Network North America (PANNA), gab als Reaktion auf die Entscheidung der EPA die folgende Erklärung ab:

„Gemeinsam mit Partnern im ganzen Land feiern wir diese Entscheidung, die die Gesundheit von Millionen von Kindern, Landarbeitern und Familien in ländlichen Gebieten schützt – und die längst überfällig war. Seit Jahrzehnten liegen die wissenschaftlichen Belege für die Schädlichkeit dieser neurotoxischen Chemikalie vor. Es bedurfte einer hartnäckigen Arbeit der Verbände, einer Überzeugungsarbeit in den Parlamenten der Bundesstaaten und koordinierter rechtlicher Schritte, um die EPA endlich dazu zu zwingen, ihre Arbeit zu machen.“

„Wir gehen davon aus, dass die heutigen Beschlüsse auch zu einem Verbot des Einsatzes von Chlorpyrifos bei Nutzpflanzen führen werden, die als Futtermittel angebaut werden, und dass die EPA in den kommenden Monaten auch Maßnahmen in Bezug auf alle anderen Verwendungszwecke von Chlorpyrifos außerhalb der Lebensmittelproduktion in Betracht ziehen wird. Wir fordern die Behörde auf, auch diese Verwendungen rasch zu verbieten, damit wir uns den 35 Ländern anschließen können, die diese gefährliche Chemikalie bereits vollständig verboten haben.“

„Wir hoffen, dass die heutige Entscheidung ein Zeichen dafür ist, dass diese Behörde Wissenschaft und Gerechtigkeit bei der Entscheidungsfindung über gefährliche Pestizide wieder in den Mittelpunkt stellt. Viel zu lange hatten die Interessen der Pestizidindustrie Vorrang vor dem Schutz der Gesundheit von Kindern oder der Gesundheit derjenigen, die an der Front der landwirtschaftlichen Produktion stehen – Landarbeiter, Landwirte und Familien in ländlichen Gebieten. Es ist an der Zeit, dass sich das ändert.“

PANNA und seine Partner, darunter Wissenschaftler, Landarbeiter sowie kommunale und nationale Organisationen, setzen sich seit dem Jahr 2000 für ein bundesweites Verbot von Chlorpyrifos ein. Im Jahr 2000 wurde die Verwendung von Chlorpyrifos im Haushalt wegen seiner Schädigenden Wirkung auf die Hirnentwicklung von Kindern verboten. Im Jahr 2007 reichte PANNA gemeinsam mit Partnern und dem Anwaltsteam von EarthJustice eine Petition bei der EPA ein, in der ein Verbot von chlorpyrifoshaltigen Produkten in der Landwirtschaft gefordert wurde. Erst 2015 schlug die EPA ein Chlorpyrifos-Verbot für Lebensmittel vor. Diese ausstehende Bundesentscheidung wurde 2017 aufgehoben, eine Entscheidung, die PANNA und seine Partner 2018 erneut rechtlich anfochten. Daraufhin ordnete das Gericht im Mai 2021 an, alle Verwendungen von Chlorpyrifos in Lebensmitteln zu verbieten, sofern deren Unbedenklichkeit nicht erwiesen ist. Hierauf reagiert das jetzige Verbot der Verwendung in Lebensmitteln.

Als Reaktion auf die Verzögerung der Maßnahmen auf Bundesebene im Jahr 2017 drängten die Befürworter eines Verbots auf Maßnahmen zum Schutz von Kindern, Arbeitnehmern und Gemeinden auf Bundesstaatenebene. Seit 2018 haben Hawai’i, Kalifornien, New York, Maryland und Maine alle Verwendungen von Chlorpyrifos untersagt, und in mehreren anderen Bundesstaaten wurden ähnliche Maßnahmen in die Wege geleitet.

Quelle: Pressemitteilung von PANNA vom 18.8.2021

 

In der EU sind Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-Methyl seit Februar 2020 verboten. Auch hier war ein jahrzehntelanges Engagement von PAN Gruppen und zahlreichen anderen Organisationen für ein Verbot vorausgegangen. Im August 2019 hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) endlich anerkannt, dass das Insektizid Chlorpyrifos für die menschliche Gesundheit schädlich ist und nicht die Kriterien für eine Wiedergenehmigung in der EU erfüllt (PAN Germany berichtete). Am 6. Dezember 2020 fiel dann die lang ersehnte Entscheidung: Die Vertreter*innen der europäischen Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschusses der Europäischen Kommission, der für die Genehmigung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen zuständig ist (SCoPAFF) stimmten dafür, Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-Methyl vom EU-Markt zu verbannen – ein historischer und überfälliger Schritt, urteilten europäische NGOs.




Pestizidhersteller und Menschenrechte

PAN Germany Pestizid-Brief 2 – 2018

Im Juni veröffentlichte das Freiburger Öko-Institut den Bericht „Umweltschutz wahrt Menschenrechte“ im Kontext globalen Unternehmenshandelns (1). Eine Fallstudie in diesem Bericht ist den Pestizidexporten von BASF und Bayer gewidmet. „Produkte die im eigenen Land aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht zugelassen sind, sollten auch nicht ins Ausland verkauft werden dürfen. Ein solcher Doppelstandard führt dazu, dass die Gefährdung von Menschen und Ökosystemen bewusst in Kauf genommen wird“, lautet das Fazit des Berichts, der sich damit langjährigen Forderungen von PAN anschließt, und sich somit folgerichtig in seinen Empfehlungen für eine Weiterentwicklung des Code of Conduct der Welternährungsorganisation (FAO) und die Anpassung einschlägiger Regelungen ausspricht.

Export hochgefährlicher Pestizide – die Datenbasis

Der Export von Pestiziden ist in Deutschland eine feste ökonomische Größe. Im Durchschnitt der letzten fünf statistisch verfügbaren Jahre (2012-2016) waren es – bezogen auf die Wirkstoffe – 65.651 Tonnen pro Jahr, 42 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum im Inland verkauft wurde (2). Dass der Löwenanteil der exportierten Menge von Bayer CropScience und BASF kommen dürfte, liegt auf der Hand. Die exportierten Pestizide schließen Wirkstoffe der Kategorie „hochgefährliche Pestizide“ (3), HHPs in der englischen Abkürzung, ein, von denen einige, aber längst nicht all in Deutschland bzw. in der EU verboten sind. Ein Anwendungsverbot ist eben noch lange kein Produktionsverbot. Hinzu kommt, dass diese multinationalen Konzerne ihre Pestizide nicht nur aus Deutschland exportieren, sondern ggf. von ausländischen Tochterunternehmen herstellen lassen. Zum Beispiel betreibt der Bayerkonzern den Recherchen des Öko-Instituts zufolge Produktionsanlagen an über 130 Standorten in 34 Ländern, was vom Öko-Institut aufgrund der anstehenden Fusionen und Verkäufe von Unternehmensteilen zu Recht als Momentaufnahme bezeichnet wurde.

Der Bericht des Öko-Instituts Freiburg (1) befasst sich beispielhaft mit solchen HHP-Wirkstoffen, die in der EU nicht zugelassen sind und nutzt als Ausgangspunkt die HHP-Liste von PAN International (4) sowie die Rechercheergebnisse von PAN Germany zu HHPs von Bayer und BASF aus dem Jahr 2012 (5). Als Beispiele werden in dem Bericht folgende Wirkstoffe aufgeführt, die in Ländern wie Südafrika, Indien oder Brasilien vermarktet werden: Carbofuran (Bayer, hohe akute Toxizität, hochtoxisch für Bienen), dem Rotterdamer PIC-Übereinkommen unterliegend (6), Acephate (Bayer, hochtoxisch für Bienen), Thiodicarb (Bayer, wahrscheinlich krebserregend beim Menschen, hochtoxisch für Bienen), Tepraloxydim (BASF, hormonschädlich) und Temephos (BASF, hochtoxisch für Bienen). Auf Anfrage des Öko-Instituts teilte Bayer in einer Stellungnahme mit, dass der Vertrieb des Produkts Tamaron Gold (Wirkstoff Acephat) eingestellt worden sei. Allerdings wird das Produkt Tamaron Gold auch nach Eingang dieser Stellungnahmen und (wie eine gerade durchgeführte Überprüfung ergab) bis zum heutigen Tag auf der indischen Website des Unternehmens beworben (7), was die Glaubwürdigkeit der Konzernaussage erheblich schmälert.

Bewertung der Menschenrechtsperspektive – die Rechtsgrundlage

Der besondere Wert des Berichts des Öko-Instituts besteht in der Verknüpfung der HHP-Recherche mit einer juristischen Bewertung aus Menschenrechtsperspektive und einer Analyse der Managementprozesse bei Bayer und BASF. Bezüglich der Menschenrechte analysiert der Bericht die Möglichkeiten und Grenzen des Rotterdamer PIC-Übereinkommens.

Für Chemikalien, einschließlich Pestiziden, die im Rotterdamer PIC-Übereinkommen gelistet sind, hat das importierende Land das Recht, vom Exporteur umfangreiche Informationen beispielweise zur Toxizität und zu notwendigen Schutzmaßnahmen für die Anwendung des Pestizids bereit gestellt zu bekommen. Basierend auf diesen Informationen hat es das Recht, die Einfuhr zu beschränken oder zu verbieten. Der Logik des Übereinkommens folgend, müssten im Fall einer solchen Beschränkung bzw. eines solchen Verbots, die Staaten auch die eigene Herstellung beschränken oder verbieten, wenn sie sich den Vorwurf der Anwendung doppelter Standards ersparen wollten.

In diesem Sinne wurde die EU-Verordnung 649/2012 erlassen, die das PIC-Übereinkommen in EU-Recht umsetzt. Doch die Entscheidungsgewalt über Beschränkungen oder Verbote bleibt in vollem Umfang bei den importierenden Staaten – in der „weiterhin leider fiktiven“ Annahme, so der Bericht des Öko-Instituts, dass diese Staaten die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sie gegenüber ihren Bürgern haben, wirksam durchsetzen würden. Darüber hinaus gibt es eine zentrale Hürde, um extraterritoriale Menschenrechtsverletzungen deutscher Unternehmen zu sanktionieren: das sogenannte „gesellschaftsrechtliche Trennungsprinzip“, dem zufolge „die Rechte und Pflichten jeder rechtlich eigenständigen Gesellschaft unabhängig voneinander zu ermitteln“ sind. Damit wird ein Zusammenhang des Fehlverhaltens voneinander unabhängiger Rechtsträger ausgeschlossen. Die Konzernzentralen haften also grundsätzlich nicht für das Verhalten ihrer Tochterunternehmen, egal wie groß der ökonomische Einfluss der Konzernzentrale ist (8). Dies ist ein klassisches Schlupfloch, um im Bereich der Menschenrechte nicht zur Verantwortung gezogen zu werden. Noch unverbindlicher ist die Situation bezüglich der Mitverantwortung bei Rechtsverletzungen von Zulieferern innerhalb der Wertschöpfungskette.

In Deutschland gibt es laut Bericht des Öko-Instituts jedoch einen Ansatzpunkt, um tatsächliche Mitverantwortung bei den Konzernen einzufordern – das Deliktsrecht: „Danach sind Unternehmen dazu verpflichtet, die innerbetrieblichen Abläufe so zu strukturieren, zu organisieren und zu überwachen, dass Schädigungen Dritter im zumutbaren Umfang vermieden werden. Unternehmen haben also für Gefahrensicherung in ihrem Organisationsbereich Sorge zu tragen; je größer die Gefahren, desto intensiver sind die mit dieser Gefahrensicherung verbundenen Organisations- und Überwachungsverpflichtungen.“ (8) Dass, auf dieser Basis gerichtliche Schritte tatsächlich möglich sind, zeigt ein Beispiel aus Großbritannien, wo eine ähnliche Rechtsgrundlage besteht und wo die Klage von sambischen Bauern gegen einen britischen Bergbaukonzern vom Gericht zugelassen wurde.

Unternehmerische Managementprozesse auf freiwilliger Grundlage

Es gibt zwei internationale Richtlinien, die Handlungsempfehlungen für die Konzerne aussprechen, allerdings auf freiwilliger Basis:

  • der seit 1985 existierende International Code of Conduct on Pesticide Management, zuletzt 2017 aktualisiert (9), gemeinsam herausgegeben von FAO und WHO, und
  • die UN Leitprinzipien zu Unternehmen und Menschenrechten (10)

Sowohl Bayer als auch BASF haben nach Einschätzung des Berichts vom Öko-Institut eine Reihe von Managementprozessen im Bereich der Produktverantwortung eingeführt. Beide Unternehmen haben sich öffentlich zum „Code of Conduct“ (siehe oben) bekannt und unterstützen die „Nachhaltigkeits-Initiative der deutschen Chemie“ (11). Allerdings waren die beiden Unternehmen weder zu einem entsprechenden Interview mit dem Öko-Institut bereit, noch zeichnen sich die öffentlich zugänglichen Dokumente „durch eine besondere Detailtiefe aus“, um die zurückhaltende Formulierung des Öko-Instituts zu zitieren (12).

Nach Angaben des Öko-Instituts zufolge haben beide Unternehmen gegenüber 2012 die Zahl HHPs in ihrem Portfolio reduziert (13). Allerdings bleibt offen, wie viele Wirkstoffe davon aufgrund ausgelaufener Patente vom Markt genommen wurden, um Platz für neue patent-geschützte Pestizide zu machen. Das wurde vom Öko-Institut nicht untersucht.

Abschließend spricht der Bericht eine Reihe von Empfehlungen aus. Dazu zählt, dass die Thematik der HHPs im Code of Conduct künftig stärker berücksichtigt werden sollte und dass es nicht möglich sein sollte, „Produkte die im eigenen Land aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht zugelassen sind“, ins Ausland zu verkaufen (14). Darüber hinaus sieht das Öko-Institut Handlungsbedarf für die Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen, um sicher zu stellen, dass „der tatsächlich bestehende Einfluss von Muttergesellschaften auch haftungsrechtlich relevant wird (14). Die Studie des Öko-Institutes untermauert damit Forderungen der UN Sonderberichterstatterin für das Recht auf Nahrung und von PAN International nach einem weltweiten verpflichtenden Vertrag zur Regulierung hochgefährlicher Pestizide (HHPs) (15).

Insgesamt stellt die Fallstudie eine wichtige Ergänzung mit Blick auf das Agieren der Pestizidkonzerne im Ausland dar, während sich das in Berlin ansässige European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) vor allem mit der binnenrechtlichen Verantwortung deutscher Chemiekonzerne beim Pestizidexport befasst hat (16).

(Dr. Peter Clausing, PAN Germany)

 

Anmerkungen

(1)        Download über https://www.oeko.de/presse/archiv-pressemeldungen/2018/deutsche-unternehmen-gefaehrden-umwelt-und-menschrechte/

(2)        Siehe: http://www.bmel-statistik.de/fileadmin/user_upload/monatsberichte/SJT-3060720-2016.xlsx

(3)        Der Begriff wird im Pestizidbrief 3/2017 vom 27.9.2017 kurz erläutert (http://webarchiv.sub.uni-hamburg.de/weltweit/wayback/20180122104336/http://www.pan-germany.org/download/pestizid-brief/PB3_2017_Mexiko-Studie_Final.pdf

(4)        https://pan-germany.org/download/pan-international-list-of-highly-hazardous-pesticides/?wpdmdl=412&ind=1521198756530

(5)        PAN Germany (2012): Hochgefährliche Pestizide von BASF, Bayer und Syngenta! http://archiv.pan-germany.org/pan-germany.org_180405/www.pan-germany.org/download/Big3_DE.pdf

(6)        Rotterdam Convention on the Prior Informed Consent Procedure for Certain Hazardous Chemicals and Pesticides in International Trade, http://www.pic.int/

(7)        https://www.bayer.in/products/products-from-a-to-z/product-detail-35.php (Zugriff 7.7.2018). Vgl. hierzu auch die von PAN Germany durchgeführte Überprüfung der Einhaltung der am 19.6.2013 übernommenen Selbstverpflichtung von BASF, Bayer und Syngenta (http://webarchiv.sub.uni-hamburg.de/weltweit/wayback/20180122104154/http://www.pan-germany.org/download/Niederschrift_DE_130918_FF.pdf) bezüglich des Verzichts auf die Vermarktung von hochtoxischen Pestiziden (WHO-Klasse 1a/1b)

(8)        Siehe (3), S. 32

(9)        http://www.fao.org/fileadmin/templates/agphome/documents/Pests_Pesticides
/Code/Code_ENG_2017updated.pdf

(10)     https://www.ohchr.org/Documents/Publications/GuidingPrinciplesBusinessHR_EN.pdf

(11)     https://www.chemiehoch3.de/de/home.html

(12)     Siehe (3), S. 33

(13)     Siehe (3), S. 35

(14)     Siehe (3), S. 36

(15)     http://archiv.pan-germany.org/pan-germany.org_180405/www.pan-germany.org/download/presse/PAN_International_press_release%20_SR_report_March_2017.pdf

(16)     https://www.ecchr.eu/fall/bayer-doppelstandards-beim-vertrieb-von-pestiziden/




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New hope for reducing harm from Highly Hazardous Pesticides

Press release
[07.09.2022]

After more than two years without a face-to-face meeting, representatives from governments, the private sector, industry and civil society from around the world met in Bucharest from August 29 to September 2 for one week of intensive work on a new framework for the sound management of chemicals, including pesticides and waste.

Since 2006 the Strategic Approach to International Chemical Management (SAICM) under the responsibility of the United Nations Environmental Program (UNEP) strives for the sound management of chemicals throughout their life cycle.

Highly Hazardous Pesticides (HHPs) were identified as “Issue of Concern” under this framework. SAICM had an ambitious goal that by the year 2020, chemicals are produced and used in ways that minimize significant adverse impacts on the environment and human health. However, this goal was not achieved. In the last decades, chemical production has increased exponentially and has created escalating problems of waste and pollution with millions of people suffering the effects. As a result, the international community has been engaged in drafting a new ambitious framework to address the problems and impacts of chemical and waste.

Pesticides contribute significantly to all the current global crises – climate disaster, biodiversity loss, pollution – that are threatening the survival of the planet as we know it. The most harmful pesticides, defined as Highly Hazardous Pesticides, are long recognised as a major global problem. With a lot of support from NGOs, progress in identifying and banning some HHPs at the national level has been made, but we are still far away from the coordinated global progress towards a global-phase out of HHPs in agriculture. A future mechanism must resolve this,said Susan Haffmans, senior advisor of PAN (Pesticide Action Network) Germany.

High income countries and regions produce Highly Hazardous Pesticides that have been banned and severely restricted because of human health and environmental harms, and these are exported to developing countries. These pesticides cause massive poisonings of vulnerable groups including peasants, women and children, workers and indigenous peoples. We would like to see a strong target for all countries to stop the production and exports of substances banned in their own countries or region,said Sarojeni Rengam, executive director of PAN Asia Pacific.

María Cárcamo of RAPAL (Red de Acción en Plaguicidas y sus Alternativas de América Latina) Uruguay said,Widespread pesticide use affect people’s daily lives, and cause contamination and destruction of the environment. Pesticides used in food, fibre, and energy production are in communal spaces, sprayed on the ground and by airplanes. Wherever you go, there are high levels of exposure. Coming from a Southern country, we receive pesticides that in many countries from other parts of the world are not used due to the impacts on human and environmental health. We would like to see stronger decisions and targets towards the elimination of these pesticides in the value chain.

“Africa is the continent that suffers the most from the effects of pesticides, especially Highly Hazardous Pesticides. Their poor conditions of use are the cause of the emergence of certain non-communicable diseases such as cancer, congenital malformations, neurological disorders, diabetes, etc. At the end of the SAICM meeting, a glimmer of hope appeared in light of the commitment of civil society and the support of certain countries for a ban on HHPs in agriculture by 2030. Thus, we call on African governments to quickly commit to the implementation of national regulations for a total ban on HHPs in order to protect the health and environment of populations,said Maimouna Diene, regional coordinator of PAN Africa.

For more information, read PAN International’s position paper to the SAICM IP4 Beyond 2020 Process

Pesticide Action Network (PAN) International is a network of 600 CSOs and institutions in over 90 countries working to eliminate the harm caused by pesticides and to replace them with agroecology and non-chemical alternatives.

Reference:




EU Plan zum Schutz vor Hormongiften nicht konkret genug

Presseinformation. München, Hamburg, 7. November 2018.

Heute veröffentlichte die EU Kommission ein lang erwartetes Papier[1] zum Umgang mit endokrinen Disruptoren (endocrine disrupting chemicals, EDCs). Diese sogenannte Communication bleibt leider weit hinter den Möglichkeiten zum effektiven Schutz vor EDCs von Umwelt und Gesundheit zurück. Dies kritisieren die deutschen Umwelt- und Gesundheitsverbände WECF, HejSupport und PAN Germany.

Im Wesentlichen fehlen in der Communication ganz konkrete Maßnahmen, die Exposition gegenüber EDCs zu verringern. Dies wäre aber dringend nötig, weil diese schädlichen Stoffe in vielen Alltagsprodukten vorhanden sind und im Zusammenhang stehen mit Krankheiten, wie Unfruchtbarkeit, Diabetes, Hoden- und Brustkrebs. EDCs finden sich in zahlreichen Alltagsprodukten wie Lebensmitteln, Kunststoffverpackungen, Kosmetikartikel oder Spielzeug. Gelangen sie in den Körper, können sie das Hormonsystem stören und Entwicklungen anstoßen, die zu Krankheiten führen können. Die WHO spricht in diesem Zusammenhang von einer „globalen Bedrohung“ der Gesundheit.[2]

Anstatt eines konkreten Aktionsplans, plant die EU Kommission einen zusätzlichen Fitness Check[3] bestehender EU Gesetze, welcher zu einer weiteren Verzögerung von konkreten Maßnahmen führen wird. Außerdem gibt es keine Pläne, den sogenannten Cocktail-Effekt in bestehende EU Regulierungen zu integrieren. So sind Mensch und Umwelt weiterhin einer Mixtur von einer Vielzahl verschiedener Schadstoffe ausgesetzt sind.

Die Communication ignoriert die Forderungen von Umweltverbänden, Gesundheitsexperten und einer Vielzahl von Wissenschaftlern, die seit Jahren und wiederholt eine strenge Regulierung für EDCs fordern. Vor allem müssen Schwangere vor EDCs geschützt werden, da bereits geringe Dosen dieser Stoffe entscheidenden Einfluss auf die fötale Entwicklung haben können.

Die EU Kommission fordert in ihrem Papier die Mitgliedsstaaten auf, nationale Aufklärungskampagnen zu starten. Damit ist die Bundesregierung dringend aufgefordert, einen nationalen Aktionsplan zum Schutz vor EDCs zu entwickeln. Dies fordern seit Jahren auch deutsche Umweltorganisationen[4], unterstützt von 150.000 Bürgerinnen und Bürgern in einer Petition[5] an die Umwelt-, Landwirtschafts- und Gesundheitsministerien. Bis heute gibt es jedoch keine Initiativen seitens der Bundesregierung.

Mehr als 70 Umwelt-, Gesundheit-, Frauen- und Verbraucherverbände fordern das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und die deutsche Bundesregierung auf, einen ambitionierten und konkreten Maßnahmenkatalog aufzustellen.

 

Kontakt

Susanne Smolka, PAN Germany, susanne.smolka@pan-germany.org, 040 399 19 10-24

Johanna Hausmann, WECF, johanna.hausmann@wecf.org, 0173 8010040

Alexandra Caterbow, HEJSupport, alexandra.caterbow@hej-support.org,  0179 5244994

 

Weitere Informationen zu den Organisationen

www.wecf.eu

www.hej-support.org

www.pan-germany.org

www.edc-free-europe.org

EDC-Free Europe ist eine Allianz von über 70 europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft aus den Politikfeldern Umwelt, Gesundheit, Frauen und Verbraucher, die sich gemeinsam für einen besseren Schutz gegenüber hormonschädlichen Chemikalien und ihren Belastungen von Mensch und Umwelt einsetzen. Kampagnenpartner sind außerdem Gewerkschaften, ExpertInnen für Verbraucherschutz und Gesundheitswesen sowie Akteure für Krebsvorsorge, Umweltschutz und Frauenrechte.

 

[1] http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-6287_en.htm

Siehe auch Pressemitteilung der EDC-free Europe Campaign https://www.edc-free-europe.org/articles/press-release/edc-free-europe-reacts-to-new-communication-on-edcs

[2] WHO (2012): State of the Science of Endocrine Disrupting Chemicals 2012 – Summary for Decision-Makers: https://www.unenvironment.org/resources/report/state-science-endocrine-disrupting-chemicals-2012-summary-decision-makers

[3] „Fitness check“ sind umfangreiche Evaluierungen, die analysieren ob Regulierungen für einen bestimmten politischen Bereich ihren Zweck erfüllen. http://ec.europa.eu/smart-regulation/evaluation/docs/fitness_checks_2012_en.pdf

[4] Acht Forderungen der EDC-free Coalition an eine EU EDC Strategie: http://www.wecf.eu/german/pressemeldungen/2018/EDC-Forderungen.php

Gemeinsame Stellungnahme deutscher NGOs zum EU Entwurf zu EDC-Identifikation in Pestiziden: https://hej-support.org/kein-schutz-vor-umwelthormonen-nach-der-entscheidung-ist-vor-der-entscheidung/

[5] EU-weite Petition : https://actions.sumofus.org/a/eu-endocrine-disruptors
Gemeinsame Petition „Hormongifte stoppen!“ der deutschen NGO Koalition:
Umweltinstitut München: https://www.umweltinstitut.org/mitmach-aktionen/hormongifte-stoppen.html
BUND: https://aktion.bund.net/hormongifte-stoppen
SumOfUs: https://actions.sumofus.org/a/hormongifte-stoppen




Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen vor Pestizidbelastungen reichen nicht aus

Hamburg, 4. Oktober 2022. Pressemitteilung. Eine neue Studie, die in der italienischen Provinz Bozen-Südtirol durchgeführt wurde, zeigt, dass trotz der von den lokalen Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Verringerung der Pestizidbelastung immer noch synthetische Pestizide, die der menschlichen Gesundheit und der Umwelt schaden können, auf Kinderspielplätzen und Schulhöfen nachgewiesen werden.

Die Studie [1,2], eine Zusammenarbeit von Experten der Health and Environment Alliance (HEAL), des Pesticide Action Network (PAN) Europe, PAN Germany und der Universität für Bodenkultur in Wien (BOKU), wurde in einer der wichtigsten europäischen Anbauregionen für Äpfel und Wein durchgeführt. Die Forscher untersuchten die offiziellen Daten von 306 Grasproben, die zwischen 2014 und 2020 auf 88 nicht landwirtschaftlich genutzten öffentlichen Flächen wie Kinderspielplätzen und Schulhöfen gesammelt wurden.

Die Ergebnisse zeigen, dass die bestehenden lokalen Maßnahmen zur Verringerung der Pestizidabdrift in der Region nicht wirksam genug sind, um die Pestizidexposition in öffentlichen Räumen zu verhindern. Zu diesen Maßnahmen gehören Warnschilder und Einschränkungen der Pestizidausbringung in Bezug auf Tageszeit und Entfernung [3].

Die wichtigsten Ergebnisse:

  • Trotz eines leichten Rückgangs der gemessenen Pestizidrückstände zwischen 2014 und 2020 konnten an 73 % der beprobten Standorte immer noch Rückstände von mindestens einem Pestizid nachgewiesen werden, und im Jahr 2020 wurden an 27 % der Standorte Mehrfachrückstände gefunden.
  • Fluazinam, ein Fungizid, das im Verdacht vorgeburtliche Schäden zu verursachen, und das in Tierversuchen mit Krebs in Verbindung gebracht wurde, wurde an 74 % der kontaminierten Standorte nachgewiesen. Andere bedenkliche Pestizide wurden ebenfalls häufig nachgewiesen, so das Fungizid Captan (60 %) und das Insektizid Phosmet (49 %).
  • Der prozentuale Anteil der Rückstände von Pestiziden, die als schädigend für die menschliche Fortpflanzung klassifiziert sind, ist deutlich gestiegen, und zwar von 21 % im Jahr 2014 auf 88 % im Jahr 2020. Der Prozentsatz der Rückstände von Pestiziden mit spezifischer Organtoxizität, stieg ebenfalls von 0 % im Jahr 2014 auf 21 % im Jahr 2020 [4].
  • Der Prozentsatz der Stoffe mit Potenzial zur Hormonschädigung (89 %) oder zur Verursachung von Krebs (45 %), blieb während des Untersuchungszeitraums unverändert.
  • Würden diese Konzentrationen von Pestizidrückständen in lokal angebauten Lebensmitteln gefunden, so lägen sie um ein Vielfaches über den Werten, die in der EU als sicher für den Verzehr gelten.
  • Der Prozentsatz der nachgewiesenen Pestizidrückstände mit akuter Toxizität für Honigbienen blieb während des gesamten Untersuchungszeitraums hoch.

Diese Ergebnisse stützen sich auf eine frühere Studie, in der Pestizidrückstände in Entfernungen zwischen 5 und 600 Metern von den landwirtschaftlichen Standorten, an denen sie ursprünglich eingesetzt wurden, nachgewiesen wurden [2].

„Eine konsequente Überwachung ist unabdingbar, um die Effizienz von Minderungs-maßnahmen und die Verringerung potenzieller Risiken für Mensch und Umwelt durch gefährliche Pestizide zu gewährleisten“, betont Dr. Caroline Linhart, Hauptautorin der Studie.

In der Europäischen Union werden bei der Risikobewertung von Pestiziden Vorhersagemodelle verwendet, um deren Verteilung in der Umwelt abzuschätzen. Diese Modelle berücksichtigen jedoch keine Daten aus der Praxis.

„Unsere Daten zeigen, dass die offiziellen Risikobewertungen die tatsächliche Exposition von Nicht-Zielorganismen, einschließlich des Menschen, gegenüber Pestiziden zu unterschätzen scheinen. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass das, was wir in dieser Studie gezeigt haben, höchstwahrscheinlich die Situation in anderen Regionen mit intensiver Apfel- und Weinproduktion in Europa und weltweit widerspiegelt“, erklärt Professor Johann Zaller, Mitautor von der Universität für Bodenkultur in Wien (BOKU).

„Die Daten deuten darauf hin, dass es in Regionen mit geringem Abstand zwischen Hausgärten und intensiv behandelten Flächen wie Obstplantagen immer wieder zur Kontamination der Gärten und des dort angebauten Obstes und Gemüses kommt. Das EU-Pestizidrecht von 2009 schreibt vor, alle als besonders gefährlich eingestuften Pestizide („Substitutionskandidaten“) durch weniger gefährliche, am besten durch nicht-chemische Verfahren zu ersetzen. Die Befunde zeigen die Dringlichkeit, diese Regelung endlich umzusetzen“, sagt Mitautor Dr. Peter Clausing, Toxikologe und wissenschaftlicher Berater des Pestizid Aktions-Netzwerks (PAN Germany).

Die Ergebnisse der Studie kommen kurz nachdem die Europäische Kommission einen Entwurf für eine neue Verordnung über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden (SUR) veröffentlicht hat. Darin werden rechtsverbindliche Reduktionsziele festgelegt, um den Einsatz von Pestiziden in allen EU-Mitgliedsstaaten bis 2030 zu halbieren, insbesondere von solchen, die bekanntermaßen gesundheitsgefährdend sind. Der Vorschlag zielt auch darauf ab, den Einsatz von Pestiziden in allen „sensiblen“ Gebieten, die von der Allgemeinheit genutzt werden oder von ökologischer Bedeutung sind, sowie in einem Umkreis von drei Metern zu verbieten.

Interessanterweise sind mehrere dieser vorgeschlagenen EU-weiten Maßnahmen weniger streng als die der Landesregierung von Bozen-Südtirol, wo Pestizide mit gefährlichen Eigenschaften nicht in Bereichen eingesetzt werden dürfen, die von der Allgemeinheit und von Kindern genutzt werden, und auch nicht in einem Umkreis von 30 Metern von ihnen.

„Unsere Studie zeigt, dass regionale Maßnahmen zur Verringerung der Pestizidbelastung, selbst wenn sie strenger sind als die von der EU-Kommission vorgeschlagenen, einfach nicht ausreichen, um die Exposition von Kindern und der Allgemeinheit gegenüber Substanzen zu verhindern, die das Potenzial haben, Krebs zu verursachen oder die Fortpflanzung zu schädigen. Eine drastischere Reduzierung aller Pestizide und eine deutliche Ausweitung der vorgeschlagenen Pufferzonen auf mindestens 50 Meter sind dringend erforderlich, um die Gesundheit zu schützen“, erklärt Dr. Angeliki Lyssimachou, Senior Science Policy Officer bei HEAL und Mitautorin der Studie.

Kontakt zu den Autor*innen:

Quellen:

  1. Pesticide drift mitigation measures appear to reduce contamination of non-agricultural areas, but hazards to humans and the environment remain’, Science of the Total Environment volume 854 (2022) https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0048969722059137
  2. Die neue Studie baut auf früheren Untersuchungen auf, die sich mit Pestizidrückständen in Abhängigkeit vom Anwendungsort in Südtirol befasst haben: ‘Pesticide contamination and associated risk factors at public playgrounds near intensively managed apple and wine orchards’, Environmental Science Europe Volume 31 (2019) https://enveurope.springeropen.com/articles/10.1186/s12302-019-0206-0
  3. Im Fall von Bozen-Südtirol hat die Regierung 2014 damit begonnen, zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor der Exposition gegenüber Pestiziden einzuführen. Dazu gehört eine 30-Meter-Pufferzone für Pestizide der Kategorie „hochgefährlich“ für Gesundheit und Umwelt, wenn sie in der Nähe von öffentlichen Flächen, die von Kindern und der Allgemeinheit besucht werden, zum Einsatz kommen. Nur bei zusätzlichen Schutzmaßnahmen (z. B. Barrieren in Form von Bäumen oder Hecken), kann der Abstand auf fünf oder zehn Meter Pufferzonen reduziert werden.
  4. Die Tabellen der Publikation stehen hier zur Verfügung: https://ars.els-cdn.com/content/image/1-s2.0-S0048969722059137-ga1_lrg.jpg

 




Revealed: EU Glyphosate assessment was based on flawed science

[3. July 2021] A new scientific analysis (1) concludes that the European Food Safety Authority’s (EFSA) claim that glyphosate is not genotoxic cannot be justified on the basis of manufacturers’ studies. Of the 53 industry-funded studies used for the EU’s current authorization of glyphosate, 34 were identified as „not reliable“, 17 as „partly reliable“ and only 2 studies as „reliable“ from a methodological point of view.

Several civil society organizations from the successful European Citizen Initiative (ECI) „Stop Glyphosate“ (2) are calling on the European Food Safety Authority (EFSA) to take into account these new findings in the new authorization procedure of glyphosate, which are very worrying from an environmental and health point of view (3).

Genotoxicity studies indicate the risk of cancer and reproductive damage posed by a chemical. Public authorities that were involved in the previous European authorization procedure – namely the German Health Authority BfR and EFSA – wrongfully accepted these industry studies as key evidence of the absence of glyphosate genotoxicity. EFSA used this flawed science as a basis to contradict the International Agency for Research on Cancer (IARC)’s 2015 conclusion that glyphosate does in fact “probably cause cancer”.

The current approval of glyphosate on the EU market is expiring on 15 December 2022. A first screening of industry’s 2020 new glyphosate application dossier shows that 38 of the 53 genotoxicity studies on “pure” glyphosate submitted in the previous assessment have been submitted once more to the EU authorities by Bayer Agriculture BV, on behalf of the Glyphosate Renewal Group.

Angeliki Lyssimachou, Environmental Scientist at the Health and Environment Alliance (HEAL) said: “This new scientific analysis shows yet again that the European Union’s claim to having the most rigorous pesticide authorization procedure in the world has to be taken with a heavy grain of salt. The authorization procedure in place is evidently not rigorous enough to detect errors in the execution of the regulatory studies that are blindly considered the gold standard. Yet these were at the heart of the 2017 EU-market approval of glyphosate, and they have now been submitted again in an effort to water down scientific evidence that glyphosate may cause cancer and is a danger to human health.”

Helmut Burtscher, Biochemist at GLOBAL 2000 said: “If you subtract from the 53 genotoxicity studies, those studies that are not reliable and those studies that are of minor importance for the assessment of genotoxicity in humans, then nothing remains. Nothing, except the question on what basis the EU authorities have claimed that glyphosate is ’not genotoxic‘. Did they have a crystal ball?”

Peter Clausing, Toxicologist at Pesticide Action Network Germany (PAN Germany) said:  “A rigorous authorization procedure is a necessary, but not a sufficient condition to protect the health of the people and the environment. In 2017 the authorities of the European Union violated their own rules to ensure an outcome that pleased the chemical industry. Not much is achieved, if rules and recommendations are on paper, but not applied.”

Nina Holland, Researcher at Corporate Europe Observatory said: „The last re-approval process of glyphosate caused huge controversies, as Monsanto was shown to be undermining the science regarding the harmful effects of glyphosate. This new scientific review puts once more a finger on a sore spot: that national regulators and EU authorities alike do not seem to pay close scrutiny when looking at the quality of industry’s own studies. This is shocking as it is their job to protect people’s health and the environment, not serve the interests of the pesticide industry.“

Eoin Dubsky, Campaigner at SumOfUs said: “People are sick of glyphosate, and we’re sick of being lied to. That’s why SumOfUs members funded this important analysis, and why we’ll keep campaigning until this herbicide is banned. How could EFSA give glyphosate a thumbs-up based on such shoddy scientific studies, when IARC warned that it’s genotoxic, and probably cancer-causing too?”

ENDS

You can find the scientific study here

You can find a Q&A on the study here

You can find a short backgrounder on what happened so far in the glyphosate dossier here

 

For more information and interview requests:

Helmut Burtscher, Biochemist at GLOBAL 2000: helmut@global2000.at and +43 69914200034

Angeliki Lyssimachou, Environmental Scientist at Health and Environment Alliance (HEAL): angeliki@env-health.org and +32 496 392930

Nina Holland, Researcher at Corporate Europe Observatory (CEO): nina@corporateeurope.org and +32  466294420

Peter Clausing, Toxicologist at Pesticide Action Network Germany (PAN Germany): peter.clausing@pan-germany.org and  +49 176 4379 5932.

Eoin Dubsky, Campaigner at SumOfUs: eoin@sumofus.org and +31 641636410

 

Notes to the editor:

(1) The scientific analysis was conducted by Armen Nersesyan and Prof. Siegfried Knasmueller, two renowned experts on genotoxicity testing, from the Institute of Cancer Research at the Department of Medicine I, Medical University of Vienna. No less than 34 out of 53 industry-funded genotoxicity studies used for the EU’s current authorization of glyphosate were identified by the scientists as „not reliable“, because of substantial deviations from OECD Test Guideline, which can be expected to impair the sensitivity and accuracy of the test system. As for the rest of the 53 studies, 17 were „partly reliable“ and only 2 studies „reliable“.

(2) Stop Glyphosate – European Citizens‘ Initiative to Ban Glyphosate

(3) The European Commission and member states are gearing up to review the current approval of glyphosate, which expires on 15 December 2022. The industry has started the process to renew it. The assessment of the application for EU renewal of glyphosate was performed by the AGG, consisting of the authorities for the assessment of active ingredients of France, Hungary, the Netherlands and Sweden (the last assessment procedure was handled by Germany alone). The assessment was sent to EFSA on 15 June and was based on a dossier submitted last summer by the applicants, the Glyphosate Renewal Group (GRG). See: pesticides_aas_agg_report_202106.pdf (europa.eu)

Glyphosate is the most widely-used pesticide in the world. Exposure to glyphosate-based herbicides has been linked to certain types of cancer, as well as to adverse effects on the development and hormonal system.

In 2015, the International Agency for Research on Cancer (IARC) concluded that glyphosate „probably causes cancer“. Yet in 2017, glyphosate was reauthorised on the European market until December 2022 by representatives of European governments. This decision was criticised heavily by civil society groups and scientists alike for lacking transparency and scientific objectivity, being predominantly based on industry-sponsored studies and overlooking findings from academic independent literature.

Back in 2015 – 2017 civil society and members of the European Parliament managed to reduce the glyphosate authorization in the European Union from 15 years to 5 years. More importantly, the campaign raised awareness on the toxicity of glyphosate-based products, the major problems underlying the pesticide authorization system and how there are alternatives to glyphosate in agriculture.

In March 2019 four Green Members of the European Parliament got a positive ruling from the ECJ (https://www.greens-efa.eu/en/article/press/ecj-ruling-a-victory-in-the-fight-for-health-transparency-and-the-environment ) stating EFSA should publish all (secret) studies around the cancer risks of glyphosate. NGO SumOfUs requested 54 genotoxicity studies from EFSA and started a crowd funding action to be able to pay independent scientists to screen these studies.




Legal opinion on the implementation of an export ban of certain hazardous pesticides from Germany

The German government has announced it will implement an export ban on certain hazardous pesticides. A draft of the implementation policy will be presented during the spring of 2023. The goal of the export ban is to eliminate double standards in the pesticide trade. Double standards arise when active ingredients and pesticide products that are not approved or authorised in the European Union (EU) because of their environmental and health hazards or risks are nevertheless exported from Germany to countries outside the EU.

A legal opinion written by Mirka Fries (LL.M.) and Ida Westphal (Ass. Iur.) and commissioned by the European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), the Heinrich Böll Stiftung, INKOTA netzwerk, the Pesticide Action Network Germany (PAN Germany), and the Rosa Luxemburg Stiftung examines the potential scope of such an export ban and if it could be compatible with the law of the European Union as well as the General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) of the World Trade organization (WTO).

A German export ban – but also national export bans by other EU member states – will be particularly effective in countering double standards in the pesticide trade as long as: 1) both active ingredients and pesticide products are covered; and 2) export rights are only granted for substances that were approved or authorised as a result of a thorough assessment of their hazard levels and risks to humans and the environment under current EU regulatory framework. In this way, the same standards of health and environmental protection applicable for marketing within the EU would apply to the export of such pesticides.

The legal opinion (english version) at hand is a shortened version of the original legal opinion written in German.

More information:

 




Mit Vielfalt und Solidarität durch die Krise

PAN Germany Pestizid-Brief 1 – 2020

Die letzten Monate haben uns auf besonders eindrückliche Weise vor Augen geführt, wie wichtig unser PAN-Motto „Eine gesunde Welt für alle“ tatsächlich ist. Seit Monaten behaupten sich die Menschen überall auf der Welt in der Covid-19-Krise und versuchen, mit der Pandemie und ihren Folgen zurechtzukommen. Während in einigen Ländern schrittweise Lockerungen der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen umgesetzt werden und die Menschen wieder ein Stück Normalität erleben, schränken in anderen Regionen hohe Infektions- und Todeszahlen das Berufs- und Alltagsleben weiterhin ein. Wir alle haben unterschiedliche Erfahrungen in der Krise gemacht. Angesichts des Leids, das wir weltweit gesehen haben, sind wir voller Trauer. Doch wir sind auch beeindruckt von der großen Hilfsbereitschaft und Solidarität von Menschen überall auf der Welt.

Gegenseitige Hilfe rund um die Welt

Auch innerhalb unseres PAN-Netzwerks unterstützen wir uns gegenseitig. Unsere Partner*innen von PAN Asien & Pazifik (PANAP) helfen, die Folgen der Krise für die Ernährungssouveränität und Existenz von Millionen von Menschen in besonders betroffenen Gemeinschaften abzumildern. Sie machen sich unter anderem für die von der Krise und dem Lockdown besonders betroffenen Landarbeiter*innen stark und fordern die Einhaltung von Arbeitsrechten auch für Wanderarbeiter*innen. Im Rahmen ihrer gestarteten COVID-19-Kampagne „Food and Rights Talk“ hat PANAP zahlreiche Interviews geführt und zugehört, wie es den Menschen in den ländlichen Regionen in Asien in der Krise tatsächlich geht und wie ihre Situation ist, in Bezug auf Ernährungssicherheit und Menschenrechte.

In Afrika haben tausende Bio-Baumwollbäuer*innen Geld für Saatgut eingesetzt und Monate hart dafür gearbeitet, beste Baumwolle zu produzieren ohne schädliche Pestizide einzusetzen. Nun suchen unsere afrikanischen und englischen Kolleg*innen gemeinsam nach Lösungen für die Bäuer*innen und ihre Familien, die von unterbrochenen Lieferketten in der Textilbrache in Folge der Pandemie betroffen sind und unterstützen sie dabei, statt Baumwolle zu exportieren, Lebensmittel anzubauen und dafür lokale Märkte zu finden. Genau hierfür setzt sich auch PAN Afrika ein und sensibilisiert die Staaten Westafrikas für die Notwendigkeit eines widerstandsfähigen Ernährungssystems – insbesondere angesichts der Pandemie. Dabei unterstützen z.B. unsere Kolleg*innen in Senegal Landwirt*innen darin, widerstandsfähige, nachhaltigere Anbauverfahren umzusetzen, die gleichzeitig eine Steigerung der Produktion ermöglichen und so dazu beitragen, das Einkommen der Bäuerinnen und Bauern zu verbessern.

Agrarökologie stärkt die Widerstandsfähigkeit des Ernährungssystems

Es ist längst bekannt, dass agrarökologische Anbauweisen widerstandsfähiger auf Klimaveränderungen reagieren. Nun beweisen vielfältige Anbausysteme – wie der biologische Baumwollanbau, in dem Baumwolle in vielfältiger Fruchtfolge mit anderen Kulturpflanzen wie Hibiskus, Fonio, Cashew und Sesam abgebaut wird – auch angesichts der Covid-19 Krise, in der Absatzmärkte für bestimmte Güter plötzlich weggebrochen sind, größere Widerstandsfähigkeit.

Angesichts unterbrochener Lieferketten setzt sich PAN Lateinamerika (RAPAL) für die Förderung lokaler und agrarökologischer Nahrungsmittel-Produktion ein, indem sie das Wissen hierüber über Radioprogramme, Videos, Plakate, Webinare, Informations- Materialien und über Telefon-Schaltungen verbreitet. Hierzu zählt auch die Konzeption einer Reihe von Video-Workshops, um den urbanen Anbau von Nahrungsmitteln sowie die Eigenproduktion von Saatgut zu fördern.

Unsere Partner*innen von PAN Nord-Amerika (PANNA) setzen sich derweil dafür ein, dass Notgelder tatsächlich bei den Farmer*innen ankommen und nicht bei den großen Agrarkonzernen versickern. Sie arbeiten gemeinsam mit Partnern daran, Investitionen in resilientere Lebensmittelsysteme zu fördern, die die Förderung gesunder Böden genauso einschließen, wie die lokale Produktion von Lebensmitteln. Zudem  macht PANNA auf die besondere Betroffenheit landwirtschaftlicher Hilfskräfte in der Pandemie aufmerksam und setzt sich dafür ein, die systemischen Ungerechtigkeiten, die in unserem Nahrungsmittel- und Landwirtschaftssystem verankert sind, abzubauen.

Ein nicht-nachhaltiges, ungerechtes System

Ob in Amerika, Asien oder Europa – überall auf der Welt hat die Covid19-Pandemie die Schwachstellen unseres industriellen Ernährungssystems bloßgestellt. Das System der industriellen Tierhaltung wird schon lange wegen der schlechten Tierhaltungsbedingungen und der großen Mengen eingesetzter Arzneimittel kritisiert. Nun steht es, mit seinen riesigen Schlachthöfen, in denen im Akkord Tiere gekeult und zerlegt werden, auch wegen besonders hoher Infektionsraten bei den meinst prekär beschäftigten und schlecht untergebrachten Beschäftigten – ob in Deutschland in Nordrhein-Westfalen oder in den USA in Minnesota – im Fokus der Öffentlichkeit.

Andere Beschäftigte, die bislang kaum von der Gesellschaft bemerkt wurden, wie Wanderarbeiter*innen und landwirtschaftliche Hilfskräfte, wurden in der Krise plötzlich bzw. endlich als „systemrelevante Arbeitskräfte“ erkannt. Die Krise hat offenbart, wie schlecht wir mit diesen Arbeiter*innen umgehen, die oft ohne Verträge, ohne soziale Sicherung, häufig in Kontakt mit hochgefährlichen Pestiziden, unterbezahlt und ebenfalls schlecht untergebracht auf den Feldern und in den Plantagen und Gewächshäusern der Welt für unser aller Ernährung hart arbeiten. Vieles soll sich nun ändern. Als Vertreter*innen der Zivilgesellschaft engagieren wir bei PAN uns dafür, unseren Beitrag zu leisten, damit ein gerechteres Landwirtschaft- und Ernährungssystem Wirklichkeit wird.

Hierzu gehört, dass wir uns im PAN Netzwerk dagegen stemmen, dass die Pandemie ausgenutzt wird, um notwendige Reformen im Umweltschutz, im Biodiversitätsschutz und in der Agrarpolitik hinauszuzögern, zu verwässern oder gänzlich in Frage zu stellen.

Die Zukunft gestalten

RAPAL arbeitet aktiv daran, die Einfuhr neuer transgener Nutzpflanzen nach Chile zu blockieren und stemmt sich gegen eine Senkung von Importzöllen auf Pestizide in Argentinien. PANNA kämpft gegen die Zurücknahme wichtiger Pestizidvorschriften in den USA. Im gesamten Netzwerk unterstützen wir unsere Kolleg*innen von PAN UK in ihren Bemühungen, sicherzustellen, dass die britische Pestizidgesetzgebung nach dem „Brexit“ nicht gänzlich verwässert wird.

Gemeinsam mit unseren Partner*innen von PAN Indien freuen wir uns über die Ankündigung, dass 27 hochgefährlichen Pestiziden (HHPs) in dem Land verboten werden sollen. Hier in Europa engagieren wir uns im Verbund mit zahlreichen europäischen Partnerorganisationen und Unterstützer*innen in der Europäischen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“ und setzen uns dafür ein, dass die EU einen Wandel einleitet – weg vom Pestizideinsatz und hin zu agrarökologischen Anbauverfahren – und dabei die Landwirt*innen begleitet und unterstützt. Alle EU-Bürger*innen können dies mit ihrer Stimme einfordern: www.savebeesandfarmers.eu/deu/.

Die europäische Farm-to-Fork-Strategie für nachhaltige Lebensmittelsysteme und die neue EU-Biodiversitätsstrategie lassen uns hoffen. Sie verfolgt die Ziele, den Einsatz chemischer Pestizide und das damit verbundene Risiko bis 2030 um 50 % zu reduzieren, gefährlichere Pestizide um 50 % zu verringern und durch agroökologische Verfahren zu ersetzen sowie den Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen in der EU bis 2030 auf 25 % landwirtschaftlicher Nutzflächen zu erhöhen. Nun wird es darauf ankommen, dass entsprechende Maßnahmen beschlossen und tatsächlich umgesetzt werden.

Egal ob im Norden, Süden, Osten oder Westen – wir brauchen dringend den Wandel weg von der Abhängigkeit von chemisch-synthetischen Pestiziden hin zu vielfältigeren Anbausystemen, um nachfolgenden Generationen eine Umwelt zu hinterlassen, die nicht krankmacht und in der es genüg Vielfalt gibt, um gute Ernten zu erzielen und gut leben zu können.

(Susan Haffmans)

Der Artikel ist auch auf English verfügbar im PANNA-Blog unter dem Titel „A healthy world for all“




Historischer Sieg im Roundup-Krebsfall – Monsanto muss 289 Mio US-Dollar zahlen

In der vorigen Woche verurteilte ein Gericht in San Francisco Monsanto zur Zahlung von 289 Millionen US-Dollar als Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld.
Das Geld soll dem an Lymphdrüsenkrebs erkrankten Dewayne Johnson, Hausmeister eines Schulbezirks in Kalifornien, gezahlt werden, der über Jahre Roundup in dem von Monsanto vermittelten Glauben verwendete, dass das Pflanzengift harmlos sei.

Während zur Zeit in den USA rund 4.000 ähnliche Fälle gegen Monsanto verhandelt werden, war Dewayne Johnson der erste, der Klage einreichte. Außerdem drängte das Gericht aufgrund des fortgeschrittenen Zustands seiner Kreberkranung auf ein schnelles Urteil. Trotzdem zog sich der Prozess monatelang hin. Wie zu erwarten war, kündigte Monsanto an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. (Quelle https://www.theguardian.com/business/2018/aug/10/monsanto-trial-cancer-dewayne-johnson-ruling)

Die juristische Situation in Europa ist anders als in den USA. Es gibt bislang keine bzw. kaum Möglichkeiten zur Einreichung von Sammelklagen. So weit PAN Germany bekannt ist, gibt es nur einen einzigen Fall in Frankreich, bei dem ein Mutter gegen Monsanto wegen der vorgeburtlichen Schäden ihres Sohnes geklagt hat. Dieser Fall ist gerichtlich noch nicht entschieden. Die Mutter des Jungen, Sabine Grataloup, ist auch auf dem Monsanto-Tribunal aufgetreten (https://vimeo.com/channels/mtde/page:7)

Weitere Informationen zu dem Fall:
PAN Nordamerika Statement
BAYER-Aktie bricht nach dem Urteil um 14 Prozent ein