Pestizidhersteller und Menschenrechte

PAN Germany Pestizid-Brief 2 – 2018

Im Juni veröffentlichte das Freiburger Öko-Institut den Bericht „Umweltschutz wahrt Menschenrechte“ im Kontext globalen Unternehmenshandelns (1). Eine Fallstudie in diesem Bericht ist den Pestizidexporten von BASF und Bayer gewidmet. „Produkte die im eigenen Land aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht zugelassen sind, sollten auch nicht ins Ausland verkauft werden dürfen. Ein solcher Doppelstandard führt dazu, dass die Gefährdung von Menschen und Ökosystemen bewusst in Kauf genommen wird“, lautet das Fazit des Berichts, der sich damit langjährigen Forderungen von PAN anschließt, und sich somit folgerichtig in seinen Empfehlungen für eine Weiterentwicklung des Code of Conduct der Welternährungsorganisation (FAO) und die Anpassung einschlägiger Regelungen ausspricht.

Export hochgefährlicher Pestizide – die Datenbasis

Der Export von Pestiziden ist in Deutschland eine feste ökonomische Größe. Im Durchschnitt der letzten fünf statistisch verfügbaren Jahre (2012-2016) waren es – bezogen auf die Wirkstoffe – 65.651 Tonnen pro Jahr, 42 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum im Inland verkauft wurde (2). Dass der Löwenanteil der exportierten Menge von Bayer CropScience und BASF kommen dürfte, liegt auf der Hand. Die exportierten Pestizide schließen Wirkstoffe der Kategorie „hochgefährliche Pestizide“ (3), HHPs in der englischen Abkürzung, ein, von denen einige, aber längst nicht all in Deutschland bzw. in der EU verboten sind. Ein Anwendungsverbot ist eben noch lange kein Produktionsverbot. Hinzu kommt, dass diese multinationalen Konzerne ihre Pestizide nicht nur aus Deutschland exportieren, sondern ggf. von ausländischen Tochterunternehmen herstellen lassen. Zum Beispiel betreibt der Bayerkonzern den Recherchen des Öko-Instituts zufolge Produktionsanlagen an über 130 Standorten in 34 Ländern, was vom Öko-Institut aufgrund der anstehenden Fusionen und Verkäufe von Unternehmensteilen zu Recht als Momentaufnahme bezeichnet wurde.

Der Bericht des Öko-Instituts Freiburg (1) befasst sich beispielhaft mit solchen HHP-Wirkstoffen, die in der EU nicht zugelassen sind und nutzt als Ausgangspunkt die HHP-Liste von PAN International (4) sowie die Rechercheergebnisse von PAN Germany zu HHPs von Bayer und BASF aus dem Jahr 2012 (5). Als Beispiele werden in dem Bericht folgende Wirkstoffe aufgeführt, die in Ländern wie Südafrika, Indien oder Brasilien vermarktet werden: Carbofuran (Bayer, hohe akute Toxizität, hochtoxisch für Bienen), dem Rotterdamer PIC-Übereinkommen unterliegend (6), Acephate (Bayer, hochtoxisch für Bienen), Thiodicarb (Bayer, wahrscheinlich krebserregend beim Menschen, hochtoxisch für Bienen), Tepraloxydim (BASF, hormonschädlich) und Temephos (BASF, hochtoxisch für Bienen). Auf Anfrage des Öko-Instituts teilte Bayer in einer Stellungnahme mit, dass der Vertrieb des Produkts Tamaron Gold (Wirkstoff Acephat) eingestellt worden sei. Allerdings wird das Produkt Tamaron Gold auch nach Eingang dieser Stellungnahmen und (wie eine gerade durchgeführte Überprüfung ergab) bis zum heutigen Tag auf der indischen Website des Unternehmens beworben (7), was die Glaubwürdigkeit der Konzernaussage erheblich schmälert.

Bewertung der Menschenrechtsperspektive – die Rechtsgrundlage

Der besondere Wert des Berichts des Öko-Instituts besteht in der Verknüpfung der HHP-Recherche mit einer juristischen Bewertung aus Menschenrechtsperspektive und einer Analyse der Managementprozesse bei Bayer und BASF. Bezüglich der Menschenrechte analysiert der Bericht die Möglichkeiten und Grenzen des Rotterdamer PIC-Übereinkommens.

Für Chemikalien, einschließlich Pestiziden, die im Rotterdamer PIC-Übereinkommen gelistet sind, hat das importierende Land das Recht, vom Exporteur umfangreiche Informationen beispielweise zur Toxizität und zu notwendigen Schutzmaßnahmen für die Anwendung des Pestizids bereit gestellt zu bekommen. Basierend auf diesen Informationen hat es das Recht, die Einfuhr zu beschränken oder zu verbieten. Der Logik des Übereinkommens folgend, müssten im Fall einer solchen Beschränkung bzw. eines solchen Verbots, die Staaten auch die eigene Herstellung beschränken oder verbieten, wenn sie sich den Vorwurf der Anwendung doppelter Standards ersparen wollten.

In diesem Sinne wurde die EU-Verordnung 649/2012 erlassen, die das PIC-Übereinkommen in EU-Recht umsetzt. Doch die Entscheidungsgewalt über Beschränkungen oder Verbote bleibt in vollem Umfang bei den importierenden Staaten – in der „weiterhin leider fiktiven“ Annahme, so der Bericht des Öko-Instituts, dass diese Staaten die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sie gegenüber ihren Bürgern haben, wirksam durchsetzen würden. Darüber hinaus gibt es eine zentrale Hürde, um extraterritoriale Menschenrechtsverletzungen deutscher Unternehmen zu sanktionieren: das sogenannte „gesellschaftsrechtliche Trennungsprinzip“, dem zufolge „die Rechte und Pflichten jeder rechtlich eigenständigen Gesellschaft unabhängig voneinander zu ermitteln“ sind. Damit wird ein Zusammenhang des Fehlverhaltens voneinander unabhängiger Rechtsträger ausgeschlossen. Die Konzernzentralen haften also grundsätzlich nicht für das Verhalten ihrer Tochterunternehmen, egal wie groß der ökonomische Einfluss der Konzernzentrale ist (8). Dies ist ein klassisches Schlupfloch, um im Bereich der Menschenrechte nicht zur Verantwortung gezogen zu werden. Noch unverbindlicher ist die Situation bezüglich der Mitverantwortung bei Rechtsverletzungen von Zulieferern innerhalb der Wertschöpfungskette.

In Deutschland gibt es laut Bericht des Öko-Instituts jedoch einen Ansatzpunkt, um tatsächliche Mitverantwortung bei den Konzernen einzufordern – das Deliktsrecht: „Danach sind Unternehmen dazu verpflichtet, die innerbetrieblichen Abläufe so zu strukturieren, zu organisieren und zu überwachen, dass Schädigungen Dritter im zumutbaren Umfang vermieden werden. Unternehmen haben also für Gefahrensicherung in ihrem Organisationsbereich Sorge zu tragen; je größer die Gefahren, desto intensiver sind die mit dieser Gefahrensicherung verbundenen Organisations- und Überwachungsverpflichtungen.“ (8) Dass, auf dieser Basis gerichtliche Schritte tatsächlich möglich sind, zeigt ein Beispiel aus Großbritannien, wo eine ähnliche Rechtsgrundlage besteht und wo die Klage von sambischen Bauern gegen einen britischen Bergbaukonzern vom Gericht zugelassen wurde.

Unternehmerische Managementprozesse auf freiwilliger Grundlage

Es gibt zwei internationale Richtlinien, die Handlungsempfehlungen für die Konzerne aussprechen, allerdings auf freiwilliger Basis:

  • der seit 1985 existierende International Code of Conduct on Pesticide Management, zuletzt 2017 aktualisiert (9), gemeinsam herausgegeben von FAO und WHO, und
  • die UN Leitprinzipien zu Unternehmen und Menschenrechten (10)

Sowohl Bayer als auch BASF haben nach Einschätzung des Berichts vom Öko-Institut eine Reihe von Managementprozessen im Bereich der Produktverantwortung eingeführt. Beide Unternehmen haben sich öffentlich zum „Code of Conduct“ (siehe oben) bekannt und unterstützen die „Nachhaltigkeits-Initiative der deutschen Chemie“ (11). Allerdings waren die beiden Unternehmen weder zu einem entsprechenden Interview mit dem Öko-Institut bereit, noch zeichnen sich die öffentlich zugänglichen Dokumente „durch eine besondere Detailtiefe aus“, um die zurückhaltende Formulierung des Öko-Instituts zu zitieren (12).

Nach Angaben des Öko-Instituts zufolge haben beide Unternehmen gegenüber 2012 die Zahl HHPs in ihrem Portfolio reduziert (13). Allerdings bleibt offen, wie viele Wirkstoffe davon aufgrund ausgelaufener Patente vom Markt genommen wurden, um Platz für neue patent-geschützte Pestizide zu machen. Das wurde vom Öko-Institut nicht untersucht.

Abschließend spricht der Bericht eine Reihe von Empfehlungen aus. Dazu zählt, dass die Thematik der HHPs im Code of Conduct künftig stärker berücksichtigt werden sollte und dass es nicht möglich sein sollte, „Produkte die im eigenen Land aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht zugelassen sind“, ins Ausland zu verkaufen (14). Darüber hinaus sieht das Öko-Institut Handlungsbedarf für die Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen, um sicher zu stellen, dass „der tatsächlich bestehende Einfluss von Muttergesellschaften auch haftungsrechtlich relevant wird (14). Die Studie des Öko-Institutes untermauert damit Forderungen der UN Sonderberichterstatterin für das Recht auf Nahrung und von PAN International nach einem weltweiten verpflichtenden Vertrag zur Regulierung hochgefährlicher Pestizide (HHPs) (15).

Insgesamt stellt die Fallstudie eine wichtige Ergänzung mit Blick auf das Agieren der Pestizidkonzerne im Ausland dar, während sich das in Berlin ansässige European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) vor allem mit der binnenrechtlichen Verantwortung deutscher Chemiekonzerne beim Pestizidexport befasst hat (16).

(Dr. Peter Clausing, PAN Germany)

 

Anmerkungen

(1)        Download über https://www.oeko.de/presse/archiv-pressemeldungen/2018/deutsche-unternehmen-gefaehrden-umwelt-und-menschrechte/

(2)        Siehe: http://www.bmel-statistik.de/fileadmin/user_upload/monatsberichte/SJT-3060720-2016.xlsx

(3)        Der Begriff wird im Pestizidbrief 3/2017 vom 27.9.2017 kurz erläutert (http://webarchiv.sub.uni-hamburg.de/weltweit/wayback/20180122104336/http://www.pan-germany.org/download/pestizid-brief/PB3_2017_Mexiko-Studie_Final.pdf

(4)        https://pan-germany.org/download/pan-international-list-of-highly-hazardous-pesticides/?wpdmdl=412&ind=1521198756530

(5)        PAN Germany (2012): Hochgefährliche Pestizide von BASF, Bayer und Syngenta! http://archiv.pan-germany.org/pan-germany.org_180405/www.pan-germany.org/download/Big3_DE.pdf

(6)        Rotterdam Convention on the Prior Informed Consent Procedure for Certain Hazardous Chemicals and Pesticides in International Trade, http://www.pic.int/

(7)        https://www.bayer.in/products/products-from-a-to-z/product-detail-35.php (Zugriff 7.7.2018). Vgl. hierzu auch die von PAN Germany durchgeführte Überprüfung der Einhaltung der am 19.6.2013 übernommenen Selbstverpflichtung von BASF, Bayer und Syngenta (http://webarchiv.sub.uni-hamburg.de/weltweit/wayback/20180122104154/http://www.pan-germany.org/download/Niederschrift_DE_130918_FF.pdf) bezüglich des Verzichts auf die Vermarktung von hochtoxischen Pestiziden (WHO-Klasse 1a/1b)

(8)        Siehe (3), S. 32

(9)        http://www.fao.org/fileadmin/templates/agphome/documents/Pests_Pesticides
/Code/Code_ENG_2017updated.pdf

(10)     https://www.ohchr.org/Documents/Publications/GuidingPrinciplesBusinessHR_EN.pdf

(11)     https://www.chemiehoch3.de/de/home.html

(12)     Siehe (3), S. 33

(13)     Siehe (3), S. 35

(14)     Siehe (3), S. 36

(15)     http://archiv.pan-germany.org/pan-germany.org_180405/www.pan-germany.org/download/presse/PAN_International_press_release%20_SR_report_March_2017.pdf

(16)     https://www.ecchr.eu/fall/bayer-doppelstandards-beim-vertrieb-von-pestiziden/




Revealed: EU Glyphosate assessment was based on flawed science

[3. July 2021] A new scientific analysis (1) concludes that the European Food Safety Authority’s (EFSA) claim that glyphosate is not genotoxic cannot be justified on the basis of manufacturers’ studies. Of the 53 industry-funded studies used for the EU’s current authorization of glyphosate, 34 were identified as „not reliable“, 17 as „partly reliable“ and only 2 studies as „reliable“ from a methodological point of view.

Several civil society organizations from the successful European Citizen Initiative (ECI) „Stop Glyphosate“ (2) are calling on the European Food Safety Authority (EFSA) to take into account these new findings in the new authorization procedure of glyphosate, which are very worrying from an environmental and health point of view (3).

Genotoxicity studies indicate the risk of cancer and reproductive damage posed by a chemical. Public authorities that were involved in the previous European authorization procedure – namely the German Health Authority BfR and EFSA – wrongfully accepted these industry studies as key evidence of the absence of glyphosate genotoxicity. EFSA used this flawed science as a basis to contradict the International Agency for Research on Cancer (IARC)’s 2015 conclusion that glyphosate does in fact “probably cause cancer”.

The current approval of glyphosate on the EU market is expiring on 15 December 2022. A first screening of industry’s 2020 new glyphosate application dossier shows that 38 of the 53 genotoxicity studies on “pure” glyphosate submitted in the previous assessment have been submitted once more to the EU authorities by Bayer Agriculture BV, on behalf of the Glyphosate Renewal Group.

Angeliki Lyssimachou, Environmental Scientist at the Health and Environment Alliance (HEAL) said: “This new scientific analysis shows yet again that the European Union’s claim to having the most rigorous pesticide authorization procedure in the world has to be taken with a heavy grain of salt. The authorization procedure in place is evidently not rigorous enough to detect errors in the execution of the regulatory studies that are blindly considered the gold standard. Yet these were at the heart of the 2017 EU-market approval of glyphosate, and they have now been submitted again in an effort to water down scientific evidence that glyphosate may cause cancer and is a danger to human health.”

Helmut Burtscher, Biochemist at GLOBAL 2000 said: “If you subtract from the 53 genotoxicity studies, those studies that are not reliable and those studies that are of minor importance for the assessment of genotoxicity in humans, then nothing remains. Nothing, except the question on what basis the EU authorities have claimed that glyphosate is ’not genotoxic‘. Did they have a crystal ball?”

Peter Clausing, Toxicologist at Pesticide Action Network Germany (PAN Germany) said:  “A rigorous authorization procedure is a necessary, but not a sufficient condition to protect the health of the people and the environment. In 2017 the authorities of the European Union violated their own rules to ensure an outcome that pleased the chemical industry. Not much is achieved, if rules and recommendations are on paper, but not applied.”

Nina Holland, Researcher at Corporate Europe Observatory said: „The last re-approval process of glyphosate caused huge controversies, as Monsanto was shown to be undermining the science regarding the harmful effects of glyphosate. This new scientific review puts once more a finger on a sore spot: that national regulators and EU authorities alike do not seem to pay close scrutiny when looking at the quality of industry’s own studies. This is shocking as it is their job to protect people’s health and the environment, not serve the interests of the pesticide industry.“

Eoin Dubsky, Campaigner at SumOfUs said: “People are sick of glyphosate, and we’re sick of being lied to. That’s why SumOfUs members funded this important analysis, and why we’ll keep campaigning until this herbicide is banned. How could EFSA give glyphosate a thumbs-up based on such shoddy scientific studies, when IARC warned that it’s genotoxic, and probably cancer-causing too?”

ENDS

You can find the scientific study here

You can find a Q&A on the study here

You can find a short backgrounder on what happened so far in the glyphosate dossier here

 

For more information and interview requests:

Helmut Burtscher, Biochemist at GLOBAL 2000: helmut@global2000.at and +43 69914200034

Angeliki Lyssimachou, Environmental Scientist at Health and Environment Alliance (HEAL): angeliki@env-health.org and +32 496 392930

Nina Holland, Researcher at Corporate Europe Observatory (CEO): nina@corporateeurope.org and +32  466294420

Peter Clausing, Toxicologist at Pesticide Action Network Germany (PAN Germany): peter.clausing@pan-germany.org and  +49 176 4379 5932.

Eoin Dubsky, Campaigner at SumOfUs: eoin@sumofus.org and +31 641636410

 

Notes to the editor:

(1) The scientific analysis was conducted by Armen Nersesyan and Prof. Siegfried Knasmueller, two renowned experts on genotoxicity testing, from the Institute of Cancer Research at the Department of Medicine I, Medical University of Vienna. No less than 34 out of 53 industry-funded genotoxicity studies used for the EU’s current authorization of glyphosate were identified by the scientists as „not reliable“, because of substantial deviations from OECD Test Guideline, which can be expected to impair the sensitivity and accuracy of the test system. As for the rest of the 53 studies, 17 were „partly reliable“ and only 2 studies „reliable“.

(2) Stop Glyphosate – European Citizens‘ Initiative to Ban Glyphosate

(3) The European Commission and member states are gearing up to review the current approval of glyphosate, which expires on 15 December 2022. The industry has started the process to renew it. The assessment of the application for EU renewal of glyphosate was performed by the AGG, consisting of the authorities for the assessment of active ingredients of France, Hungary, the Netherlands and Sweden (the last assessment procedure was handled by Germany alone). The assessment was sent to EFSA on 15 June and was based on a dossier submitted last summer by the applicants, the Glyphosate Renewal Group (GRG). See: pesticides_aas_agg_report_202106.pdf (europa.eu)

Glyphosate is the most widely-used pesticide in the world. Exposure to glyphosate-based herbicides has been linked to certain types of cancer, as well as to adverse effects on the development and hormonal system.

In 2015, the International Agency for Research on Cancer (IARC) concluded that glyphosate „probably causes cancer“. Yet in 2017, glyphosate was reauthorised on the European market until December 2022 by representatives of European governments. This decision was criticised heavily by civil society groups and scientists alike for lacking transparency and scientific objectivity, being predominantly based on industry-sponsored studies and overlooking findings from academic independent literature.

Back in 2015 – 2017 civil society and members of the European Parliament managed to reduce the glyphosate authorization in the European Union from 15 years to 5 years. More importantly, the campaign raised awareness on the toxicity of glyphosate-based products, the major problems underlying the pesticide authorization system and how there are alternatives to glyphosate in agriculture.

In March 2019 four Green Members of the European Parliament got a positive ruling from the ECJ (https://www.greens-efa.eu/en/article/press/ecj-ruling-a-victory-in-the-fight-for-health-transparency-and-the-environment ) stating EFSA should publish all (secret) studies around the cancer risks of glyphosate. NGO SumOfUs requested 54 genotoxicity studies from EFSA and started a crowd funding action to be able to pay independent scientists to screen these studies.




EU Plan zum Schutz vor Hormongiften nicht konkret genug

Presseinformation. München, Hamburg, 7. November 2018.

Heute veröffentlichte die EU Kommission ein lang erwartetes Papier[1] zum Umgang mit endokrinen Disruptoren (endocrine disrupting chemicals, EDCs). Diese sogenannte Communication bleibt leider weit hinter den Möglichkeiten zum effektiven Schutz vor EDCs von Umwelt und Gesundheit zurück. Dies kritisieren die deutschen Umwelt- und Gesundheitsverbände WECF, HejSupport und PAN Germany.

Im Wesentlichen fehlen in der Communication ganz konkrete Maßnahmen, die Exposition gegenüber EDCs zu verringern. Dies wäre aber dringend nötig, weil diese schädlichen Stoffe in vielen Alltagsprodukten vorhanden sind und im Zusammenhang stehen mit Krankheiten, wie Unfruchtbarkeit, Diabetes, Hoden- und Brustkrebs. EDCs finden sich in zahlreichen Alltagsprodukten wie Lebensmitteln, Kunststoffverpackungen, Kosmetikartikel oder Spielzeug. Gelangen sie in den Körper, können sie das Hormonsystem stören und Entwicklungen anstoßen, die zu Krankheiten führen können. Die WHO spricht in diesem Zusammenhang von einer „globalen Bedrohung“ der Gesundheit.[2]

Anstatt eines konkreten Aktionsplans, plant die EU Kommission einen zusätzlichen Fitness Check[3] bestehender EU Gesetze, welcher zu einer weiteren Verzögerung von konkreten Maßnahmen führen wird. Außerdem gibt es keine Pläne, den sogenannten Cocktail-Effekt in bestehende EU Regulierungen zu integrieren. So sind Mensch und Umwelt weiterhin einer Mixtur von einer Vielzahl verschiedener Schadstoffe ausgesetzt sind.

Die Communication ignoriert die Forderungen von Umweltverbänden, Gesundheitsexperten und einer Vielzahl von Wissenschaftlern, die seit Jahren und wiederholt eine strenge Regulierung für EDCs fordern. Vor allem müssen Schwangere vor EDCs geschützt werden, da bereits geringe Dosen dieser Stoffe entscheidenden Einfluss auf die fötale Entwicklung haben können.

Die EU Kommission fordert in ihrem Papier die Mitgliedsstaaten auf, nationale Aufklärungskampagnen zu starten. Damit ist die Bundesregierung dringend aufgefordert, einen nationalen Aktionsplan zum Schutz vor EDCs zu entwickeln. Dies fordern seit Jahren auch deutsche Umweltorganisationen[4], unterstützt von 150.000 Bürgerinnen und Bürgern in einer Petition[5] an die Umwelt-, Landwirtschafts- und Gesundheitsministerien. Bis heute gibt es jedoch keine Initiativen seitens der Bundesregierung.

Mehr als 70 Umwelt-, Gesundheit-, Frauen- und Verbraucherverbände fordern das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und die deutsche Bundesregierung auf, einen ambitionierten und konkreten Maßnahmenkatalog aufzustellen.

 

Kontakt

Susanne Smolka, PAN Germany, susanne.smolka@pan-germany.org, 040 399 19 10-24

Johanna Hausmann, WECF, johanna.hausmann@wecf.org, 0173 8010040

Alexandra Caterbow, HEJSupport, alexandra.caterbow@hej-support.org,  0179 5244994

 

Weitere Informationen zu den Organisationen

www.wecf.eu

www.hej-support.org

www.pan-germany.org

www.edc-free-europe.org

EDC-Free Europe ist eine Allianz von über 70 europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft aus den Politikfeldern Umwelt, Gesundheit, Frauen und Verbraucher, die sich gemeinsam für einen besseren Schutz gegenüber hormonschädlichen Chemikalien und ihren Belastungen von Mensch und Umwelt einsetzen. Kampagnenpartner sind außerdem Gewerkschaften, ExpertInnen für Verbraucherschutz und Gesundheitswesen sowie Akteure für Krebsvorsorge, Umweltschutz und Frauenrechte.

 

[1] http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-6287_en.htm

Siehe auch Pressemitteilung der EDC-free Europe Campaign https://www.edc-free-europe.org/articles/press-release/edc-free-europe-reacts-to-new-communication-on-edcs

[2] WHO (2012): State of the Science of Endocrine Disrupting Chemicals 2012 – Summary for Decision-Makers: https://www.unenvironment.org/resources/report/state-science-endocrine-disrupting-chemicals-2012-summary-decision-makers

[3] „Fitness check“ sind umfangreiche Evaluierungen, die analysieren ob Regulierungen für einen bestimmten politischen Bereich ihren Zweck erfüllen. http://ec.europa.eu/smart-regulation/evaluation/docs/fitness_checks_2012_en.pdf

[4] Acht Forderungen der EDC-free Coalition an eine EU EDC Strategie: http://www.wecf.eu/german/pressemeldungen/2018/EDC-Forderungen.php

Gemeinsame Stellungnahme deutscher NGOs zum EU Entwurf zu EDC-Identifikation in Pestiziden: https://hej-support.org/kein-schutz-vor-umwelthormonen-nach-der-entscheidung-ist-vor-der-entscheidung/

[5] EU-weite Petition : https://actions.sumofus.org/a/eu-endocrine-disruptors
Gemeinsame Petition „Hormongifte stoppen!“ der deutschen NGO Koalition:
Umweltinstitut München: https://www.umweltinstitut.org/mitmach-aktionen/hormongifte-stoppen.html
BUND: https://aktion.bund.net/hormongifte-stoppen
SumOfUs: https://actions.sumofus.org/a/hormongifte-stoppen




New overview of data on chlorpyrifos residues in fruits strengthens health-case for EU-wide ban

Brussels, 19.06.2019. Common press release.

Chlorpyrifos, a pesticide known for its damaging effects on children’s brain development, is among the top 15 active substances most frequently found in European unprocessed food and prominently present in fruit. This is the conclusion of a new briefing published today, bringing together all official EU data on the analysis of 791 different pesticide residues [1].

Chlorpyrifos is most often detected in citrus fruits: more than 1 out of 3 sampled grapefruits (39%) and lemons (36%), and 1 out of 4 sampled oranges (29%) and mandarins (25%) contained chlorpyrifos residues.

The current authorisation of chlorpyrifos in the European Union is set to expire on 31 January 2020. Member States in charge of the safety assessment of this pesticide are among those countries where residues of the pesticide were most frequently detected in fruits. Spain, where roughly 1 in 5 sampled fruit, including 40% of oranges and 35% of mandarins, are contaminated with chlorpyrifos, is the rapporteur Member State assigned to oversee the re-authorisation dossier. Poland, acting as co-rapporteur, tops the charts as the country with the highest contamination of chlorpyrifos in apples.

Earlier this week, a series of investigative articles published by media outlets across Europe highlighted that the previous European market approval process of chlorpyrifos ignored hundreds of independent studies showing evidence of brain-harming effects [2]. The investigation also found that the EU approval was based on just one single study, that was commissioned by industry [3].

Exposure to chlorpyrifos, even in small doses, can harm children’s brain development and hormonal systems. Scientists have linked it to decreases of IQ in children, working memory loss, endocrine disruption, autism and Parkinson’s Disease [4].

Close to 200,000 have already raised their voices to demand a toxic-free future for farming and food [5]. This #BanChlorpyrifos petition – launched by international consumer watchdog SumOfUs, the Health and Environment Alliance (HEAL), Générations Futures, Ecologistas en Acción, and the European and German branches of the Pesticide Action Network – is pressuring European governments and the Commission to ban chlorpyrifos for good.

QUOTES:

Génon K. Jensen, Executive Director at the Health and Environment Alliance (HEAL) says: “Parents should not have to worry about harming their children’s health when feeding them fruits like oranges or mandarins, which show the highest levels of chlorpyrifos residues. The body of evidence on neurotoxicity of chlorpyrifos and chlorpyrifos-methyl is compelling. Chronic exposure to low doses such as residues in fruit is linked to a decrease in IQ and working memory loss in children, there should be zero tolerance. We call on national governments and the EU institutions to make the withdrawal of both substances a public health priority.”

Angeliki Lyssimachou, Science Policy Officer at Pesticide Action Network Europe says: “It’s outrageous that our regulatory system allows for neurotoxic chlorpyrifos, known to harm children’s brains, to be used on open fields and its residues to be present in our food. We call upon Regulators to ban chlorpyrifos at once and improve our pesticide authorisation system, which currently promotes dependency on toxic pesticides in agriculture threatening -rather than protecting- human health and the environment.”

Nabil Berbour, Campaign Manager at SumOfUs says: “This toxic pesticide is harmful to children’s brain development and should have been banned a long time ago in Europe as revealed by a series of investigative pieces in the European press this week. It’s time for EU governments to put people’s health before the pesticide industry’s profits. In a petition launched by the #StopChlorpyrifos group, more than 191,000 EU citizens urge them to do so.”

Peter Clausing, Board member of Pesticide Action Network Germany says: “Chlorpyrifos represents a bold example that the EU’s risk assessment for neurotoxic effects is outdated and insufficient.”

 

Contact:

Yannick Vicaire, Chemicals and Health Policy Campaigner at the Health and Environment Alliance (HEAL), yannick@env-health.org, tel.: 0033 (0) 608 755 015

Angeliki Lyssimachou, Science Policy Officer at Pesticide Action Network Europe, angeliki@pan-europe.org, tel.: +32 496 39 29 30

Nabil Berbour, Campaign Manager at SumOfUs, nabil@sumofus.org, tel.: +33 7 56 82 06 55

 

Notes:

[1] “Chlorpyrifos residues in fruits, the case for a EU-wide ban to protect consumers”, published June 2019 by the Health and Environment Alliance (HEAL) and Pesticide Action Network Europe. https://www.env-health.org/wp-content/uploads/2019/06/June-2019-PAN-HEAL-Briefing-chlorpyrifos_web.pdf

[2] This series of articles includes:

–      Main portal (English): Investigative Reporting Denmark (https://www.ir-d.dk/chlorpyrifos/)

–      In English: the EU Observer (https://euobserver.com/health/145146)

–      In French:  Le Monde (https://www.lemonde.fr/planete/article/2019/06/17/chlorpyrifos-les-dangers-ignores-d-un-pesticide-toxique_5477084_3244.html)

–      In Dutch: Knack (https://www.knack.be/nieuws/belgie/europa-onderzoekt-verbod-op-insectenvergif-dat-in-onze-voeding-opduikt/article-longread-1477255.html)

–       In Spanish: El Confidencial (https://www.elconfidencial.com/tecnologia/ciencia/2019-06-17/pesticia-agricultura-espana-peligro-ue-prohibicion_2073403/)

[3] Safety of Safety Evaluation of Pesticides: developmental neurotoxicity of chlorpyrifos and chlorpyrifos-methyl. Mie, Rudén, Grandjean. Environ Health. 2018 Nov 16;17(1):77. doi: 10.1186/s12940-018-0421-y https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/30442131

[4] Factsheet ‘EU should ban brain-harming chlorpyrifos to protect health’ (published August 2018 by the HEAL, PAN Europe, Générations Futures and PAN Germany).

[5] SumOfUs petition: No more toxic chlorpyrifos in our food: https://actions.sumofus.org/a/chlorpyrifos (also available in German, Spanish and French). Campaign video: https://twitter.com/SumOfUs/status/1140606268157157376

Infographic ‘Ban the toxic pesticide chlorpyrifos from our plates’ (published June 2019 by HEAL) https://www.env-health.org/wp-content/uploads/2019/06/Ban-Chlorpyrifos-Infographic-v2.png

 




Bienen und Artenvielfalt schützen

Europäische Save the Bees Coalition fordert ein umfassendes Verbot von Neonikotinoiden

Presseinformation.

Hamburg, 5. Dezember 2017. Im Dezember 2013 hat die EU-Kommission entschieden, den Einsatz der drei hochgradig bienengiftigen Insektizide aus der Gruppe der Neonikotinoide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam vorläufig zu beschränken. Zum 4. Jahrestag dieses Teilverbots belegt eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien, dass das Teilverbot für die Anwendung dieser Insektizide in „für Bienen attraktiven Kulturen“ bei weitem nicht ausreicht, um Bestäuber ausreichend vor Vergiftungen zu schützen. 80 europäische Nichtregierungsorganisationen, die sich zur europäischen Save the Bees Coalition zusammengeschlossen haben, fordern die Mitgliedsstaaten daher auf, die Neonikotinoide endlich zu verbieten – ohne weitere Verzögerung und ohne Einschränkung.

Ein Regulierungsvorschlag der EU-Kommission, das Verbot auf alle Freilandkulturen auszuweiten, wird am 12 und 13. Dezember im zuständigen EU-Fachausschuss diskutiert und voraussichtlich den Mitgliedstaaten zur Abstimmung vorgelegt. Während Großbritannien, Irland und Frankreich bereits angekündigt haben ein strikteres Verbot zu unterstützen, haben andere Mitgliedsstaaten wie auch Deutschland ihre Position nicht veröffentlicht.

Der Vorschlag der EU-Kommission beruht auf den Schlussfolgerungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA, dass Bienen durch die Verwendung von Neonikotinoiden bei allen Freilandkulturen bedroht sind, und zwar nicht nur bei der Anwendungen in blühenden Nutzpflanzen, die sie direkt als Nahrungsquelle nutzen. Mehrere neue Studien belegen, dass Neonikotinoide die Umwelt kontaminieren und in Wasser und Wildblumen zu finden sind, wodurch auch Wildtiere gefährdet werden.

Rückbesinnung auf eine ökologisch verträgliche Landwirtschaft

„Die Entscheidung über das Verbot der hochbienengefählichen Neonikotinoid-Wirkstoffe wird zeigen, ob die Vertreter der Mitgliedstaaten endlich Verantwortung übernehmen und mit ihrer Zustimmung zum Neonikotinoid-Verbot zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur nachhaltigen Sicherung von Ernte-Erträgen beitragen.“ so Susan Haffmans von PAN Germany. „Statt immer wieder auf hochgefährliche Pestizide wie Clothianidin, Imidacloprid oder Glyphosat zu setzen, sollten die EU und ihre Mitgliedstaaten endlich ernsthaft die Weichen für nicht-chemischen Pflanzenschutz stellen und agrarökologische Anbaumethoden fördern.“

Imidacloprid wurde erstmalig 1994 in Frankreich zugelassen, zur Anwendung auf Sonnenblumen. Sofort bemerkten französische Imker, dass diese Chemikalien die Gesundheit ihrer Bienenvölker stark beeinträchtigten. Sonnenblumen-Felder waren eine Hauptquelle französischer Honigproduktion, doch jetzt wurden sie zu einem Motor für den Niedergang des französischen Imkerwesens. Die französischen Erfahrungen wiederholten sich in der EU und der ganzen Welt, als der Einsatz von Neonikotinoiden ausgeweitet wurde.

Nach 19 Jahren Mobilisierung durch Imker und Umweltschützer entschied die EU-Kommission 2013, den Einsatz hochbienengefährlicher Neonikotinoide in für Bienen attraktiven Nutzpflanzen zu verbieten. Außerdem verlangten die EU-Beamten von den Herstellern, Bayer und Syngenta, sogenannte „confirmatory data“ bereitzustellen, um die Toxizität der Stoffe besser einschätzen zu können. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wertete diese Daten aus und bestätigte im November 2016 (1), dass diese Substanzen hoch toxisch auf Bienen, Hummeln und Solitärbienen wirken. Die Behörde bestätigte auch, dass noch bestehende Datenlücken eine angemessene Risikoeinschätzung verhinderten, besonders für Wildbienen.

75 Prozent weniger Insekten in 30 Jahren

Die EFSA warnte auch davor, dass Bienen Neonikotinoiden auch außerhalb von Nutzpflanzen ausgesetzt sein könnten, da sich diese Insektizide schnell in der Umwelt verbreiten und Wildblumen kontaminieren. Unabhängige Studien haben darüber hinaus gezeigt, dass die Toxizität von Neonikotinoiden weit über Bienen hinausgeht: Hummeln, Wildbienen und Käfer sind im Verschwinden begriffen, wie gerade bestätigt wurde (75% weniger Insekten-Biomasse in Deutschlands Naturgebieten innerhalb von 27 Jahren (2)). Das „Worldwide Integrated Assessement on the Impact of Systemic Pesticides on Biodiversity and Ecosystems“ hat aktuell 500 wissenschaftliche Belege ausgewertet, die seit 2014 veröffentlicht wurden. Sie bestätigen: Neonikotinoide sind ein hohes Risiko nicht nur für Insekten, sondern auch für Wirbeltiere und Tier- und Pflanzenwelt überhaupt(3).

Save the Bees Coalition – www.beecoalition.eu

Mehr als 80 Nichtregierungsorganisationen, die den größten Teil der EU Mitgliedstaaten abdecken und Imker, Umweltschützer und Wissenschaftler umfassen, starten heute offiziell die Save The Bees Coalition (4), um zum Schutz unserer Umwelt das Neonikotinoid-Verbot zu erzielen. Die Koalition setzt sich dafür ein, dass alle EU-Mitgliedstaaten dem Vorschlag der Europäischen Kommission zustimmen, die Neonikotinoide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam zum Schutz unserer Bienen zu verbieten und das Verbot auf die Anwendung in Gewächshäusern auszuweiten, da Gewächshäuser keine geschlossenen Systeme sind und Leckagen und Umweltverschmutzung nicht zu verhindern sind. Die Koalition wird auch fordern, dass alle anderen chemischen Pestizide ordnungsgemäß auf ihre Auswirkungen auf Bienen getestet werden, damit alle bienenschädigenden Pestizide in der EU zukünftig verboten werden. Daher müssen die Mitgliedstaaten das Bee Guidance Document der EFSA 2013 ohne Verzögerung annehmen (5).

Die Webseite der Save the Bees Coalition finden Sie hier: https://www.beecoalition.eu/

Mitglieder der Save the Bees Coalition Abella Lupa, APIADS, Apicultura de huesca, Apiscam, Apiservices, Arieco, Asociación Bee Garden, Asociación de apicultores de la Región de Murcia, Asociación Española de Apicultores, Asociación Galega de apicultura, Asociación Medioambiental Jara, Asociación RedMontañas, Asociación Reforesta, Avaaz, Baltic Environmental Forum Latvia, Bamepe, Bee Life European Beekeeping Coordination, Bijenstichting, Buglife, BUND, Campact, Confederación en Defensa de la Abeja en la Cornisa Cantábrica, Cooperativa El Brot, Division of Apiculture- Hellenic Agriculture Organisation DEMETER, Earth Thrive, Eco Hvar, ECOCITY, ecocolmena, Ecologistas en Acción, Estonian Green Party, European Professional Beekeepers Association, Federação Nacional dos Apicultores de Portugal, Federation of Greek Beekeepers‘ Associations, Foundation for the Environment and Agriculture, Friends of the Bees Foundation, Friends of the Earth Europe, Générations Futures, German Professional Beekeepers Association, Gipuzkaoko Erlezain Elkartea, Glore Mill Sustainability Centre for Biodiversity and Energy, Greenpeace, Inter-Environnement Wallonie, INLUISAL SL, Lithuanian Fund for Nature, Melazahar, NABU, Natur&ëmwelt, Nature & Progrès Belgique, Pesticide Action Network Europe, Pesticide Action Network UK, Pestizid Aktions-Netzwerk, proBiene, Quercus, Romapis, Salvem la Platja Llarga, Slovenian Beekeepers` Association, Slow Food, SOS polinizadores, Spanish Society of Organic Farming, Statera NGO, SumOfUs, Territorios Vivos, Umweltinstitut München, Unió de Llauradors I Ramaders, Union Nationale de l’Apiculture Française, Via Pontica Foundation, Vilde bier i Danmark, WECF France, WECF Germany, WWF España.

Medienkontakt

Susan Haffmans (PAN Germany): susan.haffmans[at]pan-germany.org, Tel: 040-3991910-25

(1) https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/4606
https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/4607
(2) Hallman et al. 2017
(3) https://www.iucn.org/news/secretariat/201709/severe-threats-biodiversity-neonicotinoid-pesticides-revealed-latest-scientific-review
(4) www.beecoalition.eu
(5) https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/3295

 




EVENT: An EU-wide ban on the export of banned pesticides and hazardous chemicals: Why do EU policymakers need to act & how?

Hosted by Pesticide Action Network Europe (PAN Europe), SumOfUs, Public Eye, The European Environmental Bureau (EEB), Health and Environment Alliance (HEAL), PAN Germany and Corporate Europe Observatory (CEO).

Where: Residence Palace (Passage room) & Online Webstreaming

When: 1 December 2022, 09:15 – 12:30 CET

Language: English

Programme: The meeting will be chaired by Hans van Scharen & Martin Dermine

09:15 – 10:45 Session 1 The EU’s exports of banned pesticides and their impacts on importing countries

  • Opening by the Chair Session 1, Hans van Scharen, Corporate Europe Observatory, Researcher and campaigner (5 mins)
  • Introduction by Dr. Marcos A. Orellana, United Nations Special Rapporteur on toxics and human rights (prerecorded video) (5 mins)
  • “The impact of pesticides on farmworkers in Africa” (10mins)
    • Mopholosi Morokong, IUF, Occupational Health and Safety Officer for Africa (online)
  • “The EU’s-banned pesticide exports” (10 mins)
    • Laurent Gaberell, Public Eye, Agriculture and food expert, Switzerland
  • “Main findings of a new study on exports of banned pesticides from Belgium” (5 mins)
    • Jonas Jaccard, SOS Faim/Pesticide coalition, Advocacy Officer, Belgium
  • “The voices of the impacted communities” (25 mins)
    • Operação Amazônia Nativa (OPAN) (prerecorded video),
    • Larissa Mies Bombardi, Researcher at the Department of Geography, University of São Paulo, Brazil
    • Fobi Miterand Asoh, Founder of NANNY Africa
    • Member of the One Health Network of Civil Society Organizations of Cameroon (ROOHCAM), Cameroon (prerecorded video)
    • Ahmed Tiamiyu, Executive Director of Community Action Against Plastic Waste (CAPWs), Nigeria (prerecorded video)
  • “Q&A session with participants” (20 mins)

10:45 – 11:00 Coffee break

11:00 – 12:30 Session 2 Why an EU ban on the export of banned pesticides and hazardous chemicals is needed and how to do it.

  • Opening by Chair Session 2, Martin Dermine, PAN Europe, Executive Director (5 mins)
  • “Member States and export bans on pesticides and hazardous chemicals” (20 mins)
    • Ms. Zakia Khattabi, Minister of Climate, the Environment, Sustainable Development, and Green Deal, Belgium
    • Crispin Dowler, Acting Co-Editor, Unearthed, The French pesticide export ban, France
  • “NGOs Joint-Statement, time to put an end to double standards” (10 mins)
    • Nina Holland, Corporate Europe Observatory
  • “Petition to Commissioner Sinkevičius” (5 minutes)
    • Eoin Dubsky, SumOfUs, Senior Campaign Manager
  • “An EU-wide export ban, what is the European Commission planning?” (10 minutes)
    • Patrick Child, Deputy Director General DG ENVI, European Commission
  • “Closing remarks from Members of the European Parliaments (MEPs)” (10 minutes)
    • MEP Maria ARENA (S&D)
    • MEP E. Andrieu (S&D) (TBC)
  • “Q&A session with participants” (20 mins)

 

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Programm pdf




Pestizidatlas 2022 zeigt: Neue Bundesregierung muss Pestizidwende einleiten

Pestizidatlas 2022 – Daten und Fakten zu Giften in der Landwirtschaft
Gemeinsame Pressemitteilung vom 12. Januar 2022

Berlin. Die Heinrich-Böll-Stiftung, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) fordern von der Bundesregierung, den Einsatz von Pestiziden konsequent zu reduzieren. Vor allem besonders toxische Pestizide müssen verboten werden und bereits in der EU verbotene Pestizide dürfen nicht länger exportiert werden, wie die Organisationen bei der heutigen Vorstellung des „Pestizidatlas 2022“ betonten.

Der „Pestizidatlas 2022“ zeigt, dass die Menge weltweit eingesetzter Pestizide seit 1990 um
80 Prozent gestiegen ist. In einigen Regionen wie Südamerika sogar um fast 150 Prozent. Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen, wie zum Beispiel Soja als wichtiges Futtermittel für die Tierhaltung, hat in Ländern mit großer Artenvielfalt zu einer gravierenden Ausweitung des Einsatzes an Herbiziden geführt. Auch in der EU liegt der Einsatz mit rund 350.000 Tonnen auf hohem Niveau. In Deutschland werden zwischen 27.000 und 35.000 Tonnen Pestizidwirkstoffe pro Jahr verkauft. Die Menge schwankt vor allem aufgrund von Witterungsbedingungen und aufgrund von unterschiedlichen Preisen für Agrar- und Pestizidprodukte.

Der Einsatz von Pestiziden führt zu anhaltenden Belastungen von Mensch, Natur und Umwelt. So lassen sich an Luftmessstellen Pestizide nachweisen, die bis zu 1000 Kilometer weit entfernt ausgebracht wurden. Auch in Naturschutzgebieten finden sich Pestizidrückstände. Insbesondere Gewässer in der Nähe landwirtschaftlich genutzter Gebiete weisen hohe Pestizidbelastungen auf. Meeressäuger an deutschen Küsten sind bis heute mit Pestiziden belastet, die seit 40 Jahren verboten sind. Eine fatale Wirkung hat der Einsatz von Pestiziden auf die biologische Vielfalt: konventionell bewirtschaftete Äcker weisen nur drei Prozent der floristischen Artenvielfalt auf, die auf Äckern zu finden ist, die noch nie mit Pestiziden behandelt wurden. Auf biologisch bewirtschafteten Äckern liegt die Vielfalt mit 53 Prozent erheblich höher.

Die global wachsende Menge an eingesetzten Pestiziden führt weltweit zu einem Anstieg an Pestizidvergiftungen – insbesondere im Globalen Süden, wo Arbeiter*innen oftmals nicht ausreichend geschützt sind. So sei konservativen Berechnungen zufolge in Asien von jährlich rund 255 Millionen Vergiftungsunfällen auszugehen, in Afrika von knapp über 100 Millionen und in Europa von rund 1,6 Millionen.

Barbara Unmüßig, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung, sagt: „Auch in Europa sprühen wir viel zu viel: Alleine Äpfel, das Lieblingsobst der Deutschen, werden etwa 30-mal pro Saison gespritzt, Weinreben bis zu 17 mal und Kartoffeln bis zu 11 mal.  Vor allem in Ländern mit großer Artenvielfalt wie Brasilien, Argentinien und Paraguay ist der Herbizideinsatz insbesondere seit der großflächigen Einführung von gentechnisch verändertem, pestizidresistenten Soja, das als billiges Futtermittel für die Tiermast eingesetzt wird, dramatisch gestiegen. Damit wurde auch das zentrale Versprechen der Agro-Gentechnik, Ackergifte mit Hilfe von Gentechnik deutlich zu reduzieren, auf groteske Weise konterkariert.

Wir brauchen dringend eine Trendumkehr – dafür ist jetzt die europäische und deutsche Politik in der Verantwortung. Die Bundesregierung hat von der jungen Bevölkerung dafür einen klaren Handlungsauftrag, wie eine repräsentative Umfrage in unserem Pestizidatlas 2022 zeigt: Mehr als 70 Prozent der Befragten fordern eine deutliche Reduktion des Pestizideinsatzes in Deutschland. Und fast genauso viele wollen den Export von in Europa nicht zugelassenen Pestiziden in andere Weltregionen verbieten.“

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender, erklärt: „Der Verlust der Artenvielfalt weltweit, aber auch in Deutschland ist dramatisch und kann nur gestoppt werden, wenn der Einsatz von Ackergiften deutlich reduziert wird. Hierzu erwarten wir gesetzgeberisches Handeln von der neuen Bundesregierung. Dabei muss die Gesamtmenge der Pestizide um 50 Prozent gesenkt und besonders gefährliche Pestizide verboten werden. Es müssen innerhalb der jetzigen Legislaturperiode konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, um die Erfolge der Pestizidreduktion zu kontrollieren. Entscheidend dabei ist, dass die landwirtschaftlichen Betriebe dabei unterstützt werden mit weniger Pestiziden wirtschaftlich tragfähig zu arbeiten. Weniger Pestizide und mehr biologische Vielfalt auf dem Acker soll sich für alle Betriebe lohnen.

Ein Umdenken ist dringend notwendig, denn der hohe Pestizideinsatz schadet der Biodiversität. Er trägt zum Verlust zahlreicher Nützlinge bei, ohne die wiederum noch mehr Pestizide notwendig sind. Der damit verbundene Rückgang bestimmter Wildpflanzenarten führt zum Verlust von Lebensraum und Nahrung für spezialisierte Insekten. Zudem führt der Einsatz von in geringen Mengen hochwirksamen Neonikotinoiden zum Sterben von Wildbienen.“

Doris Günther, Vorstand von PAN Germany, sagt: „Mit dem massiven Pestizideinsatz weltweit vergiften wir Menschen und Natur. 385 Millionen jährliche Pestizidvergiftungen weltweit sind ein Skandal. Pestizidkonzerne haben längst den Globalen Süden als neuen Wachstumsmarkt für ihre Produkte ausgemacht. Auch deutsche Firmen exportieren hochgefährliche Pestizide nach Afrika, Asien und Lateinamerika, die bei uns zum Schutze der Bevölkerung und der Umwelt verboten wurden. Diesen unhaltbaren Zustand müssen die deutsche und europäische Politik beenden und konsequent den Export verbotener Pestizide gesetzlich untersagen. Dass die neue Bundesregierung sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet hat entsprechend zu handeln, lässt hoffen.“

Die Zustimmung zu konsequentem Handeln hat die deutsche Politik jedenfalls von den jüngeren Generationen: Die repräsentative Umfrage unter Leitung der Universität Göttingen und Zühlsdorf & Partner für den Pestizidatlas 2022 bei der Altersgruppe der 16- bis 29-Jährigen zeigt, dass die Bundesregierung von der jungen Bevölkerung einen klaren Handlungsauftrag hat. Mehr als 70 Prozent der Befragten fordern eine deutliche Reduktion des Pestizideinsatzes in Deutschland. Sie unterstützen die Entscheidung der EU, die die Halbierung des Pestizideinsatzes bis 2030 eingeleitet hat. Mehr als 60 Prozent der Befragten sind sogar dafür die Nutzung von Pestiziden insgesamt bis 2035 zu verbieten, wenn Bäuerinnen und Bauern beim Umstieg auf eine umweltfreundliche Landwirtschaft unterstützt werden. Fast 80 Prozent der Befragten befürwortet eine stärkere finanzielle Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte, wenn weniger Pestizide eingesetzt werden.

Weitere Informationen: Der Pestizidatlas 2022 steht unter www.boell.de/pestizidatlas bzw. www.bund.net/pestizidatlas und www.pan-germany.org/pestizidatlas zum Download bereit.

Der Atlas bietet auf über 50 Seiten und in über 80 Grafiken zahlreiche Daten und Fakten zu Giften in der Landwirtschaft in Deutschland und weltweit. Der Atlas kann für Unterrichtszwecke auch klassensatzweise bei der Heinrich-Böll-Stiftung bestellt werden.

Pressekontakte

Heinrich-Böll-Stiftung: Michael Alvarez, Pressesprecher Heinrich-Böll-Stiftung, Tel.: 030-28534-202, Mobil 0160-365 77 22, E-Mail: alvarez@boell.de, www.boell.de

BUND: Sigrid Wolff | Daniel Jahn, BUND Pressestelle
Tel. 030-27586-425 |-497| -531 E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net
Katrin Wenz, BUND-Expertin für Agrarpolitik, Mobil 0176 47684162,  E-Mail: Katrin.Wenz@bund.net

PAN Germany: Birgit Wulff, PAN Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 040-3991910-0, presse@pan-germany.org, www.pan-germany.org;
Susan Haffmans, Referentin für Pestizide, Tel: 049157 315 640 17, susan.haffmans@pan-germany.org




Exportverbot für Hochgefährliche Pestizide (HHPs): UN-Sonderberichterstatter drängt die deutsche Regierung

In einem fünfseitigen Brief[1] an die deutsche Regierung erläuterte Dr. Marcos Orellana, UN-Sonderberichterstatter für die Auswirkungen giftiger Substanzen und Abfälle auf die Menschenrechte, die Notwendigkeit und die Möglichkeiten eines Exportverbots für HHPs.[2]

PAN Germany Pestizid-Brief 1 – 2021

Die Forderung nach einem Exportverbot für HHPs, die in der EU aus Umwelt- oder Gesundheitsgründen keine Genehmigung haben bzw. bereits verboten sind, fällt nicht vom Himmel. Wie bereits berichtet[3], ging Frankreich mit gutem Beispiel voran: Dort verbietet das Gesetz Nr. 2018-938 ab dem 01.01.2022 Produktion, Lagerung und Export von Pestiziden mit Wirkstoffen, die zum Schutz der Gesundheit bzw. der Umwelt in der EU nicht genehmigt sind.[4]

Auf internationaler Ebene gibt es den International Code of Conduct on Pesticide Management als globale Leitlinie für den Umgang mit Pestiziden. In dessen 2016 veröffentlichten Richtlinien zu den HHPs wird darauf hingewiesen, dass die „effektivste Möglichkeit“ zur Einschränkung der von HHPs ausgehenden Risiken „oftmals die Beendigung ihrer Nutzung durch gesetzliche Regelungen“ darstellt.[5] Das Problem ist, dass dieser Code of Conduct keine „Regulierung“ darstellt, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seiner Website suggeriert,[6] sondern nur Empfehlungen. Das ist der Grund, warum Dr. Marcos Orellana in seinem Brief die aktuellen Bemühungen in Deutschland begrüßt, die Empfehlungen des International Code of Conduct verbindlich zu machen und ein Exportverbot für verbotene Pestizide gesetzlich umzusetzen. Konkret handelt es sich bei diesen Bemühungen um den gemeinsam von den Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und Die Linke im November 2020 eingebrachten Antrag „Gefährliche Pestizidexporte stoppen – Internationale Abkommen zum Schutz vor Pestizidfolgen stärken”.[7] Orellana unterstützt in seinem Brief die dort formulierten Vorschläge für die Bundesregierung, nämlich

  • „eine verbindliche Regelung zu erlassen, die den Export von Pestizidwirkstoffen, Zwischenprodukten und Pestizidformulierungen verbietet, die in der EU und/oder in Deutschland aus Umwelt- bzw. Gesundheitsgründen keine Zulassung oder Genehmigung haben;
  • ähnliche Maßnahmen auf EU-Ebene zu unterstützen;
  • eine strengere Regulierung auf globaler Ebene anzustreben, z. B. ein internationales Abkommen über das Lebenszyklusmanagement von Pestiziden;
  • die freiwilligen Verpflichtungen des International Code of Conduct on Pesticide Management in verbindliche Regulierungen umzuwandeln;
  • sich auf internationaler Ebene und im Rahmen einschlägiger internationaler Gremien für eine wirksame verbindliche Regulierung des Pestizidhandels einzusetzen, u.a. mit dem Ziel, ein unabhängiges Überwachungssystem über den Einsatz von Pestiziden und die daraus resultierenden negativen Gesundheits- und Umweltfolgen in Ländern des Globalen Südens zu etablieren.“

Orellana verweist auf die Berichte anderer Expert*innen bzw. Gremien der Vereinten Nationen, die ebenfalls auf die von Pestiziden ausgehenden Gefahren hinwiesen, so wie die Sonderberichterstatterin für das Recht auf Nahrung im Januar 2017,[8] und das Komitee für das Recht des Kindes.[9]

Während der Brief verschiedene internationale Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich des Umweltschutzes lobt, wird sie zugleich aufgefordert, im eigenen Land aktiv zu werden, um „die verabscheuungswürdige Doppelmoral zu beenden, die aus dem Export von verbotenen hochgefährlichen Pestiziden resultiert“. Die Doppelstandards werden derzeit auf globaler Ebene durch den Export von Pestiziden oder anderen toxischen Substanzen praktiziert, wenn diese auf nationaler Ebene verboten sind. Sie verschärfen die Umweltungerechtigkeit und stellen diskriminierende Praktiken dar, die laut Orellana „gegen internationale Menschenrechte und Umweltstandards verstoßen. Solche Praktiken verhindern den vollen und gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte eines jeden Menschen.“

In diesem Zusammenhang verweist der UN-Sonderberichterstatter darauf, dass einige europäische Länder diesem „alarmierenden Tatbestand“ bereits Rechnung getragen haben, und zwar mit der Begründung, dass eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit gerechtfertigt ist, wenn es Schäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt betrifft.

Solche Maßnahmen sind mit der Gesetzeslage in der EU kompatibel, was durch den Entwurf der EU-Kommission einer „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit”[10] noch einmal unterstrichen wird. Dort steht unter den in Punkt 2.5.2. aufgelisteten, geplanten Maßnahmen der EU: „Vorangehen mit gutem Beispiel und im Einklang mit internationalen Verpflichtungen Gewährleistung, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht für den Export hergestellt werden, erforderlichenfalls auch durch Änderung einschlägiger Rechtsvorschriften.“

Am Ende seines Schreibens drängt Marcos Orellana die Bundesregierung, die in dem Antrag der Grünen und Linken gemachten Vorschläge zu implementieren und ihn über Fortschritte in dieser Angelegenheit zu informieren.

Da sich in der Plenardebatte des Bundestags am 11.02.2021 auch Abgeordnete der Regierungsparteien für ein solches Exportverbot ausgesprochen haben,[11] sollte man hoffen, dass ein solches Gesetz in greifbarer Nähe ist.

(Dr. Peter Clausing)

[1] https://www.ohchr.org/Documents/Issues/ToxicWaste/Communications/OL-DEU-09-02-21.pdf

[2] Anm.: Wörtliche Zitate aus englischen Quellen sind eigene Übersetzungen

[3] https://pan-germany.org/download/kurzinformation-zu-hhps-und-doppelstandards-im-pestizidhandel/?ind=1613046461302&filename=FS_pestizidhandel_DE_210201_web.pdf&wpdmdl=2636&refresh=602df867caaf01613625447

[4] https://www.legif­rance.gouv.fr/dossierlegislatif/JORFDOLE000036562265/

[5] http://www.fao.org/3/i5566e/i5566e.pdf, Seite 14

[6]https://www.bvl.bund.de/EN/Tasks/04_Plant_protection_products/03_Applicants/13_LegalRegulations/03_InternationalAgreements/01_CodeOfConduct/ppp_intern_agreements_CoC_En_node.html

[7] https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923988.pdf

[8] https://undocs.org/en/A/HRC/34/48

[9] http://daccess-ods.un.org/access.nsf/Get?Open&DS=CRC/C/MEX/CO/4-5&Lang=E

[10] https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:f815479a-0f01-11eb-bc07-01aa75ed71a1.0002.02/DOC_1&format=PDF

[11] Konkret waren es Peter Stein/CDU (https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7502170#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mod536668)
und Sascha Raabe/SPD (https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7502172#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mod536668)

Hintergrundinformationen:




Europäische Chemikalien Strategie ohne Abstriche verabschieden!

Neue Publikation kritisiert Angriff auf den Entwurf der EU-Kommission

PAN Germany Pestizid-Brief 1 – 2023

Vor mehr als zwei Jahren, im Oktober 2020 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Entwurf einer Chemikalienstrategie, kurz CSS (für Chemicals Strategy for Sustainability), die dem Leitbild einer giftfreien Umwelt folgt und bestrebt ist, „die Umwelt und die menschliche Gesundheit, insbesondere die von gefährdeten Gruppen“ besser zu schützen. Dieser fortschrittliche Entwurf, der unter anderem ein Exportverbot für in der EU verbotene Chemikalien und einen besseren Schutz vor hormonschädlichen Substanzen vorsieht, wartet nach wie vor auf seine Umsetzung in geltendes EU-Recht.

Stattdessen häufen sich die Angriffe auf den CSS-Entwurf, der auch eine Stärkung des „gefahrenbasierten“ Ansatzes enthält, also ein Verbot von Substanzen aufgrund ihrer Stoffeigenschaften, ohne die Möglichkeit, diese mittels unangemessener Risikobewertung zu verharmlosen. Der gefahrenbasierte Ansatz ist bereits Teil der EU-Pestizidzulassungsverordnung (EC 1107/2009)[1], wird allerdings auch dort immer wieder nur halbherzig angewendet.[2] Dieser Ansatz ist eine Einschätzung der Stoffeigenschaften einer Chemikalie. Wenn das Gefahrenpotenzial zu groß ist, zum Beispiel wenn der Stoff als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft wird, würde ein Verbot erfolgen. Die Gegner dieses Ansatzes möchten den Stoff über eine Risikobewertung dann ggf. trotzdem genehmigen können.

Eine der Attacken auf die CSS kam vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Diese Behörde, gegen die – daran sei erinnert – im Zuge des damaligen Wiedergenehmigungsverfahrens für Glyphosat im März 2016 Strafanzeige wegen wissenschaftlichen Betrugs erstattet wurde,[3] stellte die Wissenschaftlichkeit des CSS-Ansatzes in Frage. In einem Gastkommentar in der Fachzeitschrift Archives of Toxicology erhoben Mitarbeiter des BfR schwere Anschuldigungen gegen die EU-Kommission.[4] In Ihrer Schlussfolgerung mahnen die Autoren des Beitrags, dass der „wissenschaftliche Diskussionsprozess nicht allein auf der Grundlage von Behauptungen funktionieren“ könne, und beschuldigen die EU-Kommission, ungerechtfertigte Ansichten und Ängste zu schüren, was zur „Erosion der wissenschaftlichen Glaubwürdigkeit der Behörden“ führen würde. Dabei übergeht das BfR geflissentlich seinen eigenen Beitrag zur Erosion der wissenschaftlichen Glaubwürdigkeit der Behörden in Form der Verbreitung falscher Argumente, die nur allzu durchschaubar waren.[5]

In einer im Januar 2023 veröffentlichten Analyse[6] unterzogen Prof. Erik Millstone (Universität Sussex, UK) und Dr. Peter Clausing (PAN Germany) den Gastkommentar der BfR-Mitarbeiter einer kritischen Analyse. Ihre Analyse kommt zu dem Schluss, dass sich das BfR auf „Wissenschaftlichkeit“ beruft und sich zugleich mit seinen eigenen Argumenten weit von der selbst eingeforderten Wissenschaftlichkeit entfernt. Eine wesentliche Kritik von Millstone & Clausing ist, dass die BfR-Autoren wertebasierte Urteile als objektive wissenschaftliche „Wahrheiten“ präsentieren, statt deutlich zu machen, dass sich die von ihnen vertretenen Ansichten im Grenzbereich von Politik und Wissenschaft befinden und mithin eine starke subjektive Komponente enthalten. Diese Art der Vernebelung durch das BfR ist nicht neu. So hat das BfR im Jahr 2016, im Zuge der damaligen Glyphosat-Diskussion, durch eine Vermischung von Risiko (Risk) und Gefahr (Hazard) in der Öffentlichkeit Verwirrung gestiftet. Der Einladung sich auf die „mehrfach von ihm selbst eingeforderte sachliche, wissenschaftsbasierte Diskussion“ einzulassen, ist die Behörde nicht gefolgt.[7]

Die Analyse von Millstone & Clausing unterzieht zudem die vom BfR aufgestellten Behauptungen einer kritischen Prüfung, dass in den Bereichen der regulatorischen Stoffbewertung zur Hormonschädigung, Reproduktionstoxizität und Chemikalien-Cocktails alles in bester Ordnung sei. So demonstriert zum Beispiel ein Blick in die EU-Statistik zum Auftreten von Organmissbildungen bei Neugeborenen, dass die Behauptung der BfR-Autoren falsch ist, dass sich an der Häufigkeit solcher Fälle in den letzten 40 Jahren nichts geändert hätte.[8] Tatsächlich sind solche Missbildungen häufiger geworden. Ganz unberücksichtigt lässt das BfR die Frage, ob ein besseres Chemikalien- bzw. Pestizidmanagement im Verlauf von vier Jahrzehnten die Zahl von 200 Fällen pro 10.000 Neugeborenen nicht sogar hätte verringern müssen. Wenn es stimmt, dass „… Institutionen, wie das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), eine jahrzehntelange Erfahrung in der praktischen Anwendung und Weiterentwicklung der Prinzipien und Methoden der Wissenschaft der regulatorischen Risikobewertung für den Gesundheitsschutzes in der EU (haben)“[9], sollte man eine solche Reduktion eigentlich erwarten können.

Der Angriff durch das BfR ist nicht die einzige Attacke gegen die CSS. Auch die Industrie selbst macht mobil, wie ein vor wenigen Wochen durchgeführtes Webinar mit dem Thema „Two Years Later: How Has the Chemicals Strategy for Sustainability Changed REACH and CLP Regulations?” deutlich macht.[10] Es gibt also gute Gründe, die weitere Entwicklung wachsam zu verfolgen und sich dafür einzusetzen, dass der CSS-Entwurf einerseits nicht verwässert und andererseits möglichst bald in geltendes Recht überführt wird.

Die Publikation ist auch in englischer Sprache erhältlich.

(Dr. Peter Clausing)

[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009R1107&from=de

[2] https://pan-germany.org/pestizide/neuer-bericht-zeigt-bewertung-von-krebseffekten-bei-4-von-10-pestiziden-fehlerhaft/

[3] https://www.global2000.at/news/glyphosat-zulassungsbeh%C3%B6rde-informierte-falsch

[4] https://doi.org/10.1007/s00204-021-03091-3

[5] vgl. Clausing, P. (2017): Krebsgefahr durch Glyphosat: Der „Weight of Evidence Approach“ des BfR.   Umwelt – Hygiene – Arbeitsmedizin 22 (1): 27 – 34.

[6] https://doi.org/10.1017/err.2022.41

[7] https://archiv.pan-germany.org/pan-germany.org_180405/www.pan-germany.org/download/The_Carcinogenic_Hazard_of_Glyphosate.pdf

[8] https://eu-rd-platform.jrc.ec.europa.eu/eurocat/eurocat-data/prevalence_en, zusammengefasst in Tabelle 1 von https://doi.org/10.1017/err.2022.41

[9] https://doi.org/10.1007/s00204-021-03091-3, Seite 259 (eigene Übersetzung)

[10] https://www.reachblog.com/2022/12/register-now-webinar-two-years-later-how-has-the-chemicals-strategy-for-sustainability-changed-reach-and-clp-regulations/




Neuer Bericht offenbart: Beweise für den Zusammenhang zwischen Glyphosat und Krebs in laufender EU-Bewertung verworfen

PRESSEMITTEILUNG
[Brüssel/Hamburg, 8. Juni 2022]
Wissenschaftliche Beweise für die krebserregende Wirkung von Glyphosat wurden bei der Bewertung des Wirkstoffs durch die zuständige europäische Fachbehörde nicht berücksichtigt. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichter Bericht von HEAL (Health and Environment Alliance), der unter Mitwirkung von PAN Germany verfasst wurde. [1]

Die in dem Bericht aufgezeigten schwerwiegenden wissenschaftlichen Mängel und Verzerrungen bei der Auslegung von internationalen und EU-Standards stellen aus Sicht von HEAL und PAN Germany die Gültigkeit der behördlichen Glyphosat-Bewertung und die vorläufigen Schlussfolgerungen in Frage. Der Bericht warnt davor, dass die Nichtanerkennung des karzinogenen Potenzials von Glyphosat dem europäischen Kampf gegen Krebs zum Nachteil gereichen würde.

Als die beauftragten Behörden von vier EU-Mitgliedstaaten im laufenden Wiedergenehmigungsverfahren mit der Neubewertung von Glyphosat begannen, hat HEAL, unterstützt von PAN Germany, die elf Krebsstudien an Ratten und Mäusen, die von den Pestizidunternehmen 2019 als Teil des Antragsdossiers eingereicht wurden, genau analysiert. Unterstützt von zwei Experten, wurde das Auftreten statistisch signifikant erhöhter Tumorinzidenzen in einer Häufigkeit ermittelt, die die Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) eindeutig unterstützt [2]. Nach dem EU-Pestizidgesetz [3] müssen Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung als „vermutlich krebserregend beim Menschen“ (Kategorie 1B) erfüllen, vom EU-Markt genommen werden.

Prof. Christopher Portier, ein unabhängiger Experte für die Analyse und Interpretation von umweltbezogenen Gesundheitsdaten, spezialisiert auf Karzinogenität, sagte: „Bösartige Lymphome, Nieren- und Lebertumore, Keratoacanthome und weitere Krebstypen – es steht außer Frage, dass Glyphosat Krebs verursacht. In zehn der elf Tierstudien, die Teil des Dossiers zur Wiederzulassung von Glyphosat waren, haben die Tiere Tumore entwickelt. Unabhängig davon, wie man es betrachtet, gibt es mehr als genug Beweise für die Karzinogenität, und diese Beweise erfüllen die Kriterien für die Einstufung von Glyphosat als Stoff, bei dem ein krebserregendes Potenzial für den Menschen angenommen werden muss.“

Dennoch haben die behördliche Bewertungsgruppe für Glyphosat der EU-Mitgliedsländer (AGG) und der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) öffentlich erklärt, dass die Beweise, um Glyphosat als krebserregend einzustufen, nicht ausreichten [4]. Alle Hinweise auf Ungereimtheiten in der Vorgehensweise der Behörden bei der Bewertung, die von HEAL zusammen mit unabhängigen Wissenschaftlern und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen während der Diskussionen des RAC der ECHA vorgebracht wurden, wurden bisher ungerechtfertigt verworfen [5].

Dr. Peter Clausing von PAN Germany, Toxikologe und Mitverfasser des Berichts, sagte: „Tiere, die Glyphosat ausgesetzt waren, entwickelten im Vergleich zu ihrer nicht exponierten Kontrollgruppe signifikant häufiger Tumore, ein Effekt, der sowohl nach internationalen als auch nach europäischen Richtlinien als Beweis für Karzinogenität gilt, insbesondere wenn dieser Befund – wie im Fall von Glyphosat – durch zusätzliche Belege unterstützt wird. Die EU-Risikobewerter haben jedoch diese Tumorbefunde missachtet und die zusätzlichen Belege aus ihrer Analyse ausgeschlossen, um zu schlussfolgern, dass die beobachteten Effekte zufällig seien.“

Dr. Angeliki Lyssimachou, Senior Science Policy Officer bei HEAL und Mitverfasserin des Berichts, sagte: „Die wissenschaftlichen Beweise dafür, dass Glyphosat Krebs verursachen kann und daher gefährlich für die menschliche Gesundheit ist, häufen sich – aber die EU-Bewertung stützt sich weiterhin hauptsächlich auf die Argumente der Industrie, was dazu führt, dass schädliche chemische Substanzen wie Glyphosat als für die Vermarktung sicher betrachtet werden. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten dürfen sich bei ihren Entscheidungen nicht länger auf diese dysfunktionale wissenschaftliche Bewertung stützen. Die Mission der EU, den Krebs zu besiegen, beginnt hier und jetzt mit einem Verbot von Glyphosat.“

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die für die weitere Risikobewertung von Glyphosat als Pestizid zuständig ist, hat eine erhebliche Verzögerung bei der Veröffentlichung ihres Bewertungsergebnisses angekündigt [5]. Dies bedeutet eine einjährige Verlängerung der Glyphosat-Genehmigung über den derzeitigen Genehmigungszeitraum hinaus, so dass gefährdete Gruppen weiterhin dem schädlichen Pestizid ausgesetzt sein werden. Auf der Grundlage der Bewertung von ECHA und EFSA werden dann die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten eine Entscheidung über die von der Industrie beantragte 15-jährige Verlängerung der Genehmigung für Glyphosat treffen.

Pressekontakt:

  • Dr. Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany, peter.clausing@pan-germany.org, +49 176 4379 5932

1. https://pan-germany.org/download/heal-report-how-the-eu-risks-greenlighting-a-pesticide-linked-to-cancer/
2. https://www.iarc.who.int/featured-news/media-centre-iarc-news-glyphosate/
3. Regulation (EC) No 1107/2009 of the European Parliament and of the Council of 21 October 2009 concerning the placing of plant protection products on the market and repealing Council Directives 79/117/EEC and 91/414/EEC; Annex II, section 3.6 ‘Impact on human health’
4. https://www.env-health.org/ominous-first-step-in-eu-renewal-process-of-glyphosate-4-member-states-suggest-no-risk-for-human-health-heal-comment/
5. https://www.env-health.org/health-and-environmental-groups-raise-alarms-over-eu-chemicals-agencys-failure-to-classify-glyphosate-as-a-carcinogen-for-human-health/
6. https://www.efsa.europa.eu/en/news/glyphosate-efsa-and-echa-update-timelines-assessments